Sonntag, auf dem Weg zu Ma Général de Paulles vielgeliebten Treffpunkt Kornsand, südhessisches Zonenrandgebiet: Zufahrtsweg gesperrt. Wegen? Autofreier Sonntag! Wat, hamwa jetzt Ölkrise anno 1973? Nö, "Der Kreis rollt" sagt der Landkreis Groß-Gerau.
Umleitung einigermaßen unklar. Auch gut, über irgendeinen Schleichweg wird man schon hinkommen. Aber nee, egal wie man um den Block fährt: Immer wieder steht man an gesperrter Kreuzung.
Also angehalten, freundlich ordnende Kräfte en bleu befragt, da dürfe man doch rüber schieben. Nö, Verbotsschild Schild 250 STVo, Ausnahmezusatzzeichen Fahrrad, das ist für alle gesperrt! Aber Motorrad ohne (laufenden) Motor ist Zweirad und darf man rüberschieben. Nö! Und Fußgänger? Die dürfen! OK, dann steig ich jetzt ab, bin zweifelsfrei Fußgänger, überquer unter Beachtung der Vorfahrt etwaiger Radfahrer vorsichtig die Straße und werde dabei schiebend dieses Zweirad mitführen. Brav 10m über die Straße geschoben und weitergefahren. Zeichen 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art
Nur anschließend habe ich mir ernsthaft überlegt, darf man das gemäß StVO? Zumindest in Fußgängerzonen gab es da immer Ärger.
Gruß Ray Lomas
Ach und am Kornsand war natürlich mal wieder niemand von diesen frühaufstehenden Südhessen. Nächstens fahr ich wieder gen Nordosten!
Du darfst da ein KFZ auch nicht schieben. Und wenn du einer Anordnung eines Polizisten nicht Folge leistest, wird das zudem richtig unangenehm. Ich hoffe, da kommt jetzt nix nach ...
Kann Spuren von Ironie, Sarkasmus oder Zynismus enthalten. Zu Risiken und Nebenwirkungen befragen Sie Ihren Verstand oder nutzen die Ignorier-Funktion.
Kann Spuren von Ironie, Sarkasmus oder Zynismus enthalten. Zu Risiken und Nebenwirkungen befragen Sie Ihren Verstand oder nutzen die Ignorier-Funktion.
Sind wir da nicht erst kürzlich gefahren? Wo’s geregnet hat und das Moped so eingesaut hat?!
Jepp, mit der BMW sind wir da auch durch. Und da hats meine Jacke mächtig eingesaut, weil diese Laubsägearbeit nun wirklich keinen vernünftigen Heckabschluss darstellt!
Selbst wenn mir unterwegs Streckensperrungen speziell für Motorräder begegnen (wie z.B. letztes Wochenende in der Nähe von Rinteln), ignoriere ich die geflissentlich. Bisher ziemlich erfolgreich!
Zitat von Falcone im Beitrag #2Du darfst da ein KFZ auch nicht schieben. Und wenn du einer Anordnung eines Polizisten nicht Folge leistest, wird das zudem richtig unangenehm. Ich hoffe, da kommt jetzt nix nach ...
So dramatisch war's auch nicht. Sah eher nach Ordnungsdienst als Polizei aus. Ich hab ihm ja noch erklärt, dass man das ganz klar bei dem Schild nach StVo doch darf. Ich glaub, der schaut auch nochmal im Textbuch nach...
Ich hab mich ja schon selbst überzeugt, dass ich da doch eine gute legale Lösung gefunden habe. Eigentlich fehlt mir nur noch jemand, der das auch bestätigt.
Also da glaub ich ja nun wieder, dass es egal ist, ob Du erst anhältst und dann weiterfährst oder gleich durchbretterst. Ist ja kein Stoppzeichen, sondern nur ein Verbotsschild...