Hallo. Ich hab mir bei Fechter einen zweiten DB- Killer für die Shark 2 in 1 Anlage gekauft und ihn ein wenig manipuliert. Wie werden denn nun eigentlich die zulässigen Dezibel gemessen? Weiß das jemand? Im Standgas hat sie jetzt knapp 81 Dezibel. Gemessen in 50 cm Abstand ca. 45 Grad oberhalb? Und wo steht die zulässige Lautstärke im Schein?. Der Klang ist jetzt tiefer etwas lauter. Sehr geil...
Ich gehe mal davon aus, dass Dein db-Messer nicht absolut korrekte Werte angibt. Die grünen Helfer werden bei Deiner Shark-Auspuffanlage eher im Bereich +-90 Dezibel messen und dann wird`s kritisch. Ich empfehle Dir daher sowohl mit dem unveränderten als auch mit dem manipulierten db-Killer zu messen, dann weisst Du wenigsten den Unterschied und kannst Dir jetzt schon eine Ausrede aussuchen. Ein verlorengegangener DB-Killer ergibt eine geringere Ordnungsstrafe als nachweisbare Manipulation. Dies ist bei nur einem Auspufftopf glaubwürdiger als bei der originalen Doppelanlage und ist nicht unbedingt viel lauter, - so die früheren Hinweise aus dem Forum...
"Der Standgeräuschwert, bei der W sind 94 dB(A) eingetragen, darf ebenfalls um drei dB (A) über dem eingetragenen Typprüfwert liegen. Bei der W also immerhin 97 dB(A). Einen Grenzwert schreibt der Gesetzgeber hier nicht vor."
Die zugegeben kritische Fahrgeräuschmessung wird bei einer normalen Polizeikontrolle sicher nicht durchgeführt werden. Einen fehlenden dB-eater wird aber auch der dümmste Polizist bemerken.
Übertreibe es halt nicht,d.h. wenn es unangenehm Laut wird,dann nützen sämtliche E-Nummern und dB Sollwerte nix. Die Polizei macht dir dann Schwierigkeiten. Für gezogene Siebrohre der Originalanlage gilt dies meiner bisherigen Erfahrung z.B. nicht,denn es ist weder laut,noch unangenehm beim Zuhöhren. Bei lautem und besonders hochfrequentem Gebrüll ist dir zumindest hier in der Eifel der Ärger sicher.
Ich habe kürzlich eine manuell steuerbare Porsche Klappenanlage "vorgeführt" bekommen ... und war beeindruckt, insbesondere auch davon daß soetwas überhaupt zulassungsfähig ist. Der korrekte Einsatz ist ja immerhin, anders als bei den drehzahlgesteuerten Klappen(àla GS), direkt proportional abhängig von Vernunft bzw. "Goodwill" des Fahrers?!
Folgende (naive)Frage drängte sich mir danach quasi auf: Gemäß verfassungsrechtlichem Gleichheitsgrundsatz müßte ein solche Lösung doch eigentlich auch für andere Fahrzeuge und insbesondere natürlich motorisierten Zweirädern legal möglich sein?! ... ... Oder wird bei Porsche generell von besseren/vernünftigeren Fahrern ausgegangen?!
Zitat von piko im Beitrag #6 ... Oder wird bei Porsche generell von besseren/vernünftigeren Fahrern ausgegangen?! ...
ist mir gerade eingefallen: das ist prinzipiell bei jeder Anlage mit dB Eater genauso: entfernen nur im NICHT StVO-Bereich legal, aber entfernen geht (nur eben mit Werkzeug, nicht per Knopfdruck).
Das genau ist der Punkt ... bzw. der kleine aber feine Unterschied, denn wie bitte sollte die Bullerei den jeweiligen Einsatz beim "knopfbewehrten" Porsche nachweisen können ... wo doch im Zweifelsfall ein Druck während des Rauswinkens genügen tät ...
Zitat von piko im Beitrag #13... denn wie bitte sollte die Bullerei den jeweiligen Einsatz beim "knopfbewehrten" Porsche nachweisen ...
Legal Krach machen darf man sowieso:
Akra.jpg - Bild entfernt (keine Rechte)
ich frage mich nur, wie BMW (S1000RR) das zugelassen bekommen hat, mehr als 101 dB ??? Meine kV darf max. 84 dB Standgeräusch, nur mal so. Schau mal bei deiner Honda nach.
Und ja, für Harley gibt es sowas (Klappe) legal, stand damals auch im Fred.