schon mal vielen dank für die meldungen. im schein stehen unter den entsprechenden ziffern nur die größen, unten im textteil steht "reifenfabrikatsbindung gemäß betriebserlaubnis beachten". ich habe mal irgendwo gehört, dass der text quasi standardmüßig reingeschrieben wird. nun weiß ich natürlich nicht, welche fabrikate in der betriebserlaubnis stehen.
vielen dank für das honda-schreiben! die lage ist irgendwie irritierend. gegenwärtig sind pirelli-reifen montiert. der vorderreifen hat für den tüvtermin zu wenig profil, ist aber lt. auskunft meines reifenhökers nicht mehr lieferbar. da der hinterreifen noch fast neuwertig ist bzgl. der profiltiefe, möchte ich den natürlich erst mal behalten.
im xl-forum bin ich noch nicht angemeldet. ich werde mich auch dort mal umschauen, um mehr über die x(ö)l zu erfahren.
Der reifenbindungssatz ist wirklich inzwischen standardmäßig drin. Sozusagen zur Absicherung.
Wenn Honda empfiehlt, so ist das keine Vorschrift. Reifen zu montieren, die zueinander passen, wird schon seit den 60er-Jahren empfohlen. Zwar eine vernünftige Empfehlung, aber eben keine Vorschrift. Montiere vorne doch einfach einen Pirelli-Reifen, und dein Prüfer hat nix zu meckern. Die Reifendimension muss halt stimmen.
Zitat Wenn Honde empfiehlt, so ist das keine Vorschrift.
Wenn dem so ist, dann dürfte das also auch für die W gelten ... und was genau ist denn nun eigentlich die "Betriebserlaubnis"?!
... (nicht nur)in meiner Zulassung steht ja auch: "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" ... der einzige Hinweis den ich von Kawa zu Reifen gefunden habe steht in der Betriebsanleitung ... Standardreifen nebst Größe: Bridgestone Accolada, Dunlop TT ... sowie der Hinweis: Reifen des gleichen Herstellers verwenden ...
Für mich liest sich das im Grunde auch nur als Empfehlung ... wobei eine Anleitung grundsätzlich ja noch lange nicht als Erlaubnis zu verstehen ist, oder wie?!
Wenn du mit "Vorschrift" den Begriff "Standardreifen" meinst? ... das könnte man auch anders interpretieren ... ... zu jedem Standard gibt es ja Alternativen ...
Zitat Die Betriebserlaubnis ist das, was das KBA erteilt.
Warum fängst du jetzt wieder an, an etwas rumzudeuteln, das eindeutig ist.
warum einfach, wenn's auch kompliziert geht
Betriebserlaubnis der W sagt: TT100 und Accolade. Sonst nix. Alles andere nur über Reifenfreigabe. Das Schreiben von Honda gibt nur die Reifengröße vor.
Grüße Falcone
EL LOBO
(
gelöscht
)
Beiträge:
16.09.2014 12:08
#13 RE: vorder- u. hinterreifen von unterschiedl. herstellern?
Zitat von martin58 im Beitrag #5.... "reifenfabrikatsbindung gemäß betriebserlaubnis beachten". ich habe mal irgendwo gehört, dass der text quasi standardmüßig reingeschrieben wird...
Wenn man hartnäckig darauf besteht, ist es aber der Zulassungsstelle möglich, diesen Satz NICHT einzufügen......habe ich bei meiner alten CM 250 C durchgesetzt...
Als überzeugendes Argument habe ich aufgeführt: MIT dieser Eintragung muß ich bei einer Kontrolle nachweisen, daß ich den/die Reifen fahren darf, OHNE, muß mir die Polizei nachweisen, daß ich sie NICHT fahren darf...
Die Sache ging bis zum Amtsleiter und und dieser hat entschieden, daß ein Hinweis auf etwas, das im Original gar nicht vorhanden ist, unsinnig wäre ... Ja,... bei uns gibt es noch Beamte die logisch denken können...
Gruß LOBO
--------------------------------------------------- I´m not old, i´m a RECYCLED Teenager
Zitat nicht nur)in meiner Zulassung steht ja auch: "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" ... der einzige Hinweis den ich von Kawa zu Reifen gefunden habe steht in der Betriebsanleitung ... Standardreifen nebst Größe: Bridgestone Accolada, Dunlop TT
Also bei mir stehen diese beiden Reifen im KFZ Schein!! Den BT hab ich mir dann extra eintragen lassen - war auch nicht so leicht, dafür jemanden zu finden.
Schotte
_______________________________________________________________ Lieber ne gesunde Verdorbenheit, wie ne verdorbene Gesundheit!