Zitat von Zephyr im Beitrag #33 indem die Emanzipation in Richtung des Gegenteiles wird. Im öffentlichen Dienst müssen Frauen mit gleicher Qualifikation mittlerweile männlichen Mitbewerbern vorgezogen werden. MÜSSEN. Warum?
Du bist nicht so doof, als dass du dir diese Frage nicht selber beantworten kannst, Herr C4!
Offensichtlich doch, denn für eine gesetzlich festgelegte, geschlechtsspezifische Bevorzugung kann ich keinen Grund erkennen. Du vielleicht?
C4
Zephyr
(
gelöscht
)
Beiträge:
20.12.2013 22:23
#47 RE: Skandalurteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig
Mein Groll richtet sich gegen das Bundesgleichstellungsgesetz, hier vor allem gegen zwei Passagen:
In §1 "Ziel des Gesetzes" heißt es wörtlich: "... Nach Maßgabe dieses Gesetzes werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen..."
Klingt erstmal logisch,ist es aber nicht, da hier nur Frauen genannt werden, keinnesfalls aber Männer, sollten die auch irgendwo benachteiligt sein (Beispiel Grundschullehrerkollegien). Man setzt hier pauschal benachteiligte Frauen voraus, vergißt darüber aber, dies Gesetz auch für Männer anwendbar zu machen.
In §16 werden Gleichstellungsbeauftragte definiert: Diese und auch ihre Stellvertreterinnenn haben weiblich zu sein und werden ausschließlich von der weiblichen Belegschaft gewählt. Kommt mir irgendwie ein wenig einseitig vor ...