Ja, mich trifft es schon wieder! Der Kampf mit der überbordenden Verwaltung, mit den Nullen in Amt und Würden, den Bürokratenärschen, den unwissenden Schwachmaten. Eine Frechheit, daß ich mich mit solch menschlichem Abschaum abgeben muß!
Bekomme ich dieser Tage meinen Einkommensteuerbescheid zugesendet, wo man mir unter anderem eine vierteljährliche Wahnsinns-Vorauszahlung aufbrummt. Der dort zur Zahlung aufgerufene Betrag ist an den Haaren herbeigezogen und viel zu hoch, das sieht mir nach Willkür aus, denn einen solchen Betrag habens sich aus den Fingern gesogen.
Kurzum das Finanzamt und den betreffenden "Sachbearbeiter" angerufen, was ich mir hätte schenken können, denn es kamen nur Floskeln, keine verwertbare Antwort. "Schauens sich die Seiten auf dem Bescheid an, dort ist es genau aufgelistet."
Nun gut, dann eben zu meinem Steuerfuzzi mit dem Bescheid. Der sieht die Zahlen und ist entsetzt, denn dort stimmt es hinten und vorn nicht, da das Finanzamt einiges unter den Tisch hat fallen lassen und von aberwitzigen Voraussetzungen ausgeht. Unfähigkeit halt!
Nun schreibt mein Steuerfuzzi denen einen Brief mit der Aussetzung der Zahlungen und weist sie auf deren Falschberechnung des Bescheids hin.
Mal schauen, was sie sich für mich noch ausdenken werden...
Noch ein weiteres Schriftstück, welches ich in den Ordnern unter "Amtsschimmel BRD" abheften kann. Haben die nichts besseres zu tun als unbescholtene Bürger zu drangsalieren?
Gruß Monti
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Kann Dich berstehen. ich hab den Scheiss in Ermangelung an Absetzbarkeiten die letzen 8 Jahre nicht mehr gemacht, aber dieses Frühjahr bin ich dran..... letztes Jahr nur 3 Monate gearbeitet und geheiratet. Das wird lustig ( kompliziert )
Das tragische an unsern Steuersystem ist, daß man einen Fachmann ( Steuerberater ) braucht, der dann oft die Hälfte des Ertrags wieder auffrißt
Eine andere Möglichkeit besteht darin, das Finanzamt als Freiberuflicher darum zu bitten, die Höhe der vierteljährlichen Vorauszahlungen herabzusetzen mit der Begründung, dass es sich bei dem für die Berechnung der Vorauszahlungen maßgeblichen Jahr um ein ausserordentlich gut verdienendes Jahr gehandelt hat. Wenn dem so war.
Ansonsten bleibt Dir wohl wenig anderes übrig, als den von Dir beschriebenen, eingeleiteten Vorgang abzuwarten und dann weiterzusehen.
Hier ein kleiner Joke zur Erheiterung, der den Behördenwahnsinn erträglicher machen soll:
2 (Finanz) Beamte unterhalten sich im Büro. "Du hast ja den neuen Mitarbeiter schnell gut eingearbeitet." "Wieso?" "Heute ist er der erste Mal an seinem Arbeitsplatz eingeschlafen."
Eine mögliche Erklärung für die "falsche" Berechnung.
Ihr solltet meine Frau hören... Die ist eher "Systemkonform" und ging mich -meiner Meinung über den hiesigen BRD Bockmist- auch schon mal an, doch jetzt glaub ich, daß sie zum Übermonti mutiert. Was schimpft sie aufs System. Man könnte geradwegs Angst bekommen, denn sie gibt mir RECHT!!!!
Lustig, daß der Steuerbescheid dahingehend mit falschen Zahlen einhergeht, welche nur die Einkunftssituation meiner Frau betrifft. Wir werden zusammen veranlagt, meine Zahlen aus meinen selbständigen Tätigkeiten stimmen.
Ich glaube, daß sie auf dem Finanzamt gar nicht mehr um ihr Tun wissen.
Gruß Monti
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Der Bescheid vom Donnerstag: Nachzahlung rund 8500 für 2013. Daraus resultierend höher Vorauszahlungen. Und obendrauf die "Gebührennote" des Steuerberaters, rund 1900,- , also mal eben über 10000 im Eimer .
Das Blöde ist doch, daß das immer schwankt. Mal was nachzahlen oder bekommen, Schwamm drüber. Aber das Anpassen der Vorauszahlungen ist blöd. Irgendwann hatte ich eine private Sonderabschreibung für die Solaranlage, irgendwas um die 40000. Klar, da war die Jahresbilanz gut, die Nachwirkungen siehe oben.
Und wie schon öfter gesagt: Steuern sind ok und müssen sein. Also zahle ich ohne Murren. Nur das Verwirrspiel mit deren Berechnung nervt mich.
Ach ja, die Deckung: Nehme ich eben eine Gewinnausschüttung aus der Firma. Ganz legal und sowieso mal wieder fällig als Gegenleistung für mein geschundenes Dasein als Selbständiger.
Zitat Eine andere Möglichkeit besteht darin, das Finanzamt als Freiberuflicher darum zu bitten, die Höhe der vierteljährlichen Vorauszahlungen herabzusetzen mit der Begründung, dass es sich bei dem für die Berechnung der Vorauszahlungen maßgeblichen Jahr um ein ausserordentlich gut verdienendes Jahr gehandelt hat.
Zitat Eine andere Möglichkeit besteht darin, das Finanzamt als Freiberuflicher darum zu bitten, die Höhe der vierteljährlichen Vorauszahlungen herabzusetzen mit der Begründung, dass es sich bei dem für die Berechnung der Vorauszahlungen maßgeblichen Jahr um ein ausserordentlich gut verdienendes Jahr gehandelt hat.
Wird nahezu immer abgelehnt.
Die Betonung liegt auf dem Wörtchen "nahezu". Mir wurde sie einst gewährt. In Serie sollte man es dagegen nicht versuchen. Und Vergleiche mit diversen Vorjahren und dem Bezugsjahr sollten ebenfalls schlüssige Auskunft darüber geben, dass man so gut verdient hat. Eben aus der Reihe herausfallend. Dann besteht nahezu durchaus eine Chance für die Absenkung, mal in den Raum gestellt behauptet.
Bin immer freundlich, das liegt in meiner Natur! Wenn man allerdings mit mir "Schlitten fahren" möchte oder mich "aufs Glatteis" führen, dann kann es auch anders aussehen.
Gruß Monti
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