Problem ist, dass ich mit dieser Kombi kaum den vorgeschriebenen Winkel von 30°, den ich hier im Forum aufgeschnappt habe, schön hinbekomm. Ich hab bisher nur Beispiele gefunden, bei denen wohl der Winkel keine Rolle gespielt hat. Auch bei den Umbauten von Bruno schaut der Winkel nicht richtig aus (vielleicht täusche ich mich da aber auch).
Ich könnte wie im angefügten Bild, das Rücklicht vom Halter trennen und den Halter dann innen im Kotflügel anbringen. Sicherlich gibt´s da aber auch einen Abstand vom Kennzeichen um Reifen zu beachten, somal ich ja auch noch einen Reflektor brauche, der hier fehlt. Wäre eine Alternative, optimalerweise würde ich aber lieber das Rücklicht inkl.Halterung verwenden.
Die Problematik hast du schon richtig erkannt: Bei der Position des Rücklichtes ist der Kennzeichennwinkel von max. 30° unmöglich darzustellen. Stellst du das Kennzeichen steiler, rückt es nach hinten und wird von der Nummernschildbeleuchtung nicht mehr erfasst. Du musst einen Halter bauen , der auch eine zusätzliche Nummernschildbeleuchtung aufnimmt. Wenn du diesen Halter jetzt nur am Schutzblech befestigst, kann es gut sein, das es diese schwingende Dauerbelastung nicht lange aushält, denn so ein Halter muss notgedrungen ein ganzes Stück nach hinten raus ragen. Und wie sieht das aus?
Ein Abstand zum Reifen ergibt sich durch den Einfederradius: Das Rad muss ungehindert durchfedern können und dabei muss der Abstand zum nächsten Bauteil etwa einen Zentimeter betragen. Einen vorgeschriebenen Abstand in mm gibt es nicht, aber die Freigängigkeit in allen Betriebszuständen muss gewährleistet sein.
Der Reflektor ist das silberne Ding im Scheinwerfer oder manchmal auch im Rücklicht. Richtig: Rückstrahler, oder allgemein Katzenauge, muss hinten mittig am Fahrzeug sein. Unten am Nummernschild wäre also der korrekte platz. Es gibt inzwischen einen zulässigen ganz schmalen Rückstrahler, nur 13mm hoch und 100 mm breit, der schön unauffällig unter das Kennzeichen passt.
Mal eine ganz andere Frage: Wird denn bei euch so viel kontrolliert, dass es wirklich darauf ankommt, dass der Winkel stimmt? Falls nein, würde ich mich nicht groß drum kümmern.
dank dir für die ausführliche Antwort. Alles was offiziell zulässig wäre, schaut einfach nicht gut aus. Ich hab mir ja extra ein Rücklicht mit integrierter Nummernschildbeleuchtung gekauft,um nicht noch ein weiteres Teil anbauen zu müssen. Ich werde also deinen Rat befolgen und mich nicht groß drum kümmern. Die Münchner Polizei ist schon recht gschaftlig aber wir werden ja sehen.
Falls jemand ein Bild von einer gelungenen und halbwegs gesetzmäßen Konstruktion hat, würde ich mich freuen.
Ich finde deine derzeitige Lösung recht gelungen und stimmig und auch wenn es etwa 45 Grad Neigung sind, fällt es doch nicht arg auf. Ich drücke dir die Daumen, dass niemand dran Anstoß nimmt.
In Italien soll man den Gerüchten nach allerdings etwas pingelig sein.
Ich weiß zwar nicht, warum man sich das Leben unnötig schwer macht, indem man die Schutzbleche so extrem kürzt. Nach dem Motto: Dreimal abgeschnitten, und immer noch zu kurz!
Aber (auch) ich finde deine Lösung stimmig und denke, dass du keinen Ärger kriegen wirst. Da gibts ganz andere Flachmänner, was das Kennzeichen angeht.
das Bild hab ich von den Wrenchmonkees und sollte nur zur Veranschaulichung dienen, wie ich´s evlt. lösen könnte. Wäre dann aber eben auch wieder ein Kompromiss, da ich das Rücklicht vom Halter trennen muss und ein zusätzliches Licht für die Kennzeichenbeleuchtung brauche.
Lösung ist aber schon gefunden. Bruno hat spezielle Rückstrahlerhalter und passende Unterlegscheiben um den Winkel hinzubekommen.
Das Motorrad ist ja hier aus dem Forum und ich dachte erst, SevenEleven ist der Besitzer. Dass es von den Schlüsselaffen gebaut wurde, wusste ich nicht. Wieder eine Illusion geplatzt