... ich hatte gerade Besuch vom Ordnungsamt, weil ein netter Nachbar vom neuen Nebenhaus mich angeschwärzt hat.
Die Situation ist folgende, unser Haus überbaut teilweise einen öffentlichen Fußweg, nur über diesen können wir unseren Hinterhof mit Parkplätzen erreichen, wir haben ein Wegerecht. Ein etwa 1,80m breiter Streifen an diesem Fußweg gehört zu unserem Grundstück, auf diesem Streifen habe ich einen Wagen geparkt, der dann aber mit zwei Rädern und etwa 40cm auf dem öffentlichen Weg steht. Am Anfang der Einfahrt wurde ein "Durchfahrt verboten" Schild aufgestellt, der Ordnungshüter meinte, daß man hinter einem "Durchfahrt verboten" Schild mehr als 250m Abstand halten müßte, was ich ein bißchen seltsam finde, denn eigentlich dürfte da je gar kein Fahrzeug stehen, weil ja Durchfahrt verboten. Auf meine Frage, wo das steht, kam nur die Antwort in der STvo, nur habe ich das da irgendwie nicht gefunden, weiß da einer was? Der Wagen steht da übrigens seit fast zwanzig Jahren immer schon, bisher hat's noch keinen gestört.
250 Meter oder Zentimeter?? Oder 5 Meter? Etwas diffuse Behauptung.
Auf Deinem Grundstück kannst Du zugelassene Fahrzeuge abstellen, wie Du willst. Ob Du dabei aber öffentlichen Raum überparken darfst, ist schon schwieriger. Nun ist das ja öffentlicher Verkehrsraum, also damit grundsätzlich erstmal ja, wenn kein Verbotsschild dies beschränkt. Allerdings könnte dem entgegenstehen, daß es sich möglicherweise um einen Fußweg handelt (ist der so ausgewiesen?).
Andererseits könnte man hier nach 20 Jahren ein gewisses Gewohnheitsrecht ableiten.
Diese Sache mit der verbotenen Durchfahrt und dem daraus abgeleiteten Abstand erscheint mir fragwürdig. Da müßte ich mich aber im Zweifel erst mal genauer einlesen.
Wie immer zunächst Beweissicherung, also Fotos der Beschilderungen, der Parksituation usw .
wenn du ein wegerecht hast (schriftlich belegbar) kannst du das durchfahrt verboten ignorieren - zu den 40 cm würde ich sagen - da brauchst du ein kleineres Auto, oder du hast im zweifel die Arschkarte.
ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer. Bruno, für immer in unseren Herzen
die Begründung ist ganz einfach, auf dem Grund kannst du machen was du willst, auf einem öffentlichen Fußweg hast du nicht zu parken und kannst jederzeit von jedem angezeigt werden - so einfach ist es manchmal.
die 250 m sind frei erfundener firlefanz so eine Regel gibt es nicht und hat es nie gegeben.
es gibt Regelungen wie weit vor einem Fußgängerüberweg, einer Ampel, einem Bahnübergang usw. stehen darf - aber hinter Schildern darf man unmittelbar stehen.
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Ja, genau dieses, Nummer 267 wäre "Einfahrt verboten".
Dieser Fußweg wurde während der Bauarbeiten des neuen Hauses intensiv von der Baufirma genutzt, später dann von Handwerkern und Umzugsunternehmen, die Stadt hat dann dieses "Durchfahrt verboten" Schild provisorisch aufgestellt, da der Poller der im hinteren Teil des Fußweges die Durchfahrt verhinderte aufgrund der Bauarbeiten abgebaut wurde und bisher nicht wieder hingestellt worden ist. Ob das Schild in Zukunft eine feste Einrichtung wird, wer weiß das schon. Ach, was ich noch vergessen habe, der Ordner meinte wenn das Schild wieder abgebaut würde, dann dürfte ich da auch wieder parken, was ich dann noch seltsamer fand...
Zitat Moin, mal mit ner Buddel Beer zum Nachbarn und das Aug in Aug besabbeln.
Wenn Du mir sagst wer das von den 22 Parteien gewesen ist, dann mache ich das gerne... Aber selbst wenn ich es wüßte geht's mir nicht darum Streit mit den Nachbarn anzufangen.
Zitat von Maggi im Beitrag #9 Ach, was ich noch vergessen habe, der Ordner meinte wenn das Schild wieder abgebaut würde, dann dürfte ich da auch wieder parken, was ich dann noch seltsamer fand...
das sieht mir nach einer Neuauflage des der James Dean - Klassikers "Denn Sie Wissen Nicht Was Sie Tun" aus ...
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Zitat Moin, mal mit ner Buddel Beer zum Nachbarn und das Aug in Aug besabbeln.
Wenn Du mir sagst wer das von den 22 Parteien gewesen ist, dann mache ich das gerne... Aber selbst wenn ich es wüßte geht's mir nicht darum Streit mit den Nachbarn anzufangen.
Interessante Interpretation von Ingos Vorschlag, ich habe das "Aug in Aug" gar nicht als Aufruf zu Gewalt verstanden.
Erstmal: Glückwunsch @Maggi zu solchen Nachbarn ...
... und ich sehe das so: wenn du da durchfahren darfst, die 40cm also zum Fahrweg gehören, kannst du dort auch Parken wenn dies nicht durch eine zusätzliche Beschilderung(Parkverbot oder Verkehrsberuhigte Zone z.B.) untersagt ist.