2 (A + B) Geschäftspartner trennen sich, bzw. lösen den gemsinsamen Betrieb auf.
Jeder der beiden führt einen eigenen Betrieb weiter.
In der gemeinsamen Zeit wurde eine Verwaltungssoftware benutzt. Einer der beiden (B) hatte zwecks Datensicherung die Verwaltungssoftware auch zu Hause auf dem eigenen privaten Rechner. Gesellschafter A übernimmt die Software incl Lizenz in seinen neuen Betrieb.
Darf Gesellschafter B die letzte Sicherung zu Hause bei sich behalten oder muß er alles löschen. B erklärt ausdrücklich, dass er nicht mit der lizensierten Software betrieblich arbeiten wird die gespeicherten Daten aus der gemeinsamen Geschätfszeit aber bei sich zu Hause haben möchte.
Das berührt aber verflixt viele Teilaspekte... 1. Wo ist das eigentliche Problem? Bzw. wer will was anders, als es jetzt ist? 2. Ich gehe mal davon aus, dass es keinen Vertrag darüber gibt, wie B die Daten zuhause aufzubewahren hat und ob er dafür entlohnt wird, wann er sie wieder rausrücken müsste usw., oder? Wenn es darüber keinen Vertrag gibt, und A nichts dagegen hat, dass B die „alten“ Daten bei sich zuhause hat. Und B damit nichts Unvereinbartes tut, z.B. verkaufen oder weiter nutzen oder, oder, oder. Wo ist das Problem?
Deine eigentliche Frage: „Darf Gesellschafter B...“ setzt voraus, dass einer ein Interesse daran hätte, das zu untersagen. Aber wer kann das sein? Eigentlich nur A, aber warum, wenn B doch sagt, dass er die Daten nicht nutzt?
Wenn A aber nicht möchte, dass B die Daten weiterhin besitzt, müsste er sich vom Löschen überzeugen oder sich die Löschung zusichern lassen. Aber hallo, jeder von uns weiß, wie man Daten kopiert und dann löschet man und hat eine Kopie... Daraus Stress entstehen zu lassen wegen Daten, die von Tag zu Tag unnützer werden... ich weiß nicht. Wäre ich A, würde ich mir zusichern lassen, dass B die Daten nicht mißbräuchlich verwendet und gut is.
Hört sich so an, als ob die Frage darauf abzielt: wird gegen die Lizenrechte der software verstoßen? (die beiden ex Partner haben wohl kein Problem damit, wenn beide über die Datenbestände verfügen).
Da kommt es auf den Lizenzvertrag der Verwaltungssoftware an. Grundsätzlich wird gegen den bloßen Besitz des Datenbestands (Sicherungskopie) nichts einzuwenden sein, wenn die zur Verwendung des datenbestands notwendige software nicht benutzt wird. Grundsätzlich! Genaueres wird der Lizenvertrag sagen.
Gruß
susu
___________________________________________________ Man müsste sich die Unbestechlichkeit bezahlen lassen.
In der Sicherung sind ja neben der Software gemeinsam erarbeitete Daten! Es gibt keinen Grund, dass bei B weiterhin die Daten verbleiben. Zur Sicherheit, um auf die Daten noch einmal zuzugreifen, könnte man die Daten zweimal, von A und B, verschlüsseln lassen und an einem sicheren Ort aufzubewahren.
B würde die vorhandenen Kundendaten nutzen aber nicht mit der lizensierten Software. Er würde quasi die Daten extrahieren und in eine neue Software einpflegen. Liegt bei diesem Vorgehen ein Verstoss gegen irgendetwas vor oder nicht?
Das bedeutet dass A mit Übernahme der Lizenz auch das alleinige Verwertungsrecht der Kundendaten hat die in der gemeinsam erarbeiteten Zeit angesammelt wurden?
Die Lizenz der Software hat nichts mit den Daten zu tuen. Die Daten sind, ähnlich wie das Inventar eines Hauses, gemeinsames Gut und es bedarf der Zustimmung von A.
Es geht also nicht, wie oben vermutet um Lizenzrechtliches sondern um die "Auseinandersetzung" zwischen A und B. Gibt es denn keinen Auflösungsvertrag, in dem neben z.B. der Verteilung der Anlagegüter auch die weitere Verwendung immaterieller Güter geregelt ist?
Es klingt so, wie wenn beide in der gleichen Branche, d.h. ggf. sogar im gleichen Markt zukünftig aktiv sind. Dann sind sie nach der Trennung evtl. Konkurrenten und die Daten, um die es hier geht, sind Kundendaten, technisches Knowhow etc. und zukünftig für den Geschäftserfolg relevant?
Es geht um beides. Bezüglich Lizenz: darf B die Software auf dem heimischen Rechner installiert lassen incl. aller Daten der letzten Sicherung?
bezüglich der Daten eben wie schon weiter oben beschrieben. Da scheint es ja so zu sein, dass diese nur mit gegenseitigem Einverständnis von beiden verwendet werden dürfen. Kennt jemand zu diesem Sachverhalt irgend welche rechtlichen Grundlagen, Gesetzgebung etc?
Lizenz auf heimischen Rechner regelt der Lizenz Vertrag. da kann sich A machen was er wil, er wird es nicht verbieten können. Auch die weiternutzung Durch A kann durch die Lizenz ausgeschlossen sein. der einzige der was zu der Software sagen kann ist der Hersteller, weil es immer noch sein Eigentum ist, und ihr nur den gebrauch lizensiert habt. Also Müsste man den Hersteller Fragen, und nicht das Forum hier hat naehmlich keiner ahnung von (vor allem ihr habe keine Ahnung davon) wenn ihr Fragt, bekommt ihr Antwort, die muss euch nicht gefallen. und in den 4 zeilen ist versucht kram zusammenzufassen ueber den andere Dicke Buecher schreiben, das kann nur schlecht sein.
die Daten, gehören den Geschäftspartnern anteilig, (es sei den anders vertraglich geregelt)(wenn das bei Auflösung so geregelt wurde, kann man das eventuel anfechten) keiner von beiden hat ein exklusiv recht. Ich denke das die Daten das wertvollste der Firma darstellen kann (mehr als die Firmenwagen). Die Benutzung der DATEN wird niemand verbieten können. ohne Software kann das technischen schwierig sein. Oft bieten Seriöse Firmen "dinge" an mit denen man seine Daten expotieren/migrieren/retten kann
all das ist eine persönliche Einstellung, oder wie die amis sagen i a n a l (i am not a lawyer)
bei fragen www.stiegler-legal.com der hat halt Ahnung davon und kann bei zweifel auch gerichtlich vertreten (
-- volki
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Wenn A die Lizens der Software übernimmt (wie Du geschrieben hast), dann darf B die Software auf seinem Rechner nicht mehr nutzen und muss sie löschen - denn die Nutzungslizenz hat nach Übernahme der Software für die neue Firma nur A.
Die Nutzung des Datenbestandes hat damit nichts zu tun und bedarf einer Einigung von A & B - darf aber gleichwohl von B nicht mit der Originalsoftware genutzt werden.