mich haben sie mit der falcone raus gewunken, auf einer froschwander-gesperrten strecke...
meinte der wachtmeister das seie nicht nur zum schutze der tiere, auch zum meinem... auf meine erwiederung das die tiere ja schneller hüpfen als mein postino fahren könne, mußte er nur grinsen... hat mich ziehen lassen, aber nur zurück... dabei war ich schon halb durch
Wie isn des? kann man sein Motorradl evtl. als " Rollator" ausweisen? Verleicht kemmt ma durch die Polizeisperre.... und es war auf jedenfall a Investition in die Zukunft
Zitat von Falcone im Beitrag #2Du darfst da ein KFZ auch nicht schieben.
Hätte ich schon mal vorher besser suchen können: Wider erwarten hat meine Spontanausrede Hand und Fuss - und vor allem juristisches Fundament. Man darf das Motorrad tatsächlich da durch oder rüber schieben! (Aber nicht fahren, Brundi, Serpel&Co.!) Soll mir nochmal das Bürschchen in die Quere kommen beim Schiebebebetrieb
Sagt doch STVo § 41.1 Anl. 2 Vorschriftzeichen Abs. 6 Verkehrsverbote Zeichen 250 StVo Anlage 2 "Zeichen 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art Ge- oder Verbot 1. Verbot für Fahrzeuge aller Art. Das Zeichen gilt nicht für Handfahrzeuge, abweichend von § 28 Absatz 2 auch nicht für Reiter, Führer von Pferden sowie Treiber und Führer von Vieh. 2. Krafträder und Fahrräder dürfen geschoben werden."