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Dieses Thema hat 13 Antworten
und wurde 538 mal aufgerufen
 Motorrad
piko Offline




Beiträge: 16.462

13.09.2014 10:39
Zulassungsfrage Antworten

Meine 2.W fristet nun seit bereits knapp 4jahren ihr Dasein als reines "Showobjekt" bzw. Komplett-Ersatzteilspender ... und eigentlich wollte ich an diesem Zustand solange nix ändern wie die 1. noch problemlos läuft. Irgendwie hatte ich im Hinterkopf, daß die Standzeit eines bereits zugelassenen Fahrzeugs neuerdings egal wäre ... ABER ein Werkstattmeister hatte mich kürzlich dahingehend verunsichert, daß nach >7jahren Stillegung eine sogen. "Vollabnahme" auf mich zukäme.

Ist dem tatsächlich so(?) ... und wenn ja, was kämen in dem Fall an Aktionen nebst Kosten auf mich zu?? Lohnt es sich vor Ablauf der 7jahre evtl. eher die Karre doch einfach mal zuzulassen???

grüße piko

warum einfach, wenn's auch kompliziert geht

Sonnenfürst Offline




Beiträge: 5.437

13.09.2014 11:30
#2 RE: Zulassungsfrage Antworten

Die Vollabnahme ist schon fällig,wenn bei Stillegung zudem der HU Termin über einem Jahr hinaus fällig ist.
Aber eine Vollabnahme ist nichts schlimmes,es ist auch nicht wesentlich teurer als der übliche HU Termin.

Falcone Offline




Beiträge: 112.533

13.09.2014 12:24
#3 RE: Zulassungsfrage Antworten

Nein, eine Vollabnahme gibt es schon seit ein paar Jahren nicht mehr. Und das mit den 7 Jahren ist auch nicht umzubringen, aber falsch.

Richtig ist, dass eine Betriebserlabnis, ist sie erst einmal erteilt, inzwischen fur immer bestehen bleibt. Für eine Wiederzulassung braucht man nur eine ganz normale HU bei einer beliebigen Prüforganisation.

Vollabnahmen, die nur der TÜV (west) oder die Dera (ost) machen kann, sind nur notwendig, wenn ein Fahrzeug aus einem nicht EU-Land importiert wird.

Die ominöse 7-Jahre-Frist kommt daher, dass das KBA die Fahrzeugdaten nach der Abmeldung nur 7 Jahre aufbewahrt. In der Zeit kann also die Zulassungsstelle quasi auf Mausklick am Computer die kompletten Daten abrufen und als ZulBesch II ausdrucken. Sind die Daten nicht mehr gespeichert und hast du noch die Fahrzeugpapiere, egal ob ZulBesch II, COC oder einen alten Papp-Fahrzeugbrief, muss die Zulassungsbehörde die Daten lediglich wieder per Hand eingeben und das ist etwas teurer.
Vor einiger Zeit hatte ich z.B. einen Traktor zugelasssen, dessen Brief von 1955 stammte und der Ende der 60er abgemeldet worden war. War gar kein Problem. Nur eine neue HU und das war alles.

Du kannst also deine W ruhig abgemeldet weiter stehen lassen.

Grüße
Falcone

Sonnenfürst Offline




Beiträge: 5.437

13.09.2014 12:35
#4 RE: Zulassungsfrage Antworten

Bei meiner CB 400 war das 1994 aber so.
Hat sich das inzwischen geändert?

Falcone Offline




Beiträge: 112.533

13.09.2014 12:53
#5 RE: Zulassungsfrage Antworten

1994 war das auch noch richtig. Das hat sich schrittweise und abschließend mit der Einführg der FZV geändert, so um 2006, wenn ich nicht irre.

Grüße
Falcone

Ray Lomas Offline




Beiträge: 1.539

13.09.2014 13:24
#6 RE: Zulassungsfrage Antworten

Falcone hat natürlich recht und versucht es uns in der Tat seit Jahren beizubringen. Irgendwann hilft das. Gaaaanz sicher.

Eine 7-Jahresfrist gibt es zwar noch, aber nur wenn für das Fahrzeug noch nie eine Fahrzeug-Ident-Nr. mit EU-Betriebserlaubnis erteilt wurde.
Deine Zweit-W kannst Du also problemlos wieder zulassen. Der alte Brief sollte als Nachweis reichen.

Zitat von Ray Lomas im Beitrag RE: ...und was habt ihr heute für euer Moped getan?

Zitat
Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde.

Sagt der TÜV SÜD

Gruß Ray Lomas

Soulie Offline




Beiträge: 29.426

13.09.2014 18:02
#7 RE: Zulassungsfrage Antworten

Zitat
Vollabnahmen, die nur der TÜV (west) oder die Dera (ost) machen kann, sind nur notwendig, wenn ein Fahrzeug aus einem nicht EU-Land importiert wird.


Zitat
Falcone hat natürlich recht


Hat er?

Warum musste ich dann bei der Ella aus Holland eine Vollabnahme durchführen lassen?

der W Jörg Offline




Beiträge: 30.302

13.09.2014 18:43
#8 RE: Zulassungsfrage Antworten

Zitat von Soulie im Beitrag #7

Zitat
Vollabnahmen, die nur der TÜV (west) oder die Dera (ost) machen kann, sind nur notwendig, wenn ein Fahrzeug aus einem nicht EU-Land importiert wird.

Zitat
Falcone hat natürlich recht


Hat er?

Warum musste ich dann bei der Ella aus Holland eine Vollabnahme durchführen lassen?




weil diese regelung nur für Motorräder gilt, die eine EU-Zulassung haben.
die ella ist noch aus der zeit als jedes Land sein eigenes süppchen geköchelt hat.

 



ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer.
Bruno, für immer in unseren Herzen

Falcone Offline




Beiträge: 112.533

13.09.2014 21:14
#9 RE: Zulassungsfrage Antworten

So isses.

Nur EU-Importe mit COC brauchen keine Vollabnahme. Da reicht dann eine HU.

Grüße
Falcone

Skinny Offline




Beiträge: 1.826

13.09.2014 22:07
#10 RE: Zulassungsfrage Antworten

aber eine Vorführung ist schon ab 6 Monaten Stilllegung erforderlich zwecks Abgleich der Fahrgestellnummer.
Aber das wolltet ihr gar nicht wissen, gell?

----------------------------------------------
I'm not fat! I'm big-boned!

ingokiel ( gelöscht )
Beiträge:

13.09.2014 22:57
#11 RE: Zulassungsfrage Antworten

Moin, meine 93er 100 GS würde 97 abgemeldet, bekam 2011 neuen TÜV und wurde angemeldet.
Einfach so und "normale" Technische Untersuchung.
Gruß Ingo

neuernick Offline




Beiträge: 2.979

14.09.2014 00:00
#12 RE: Zulassungsfrage Antworten

irgs. ich lebe scheinbar noch in den neunzigern,, danke fuer erleuchtung

Cheers
Volki

Lieber Glücklich als im Recht

Falcone Offline




Beiträge: 112.533

14.09.2014 09:26
#13 RE: Zulassungsfrage Antworten

Zitat
aber eine Vorführung ist schon ab 6 Monaten Stilllegung erforderlich zwecks Abgleich der Fahrgestellnummer.
Aber das wolltet ihr gar nicht wissen, gell?



Das Vorführen des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle wird ganz unterschiedlich gehandhabt. Hier ist es nicht notwendig. Meines Wissens sind es auch nur noch ganz wenige Zulassungsstellen, die noch so verfahren. Man könnte sogar dagegen vorgehen, denn die Überprüfung (zu der sie grundsätzlich das Recht haben) müsste gut begründet sein.

Grüße
Falcone

piko Offline




Beiträge: 16.462

14.09.2014 12:50
#14 RE: Zulassungsfrage Antworten

Aha, dann sind ja erstmal alle Klarheiten für mein Luxusproblem beseitigt ... danke!

... auf jeden Fall kann ich jetzt wieder ruhiger schlafen und der Meister bekommt demnächst einen Einlauf.

piko

warum einfach, wenn's auch kompliziert geht

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