Der Regulierungsbetrag wurde gestern von meinem Anwalt auf mein Konto überwiesen.
Das ist kurios, denn die letzte Vernehmung war ja erst Mittwoch, Damit hat der Senat wirklich VOR Abschluß der polizeilichen Ermittlungen reguliert. Auch mein Anwalt wurde bezahlt. Die Unterlagen habe ich noch nicht, aber das hat ja auch Zeit.
Ich habe darauf den Juristen befragt, ob eine Rückforderung denkbar sein, falls die Ermittlungen für uns nachteilig bewertet werden würden. Der hat den Bescheid geprüft und festgestellt, daß nicht unter Vorbehalt bezahlt wurde, damit also eine Rückforderung ausgeschlossen ist.
Nun werde ich mir eine Reparaturbestätigung beschaffen, um Ausfallkosten für die Zeit der Reparatur geltend machen zu können.
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Zwischenzeitlich wurde auch Nutzungsausfall und Abschleppkosten erstattet, die wir nachgefordert hatten. Der Unfall darf damit als erledigt betrachtet werden.
Heute hat die Karre neue Bremsen und TÜV bekommen, in 2 Jahren gibt es dann was Neues.