Mir erschliesst sich die Situation nicht so ganz, denn was hat das Zeichen 267 mit dem Vorwurf des falschen Parkens zu tun, zumal du auch noch Wegerecht besitzt und du mit deinem Wagen in der Hauptsache auf deinem Grund und Boden stehst? Hast dort gestanden, sodaß du die anderen berechtigten Anwohner an der Zufahrt behindert hast? Nehme ich nun nicht an. Was/ Wie hoch wäre denn die Strafe und was wirft man dir konkret vor?
Bei Zeichen 267 käme doch eher der Vorwurf "fahren entgegen der Einbahnstrasse" zum Tragen. ..und das mit dem Parkverbot hinter dem Schild ist doch ausgesprochener Kokolores, denn normalerwei' nähere ich mich diesem Schild von der anderen Seite (es sei denn ich führe die Einbahnstrasse entgegen, was aber doch untersagt ist.) Wie begründet man denn dann ein Parkverbot hinter Zeichen 267 ???
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Zitat wenn du da durchfahren darfst, die 40cm also zum Fahrweg gehören, kannst du dort auch Parken wenn dies nicht durch eine zusätzliche Beschilderung(Parkverbot oder Verkehrsberuhigte Zone z.B.) untersagt ist.
Eine Durchfahrt ist eine Durchfahrt und kein Parkplatz.
Die Frage ist auch, ist eine Durchfahrt noch möglich, wenn du dort stehst?
Gibt es zu dem hinteren Bereich des Hauses denn zwei Zufahrten (muß doch...), denn dann dürfte man doch wegen des Zeichens 267 erst gar nicht durchfahren?
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Steht dort noch ein Zusatzschild zu Zeichen 250? In der Form "Anlieger frei" oder wie soll man denn sonst den hinteren Bereich des Hofes als Berechtigter aufsuchen? Das Verkehrszeichen gälte dann für alle Fahrzeuge und keiner düefte dort durch ohne Zusatzbeschilderung!
...und solange du keine anderen Verkehrsteilnehmer an der Zu- und Abfahrt behindert hast, kein Parkverbotsschild dort angebracht ist.
Aber mal schauen welchen Vorwurf sie aus dem Hut zaubern und mit welcher Begründung.
Wurdest "in flagranti" erwischt oder kam der Ordnungsamtsmitarbeiter wirklich nur auf Grund des Anschwärzens der Nachbarschaft?
Habe auch schon 15 Euro gezahlt, weil ich dieses Schild nicht beachtete und auf die Frage des Polizisten "Sind sie Anlieger" nicht mit "Ja" antworten konnte.
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| S |xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx | t |--------------------------------------------- | r Fußweg | a |O---------A---------------------------------O | s |MMMMMMMMMMM l | s |MMMMaggisMM l | e |MMMMHausMMM Hof l | |MMMMMMMMMMM l | |MMMMMMMMMMM l
x ist das Nachbarhaus O sind die Schilder (250) A ist unser Auto M ist unser Haus l ab da beginnt das nächste Nachbargrundstück
Jetzt hoffe ich die Formatierung verrutscht nicht.
Beim Straßenverkehrsamt nachzufragen, wäre besser, die dürften die Aufstellung veranlaßt haben, das ist dann dort auch hinterlegt. Wenn die Durchfahrt für mehrere Bewohner freigegeben ist, könnte allerdings der geparkte Wagen die Durchfahrt behindern, wenn er öffentlichen Grund überparkt. Das wäre ein Grund, einzugreifen bzw abzuschleppen, vergl. auch Rettungswege.
Eine Vorschrift aber, daß hinter dem Schild generell nicht geparkt werden dürfe, konnte ich nicht finden. Es sei denn, der Bereich ist als Spielstraße gekennzeichnet. Dort dürfte dann generell im öffentlichen Bereich nur auf gekennzeichneten Flächen geparkt werden.