Bisher hatte ich Respekt vor angeblich rechtlicher Kompetenz dieses obersten Gerichtes. Mittlerweile würde ich hier zu gerne grob beleidigend diese Herren herabwürdigen, tue es aber natürlich nicht. Denn ICH respektiere ja das Grundgesetz.
Diese "Rechtsexperten" haben es doch glatt fertiggebracht, die im Grundgesetz verbriefte Gleichberechtigung von Mann und Frau mit Füßen zu treten! Und das als oberstes Gericht, gegen dessen Urteil kein Widerspruch möglich ist:
Ein langhaariger Wehrpflichtiger hatte gegen den Haarerlaß der Bundeswehr geklagt, der ausschließlich Männern Vorschriften über Haarlängen und Schnitte macht. Frauen sind davon nicht betroffen.
Das sieht das Gericht als Rechtens an, da dies "eine zulässige Maßnahme zur Förderung von Frauen in der Bundeswehr " sei.
Ich schäme mich dafür, einem Volk anzugehören, daß solche Skandalurteile gegen sein eigenes Grundgesetz " im Namen des Volkes" "sprechen" läßt ! Pfui nach Leipzig !
Zitat von Falcone im Beitrag #2Ich habe ja schon lange bemerkt, dass Männer in diesem Lande systematisch diskriminiert werden.
Das fängt schon in der Grundschule an: Da gibt es nur noch Lehrerinnen. Wie soll ein anständiger Junge da artgerecht männliches Verhalten lernen ...
Wenn man in diese Richtung weiterscherzen möchte, sollte man neben den Frauenquoten in Aufsichtsräten daxnotierter Betriebe auch Frauenquoten im Straßenbau oder im Steinbruch verbindlich machen ... . Nee, warte ma,ist das eigentlich gescherzt?!
Zitat Das fängt schon in der Grundschule an: Da gibt es nur noch Lehrerinnen. Wie soll ein anständiger Junge da artgerecht männliches Verhalten lernen ...
Gibt halt nicht viele Männer die Grundschullehrer oder Kindergärtner werden möchten. Auf der anderen Seite gibts auch nicht viele Werkstoffprüferinnen, Industriemechanikerinen oder Schlossösen.
Zitat von Soulie im Beitrag #7Du scheinst nicht ganz ausgelastet zu sein, wenn du dich darüber aufregen kannst.
Für mich ist sowas eine Katastrophe, stellt es doch das Rechtssystem völlig in Frage. Gleichberechtigung ist einer der wichtigen Grundsätze im gleichnamigen Gesetz, wird aber hier einseitig zu Lasten der Männer beschnitten. Es mag viele hier mangels Masse (an Haaren) nicht berühren, ist aber doch ein bedenklicher Eingriff in die Grundrechte.
Zitat von Falcone im Beitrag #2Ich habe ja schon lange bemerkt, dass Männer in diesem Lande systematisch diskriminiert werden.
Das fängt schon in der Grundschule an: Da gibt es nur noch Lehrerinnen. Wie soll ein anständiger Junge da artgerecht männliches Verhalten lernen ...
da liegt der hauptgrund eindeutig darin, dass mänlichen lehrern nich wichtig genug ist mit kleinen Kindern zu arbeiten um die gehaltseinschnitte gegenüber späteren schularten in kauf zu nehmen. wenn das gehalt der grundschullehrer gesteigert wird, ändert sich das sehr schnell.
zum ursprünglichen beitrag: so ein urteil muss quasi vor das verfassungsgericht gezerrt werden, ich sehe das urteil ebenfalls als skandal. natürlich gibt es faktisch biologische unterschiede zwischen mann und frau auf die drchaus ab und an auch rücksicht genommen werden muss - aber haarlänge gehört nun eindeutig nicht dazu.
ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer. fuck you NSA
Ist der Hammer, wir müssen die Haare abschneiden (habe meinen Zopf auch noch irgendwo in einer Kiste zu Hause rum liegen) und die Damen werden durch den Schutz ihrer Haarpracht zum Beitritt in die Armee "gefördert" ... finde die Begründung des Gerichts den noch viel größeren Skandal als die Sache selbst.
Zephyr
(
gelöscht
)
Beiträge:
19.12.2013 17:53
#14 RE: Skandalurteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig
Soviel ich weiß, ist ein Gang vor das Verfassungsgericht nicht direkt möglich, da das Verfassungsgericht keine übergeordnete Instanz darstellt. Vermutlich muß man es gesondert anrufen, um so ein Urteil auf grundsätzliche Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz prüfen zu lassen. Soeit ich weiß, würde aber damit bei Erfolg das Leipziger Urteil nicht direkt aufgehoben, sondern es würden lediglich allgemeine Auflagen zur Änderung gesetzlicher Grundlagen an den Gesetzgeber gemacht, um die gängige Praxis in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz zu bringen.
Danach könnte neu verhandelt werden, falls eine solche Beschwerde überhaupt angenommen werden würde.