So, aktueller Stand: Das Auto soll nun doch weiter auf meine Frau als halterin angemeldet bleiben. Grund: Halterwexel zum Jahreswexel geht gar nicht, da hat die Zulassungsstelle nämlich zu.... Meine Frau bleibt Halter, ich werde Versicherungsnehmer. Ist alles mit der Versicherung abgeklärt. Die alte Versicherung ist zu Jahresende gekündigt, die neue beginnt am 1.1.2025 um 0:00. Vertrag liegt vor, wird heute bezahlt. Nun noch 2 finale Fragen: Wars das, oder muß ich noch irgendwas tun? Tauschen die sich untereinander/mit der Zulassungsstelle aus? Weil sonst wärs doch theoretisch möglich, einfach die Versicherung zu kündigen und ohne 'rumzufahren, oder? Grüße
Natürlich wird die Zulassungsstelle umgehend benachrichtigt, wenn das Fahrzeug nicht mehr versichert ist. Es ist ja eine Pflichtversicherung, von der die Zulassung abhängig ist. Die Zulassungsstelle legt das Fahrzeug still und zieht das Kennzeichen über die Polizei ein.
Und von wem wird die Zulassungsstelle benachrichtigt, daß das Fahrzeug nicht mehr versichert ist? Von der gekündigten Versicherung? Und wird die Zulassungsstelle auch über die neue Versicherung informiert? Und gleichen die das dann ab, also ob zu jeder gekündigten Versicherung wieder eine neue kommt? Wird ja wahrscheinlich millionenfach vorkommen zum Jahreswexel. Grüße
Man kann heute keine Zulassung machen ohne vorher eine eVB Nummer (Elektronische Versicherungsbestätigung) von der Kfz-Versicherung zu besorgen...
Seit dem 1.3.2008 ersetzt die siebenstellige Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) die traditionelle Doppelkarte. Die eVB-Nummer besteht aus Zahlen und Buchstaben und wird vom Kfz-Versicherer bereitgestellt. Die eVB-Nummer dient als Nachweis für eine vorhandene Versicherung und ermöglicht der Kfz-Zulassungsstelle einen direkten Zugriff auf eine Datenbank mit allen relevanten Informationen zum Versicherungsstatus des Fahrzeugs. Versicherungen und Zulassungsstelle stehen bei allen Ab,-und Zulassungen im direkten Datenaustausch.
Grüße PeWe
..."ich weis längst, daß ich nicht Motorrad fahren kann, dass muß ich niemanden mehr beweisen!"
??? Ich habe schon diese Nummer bekommen von der neuen Versicherung. Ich habe aber gedacht, daß ich die nicht brauche. Ich dachte, die wäre nur für den Fall einer Neuzulassung oder eines Halterwexels. Was mache ich denn mit der Nummer? Grüße
Also ich hab' jetzt inzwischen die Lösung gefunden, selbst ist der Mann... Auf dem von Hobby verlinkten Wikipedia-Eintrag ist unten ein Link zu Erläuterungen zur EVB-Nummer, da kommt man zu so Infoseiten von Autoscout24. Und da steht: "Falls es lediglich um einen Versicherungswechsel geht, ist es nicht nötig, eine neue EVB zu beantragen, da der Versicherer die Übermittlung an die Zulassungsbehörde übernimmt". Grüße
ZitatUnd von wem wird die Zulassungsstelle benachrichtigt, daß das Fahrzeug nicht mehr versichert ist? Von der gekündigten Versicherung?
Ja, wenn du eine Versicherung kündigst, wird die Zulassungsbehörde benachrichtigt. Hast du, wie in deinem Falle, schon eine neue Versicherung und die hat das der Zulassungsbehörde mitgeteilt, ist eine solche Benachrichtigung natürlich nicht mehr nötig.
Ganz allgemein: Die Versicherungen sind untereinander vernetzt. Oder mal etwas überspitzt: Egal, was du treibst, alle Versicherungen wissen das sofort.
Um mein Wissen zu komplettieren: Ich hatte mal vor längerer Zeit 4 Motorräder gleichzeitig angemeldet und mir dadurch Schadensfreiheitsrabatte erwirtschaftet. Das ist aber so lang her, daß ich gar keine Unterlagen mehr davon habe. Verfallen diese Schadensfreiheitsrabate irgendwann? An wen kann ich mich wenden, um etwas über diese Schadensfreiheitsrabatte von damals zu erfahren? Wenn alle Versicherungen vernetzt sind müßte das doch irgendwie gehen, oder? Grüße
Ja, Schadensfreiheitsrabatte verfallen. Jedes nicht genutzte Jahr wirst du ein Jahr hochgestuft. Wenn du deine Versicherungsscheinnummer von damals nicht mehr hast, kannst du auch nicht nachfragen. Wenn du noch weißt, welche Versicherung das war, kannst du unter Umständen über das Kennzeichen noch Auskunft bekommen.
Hmm - könnte sein, dass das abhängig von der Versicherung ist. Als ich meine SR verkaufte und alle SF-Rabatte neu zwischen den sieben verbliebenen Fahrzeugen verteilt habe, hatte ich genau das abgefragt. Wenn ich mich recht versinne, war’s damals entweder die Al… oder die R&. und ich glaube, es waren 10 Jahre, die der SF erhalten bleiben sollte, mein Name zur Suche sollte angeblich reichen. Vll liegt’s aber auch an der Menge der Verträge oder an anderen Faktoren?