Vom Verkauf wußten die sogar vor der Fertigstellung des Gutachtens:
"Dass Reifen Go! die Räder im Oktober 2012 mit dem ungültigen Zeichen bereits verkauft hatte, bemerkte das KBA laut Angaben der Sprecherin erst im Frühjahr 2013 bei einer "Internetrecherche". Kurz darauf habe dann das Gutachten vorgelegen - mit dem Ergebnis, dass die Räder brechen können."
Na ja, direkt brechen tun sie ja auch nicht. Es beginnt mit einem Riß, der sich weiter und weiter fortsetzt. Und irgendwann reißt das übriggebliebene Material dann ab.
Mit dem KBA hatte ich auch schon Späßchen. Bei faktisch allen Zweizylinder RSV und daraus abgeleiteten Modellen funktioniert die Hinterradbremse ab Werk nicht dauerhaft. Dennoch wurde von Amtswegen nicht eingeschritten. Es gab da eine Begründung, die insoweit lautete "gibt ja noch ne Vorderradbremse". Komisch mit der Argumentation kam ich beim TÜV nicht durch.
Ich hatte letztes Jahr so ein Erlebnis mit meiner BMW R1200GS Bj.05. Ich hatte sie zur Inspektion und bekam am nächsten Tag einen Anruf von der Werkstatt, wegen eines angebrochenen Radträgers am Hinterrad. An diesem waren von 5 Gewindegängen schon 3 gerissen. Kulanz von BMW wurde abgelehnt mit der Begründung, die Radbolzen seien zu fest angezogen worden. Gleichwohl ist der neue Radträger nicht mehr aus Aluguss sondern aus Stahlguss mit doppeltem Gewicht. An meiner 1200 S ist der gleiche Radträger verbaut und diesen überprüfe ich seitdem regelmäßig. Ich finde schon das in solchen Fällen das KBA einschreiten müsste, zwecks Rückruf da das laut meiner Werkstatt kein Einzelfall war und er bei einer Inspektion immer danach schaut.