Maggi, es wäre vielleicht hilfreich, mal auf dem Ordnungsamt vorzusprechen (war doch keine Polizei, oder?) und sich dort den genauen Tatvorwurf laut Bußgeldkatalog geben zu lassen. In dem werden immer die zugrundeliegenden Vorschriften genannt, die man dann leicht prüfen kann.
Alternativ stelle dort ein Fahrzeug ab, daß Deinen Grund nicht überragt. Wird nun abgeschleppt, bitte sehr (Beweissicherung / Foto nicht vergessen). Dazu könnte das Gespann taugen. Sollte es ein Ordnungsgeld geben, wird dazu ein Anhörungsbogen mit entsprechenden Grundlagenhinweisen geschickt werden.
Treibt man das nun auf die Spitze, stelle Dein Gespann dort ab und laß Deine Frau das Ordnungsamt anrufen. Dann wird eine Klärung herbeigeführt werden. Wenn jetzt nichts unternommen wird, kann man davon ausgehen, daß das Überparken des öffentlichen Grundes ursächlich ist: Überfahren ja, überparken nein.
Na im Moment habe ich ja weder ein Bußgeld noch sonst was bekommen, ich wurde ja nur aufgefordert das Fahrzeug wegzufahren und ob ich da jetzt eine Welle machen soll weiß ich noch nicht. Mir ging's ja auch in erster Linie mal darum ob diese Aussagen des Ordners überhaupt Substanz haben.
schon klar, denn ich ging zuerst fälschlicherweise von Zeichen 267 aus! Ist aber Zeichen 250. ...und es muß tatsächlich keine Einbahnstrasse hinter Zeichen 267 (um das es beim Maggi eben nicht geht) liegen. Ist klar...
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Zitat von Maggi im Beitrag #35Na im Moment habe ich ja weder ein Bußgeld noch sonst was bekommen, ich wurde ja nur aufgefordert das Fahrzeug wegzufahren und ob ich da jetzt eine Welle machen soll weiß ich noch nicht. Mir ging's ja auch in erster Linie mal darum ob diese Aussagen des Ordners überhaupt Substanz haben.
Richtig, und um die Substanz zu prüfen , hatte ich Dir den Gang zum Ordnungsamt geraten. Nur so bekommst Du Rechtssicherheit. Eine Weile auszusetzen vertagt das Problem nur, bestätigt vielleicht sogar noch den anonymen Schmierfinken, gibt ihm MACHT über Dich ....
Ich würde das klären. Ein für alle mal. Aber ich bin ja auch ein Streithansel.
Noch ein Nachsatz: Mit einem solchen Gang zum Ordnungsamt habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht, als mich mal jemand wegen der Verkehrssicherungspflicht andingsen wollte. Die waren dort sehr interessiert und bemüht. Übrigens ganz in meinem Sinne...
Was veranlasst den Nachbarn dich anzuschwärzen? Gibt es dafür einen Grund? Weißt du welcher Nachbar es genau war und haste sonstigen Ärger mit diesem?
Gehe doch mal zu diesem und stelle ihn zur Rede...
Ordnungsamt aufsuchen und ein für alle Mal klar Schiff machen, damit solche Anschuldigungen vom Tisch und der Nachbar in die Röhre guckt. Dem fällt bestimmt schon noch etwas anderes ein womit er dich auf die Palme bringen kann. Der heisst nicht zufälligerweis' Monti? Nee, sowas würde ich niemals ... Ääääääährlich, großes Indianerehrenwort! Ich hätte subtilere Dinge auf Lager!
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Wenn wir schon dabei sind, mal ein Schwank aus unserer "Strasse" , welche eine Einbahnstrasse ist.
Vor Wochen hobens wegen Bauarbeiten und Sperrungen der anderen Strassen im Wohngebiet die Einbahnstrassenregelung unserer Strasse auf.
Am Montag nun wieder die olle Regelung mit Einbahnstrasse. Das ist ein Spaß...
Nur wer hält sich nicht dran? Die Autofahrer, und selbst die Stadtbusse fahren fröhlich entgegen der Einbahnstrasse! Gewohnheit?
Ja, zugegeben, auch ich fuhr Anfang der Woche vom Parkplatz vor unserer Ruine entgegen der Einbahnstrasse, allerdings nur bis zur ersten Kreuzung, wo ich Zeichen 267 sah... Huch! Die anderen Verkehrsteilnehmer stört es scheinbar wenig bis gar nicht. ... mal ehrlich, solange es fliesst und niemand dem fröhlichen Treiben ein kostenbewehrtes Ende setzt.
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wie breit ist der Fußweg insgesamt? Konkret: könnte es sein, dass bei abgestelltem Auto die verbleibende "Fahrbahn"Wegbreite weniger als 3 Meter ist? Dann wäre das vielleicht die Ordnungswidrigkeit.