wer tauschte (oder mußte tauschen -wie in meinem Fall- da "Berufskraftfahrer") seinen grauen Lappen gegen einen Führerschein im Scheckkartenformat?
Seid ihr dann auch noch vor dem fünfzigsten Lebensjahr und wollt eine der neuen Fahrzeugklassen nicht verlieren, in diesem Falle die "C1E" genannte Klasse?
Dann mal schnell mit ärztlichen/augenärztlichen Attesten, einem biometrischen Bild und dem ollen "neuen" Scheckkartenführerschein zur Führerscheinstelle, denn als Geburtstagsgeschenk zum 50. Geburtstage wird diese Fahrzeugklasse euch gestrichen, wenn ihr dies nicht für ganze 5 Jahre neu beantragt! Kostenpunkt allein für die Bürokratie des Neuausstellens einer neuen Fahrerlizenz (C1E dann befristet auf fünf Jahre) = 42,60 Euro!
Bis in fünf Jahren dann wieder dieses Procedere fällig wird.
Gruß Monti
------------------------------------------------- "Und wenn alle anderen die von der Partei verbreitete Lüge glaubten - wenn alle Aufzeichnungen gleich lauteten -, dann ging die Lüge in die Geschichte ein und wurde Wahrheit." George Orwell:1984
Was auch immer geschieht: Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man Euch zieht, auch noch zu trinken! Erich Kästner
Ich hab jetzt nicht nachgesehen, aber C1E ist doch bis 7,5 Tonner mit großem Anhänger, oder? Und der wird nicht gänzlich mit 50 gestrichen, nur eingeschränkt auf Anhänger bis 750 kg. Zumindest war es bisher so und ich hab ihn auch noch.
Habe das hinter mir und: Es ist noch schlimmer !!!
Der Erhalt des Führerscheines der Klasse 2, also LKW über 7,5 t mit und ohne Hänger wird nun von einer Gesundheitsprüfung abhängig gemacht, Kosten rund 120 Euro , natürlich selbst zu zahlen. Dazu die Monti - Gebühren des Amtes, wenn der Arzt sein ok gibt. Der Arzt ist übrigens nicht der von nebenan, sondern ein spezieller für Arbeitsschutz oder so (das sagen Euch die Ämter).
Alles geschafft?
Klasse. Nun dürft Ihr auch mit 5o Rentnerjahren den 40 Tonner fahren. Aber nur privat !!! 40 t Womo ist ja auch nicht sooo schlecht in den Alpen, oder?
Will oder muß man gewerblich fahren, muß man bei den Fahrschulen kostpflichtig vier "Module" zu Sicherheitsfragen durchlaufen. Für Alteigner ohne Prüfung , Führerscheinneulinge mit Prüfung). Diese Module, z.B. zum Thema Ladungssicherheit kosten Geld und mindestens einen kompletten Schulungssamstag. 4 Module sind vorgeschrieben, der Duchlauf ist 5 Jahre gültig.
Ein Berufskraftfahrer hat also lebenslänglich fast ein "Modul" pro Jahr zu durchlaufen und, falls es das Unternehmen nicht trägt, zu zahlen. Sonst darf er zwar seinen Umzug fahren, nicht aber den Deinen.
Der Erhalt der Fahrerlaubnis für große LKW ist also ab 50 nur noch sinnvoll, wenn man ab und an privat Fahrzeuge über 7,5 t fährt, oder auf sowas beruflich herumgurkt.
Auf meinem Schein (karte) hat es den Anschein, als sei C1 der Schein bis 7,5 t und C1E das gleiche mit Hänger. Das läuft auch so weiter. Befristet eingetragen werden die Scheine für die großen Lasten über 7,5 t, genannt C und CE (also LKW und Sattelzüge). Hier wird offensichtlich der Hänger eines "Gliederzuges" automatisch mitgerechnet, es gibt jedenfalls keine weiter Rubrik.
ich werde ihn definitiv verfallen lassen... im privaten bereich sind selbst die 7,5to selten bis garnicht gefragt...
wobei das thema ladungssicherung ja nicht von irgendwoher kommt, wenn man sich viele der lkw unfälle ansieht... war früher ja auch nicht so, warum dann heute...
als nächstes kommt dann die eignungsprüfung, ob man mit 50 noch anhänger fahren kann... denkt an meine worte...
als nächstes kommt dann die eignungsprüfung, ob man mit 50 noch anhänger fahren kann... denkt an meine worte...
Wenn ich meine Gören richtig verstanden habe, gilt der Autoschein heute nur noch für PKW und Kleinlaster bis 3,5 Tonnen. Natürlich auch nicht mehr für beliebige Anhänger, sondern nur noch minimalistische Dinger nach ominösen Gewichtsformeln.
Hänger oder Wohnwagen fahren ? Extra Schein machen (BE) !
joo, dass ist ja schon länger so... ich bin nur überzeugt das sie die fähigkeit der "alten" zum führen eines anhängers in frage stellen werden... und und und...
Mich würde einfach mal interessieren, ob der olle "graue Lappen", ehedem Klasse 3, das Führen der 7,5 Tonner mit "großem" Anhänger beinhaltete. Muß wohl, sonst hätten sie dies nicht bei dem Scheckkartenführerschein übernommen!
Habe gestern (da war ich auf der Führerscheinbehörde!) auch ein Pamphlet des "Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" mit dem sinnigen Titel "Der neue EU-Führerschein" abgegriffen. Dort im Vorwort des "Dr. Peter Ramsauer" heisst es wortwörtlich:
"Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Führerscheinbesitzer müssen darauf vertrauen können, dass ihre einmal erworbenen Qualifikationen bestand haben. Dies gilt auch, wenn zum Beispiel europarechtliche Vorgaben zum 19.Januar 2013 einige Veränderungen mit sich bringen."
Holla, wo ist denn bitte diese angesprochene "Rechtssicherheit bei einer in der Vergangenheit erworbenen Qualifikation", wenn sie diese Klasse "C1E" einfach mal mit dem 50 jährigen Geburtstage des Führerscheininhabers zunichte machen, bzw. an eine Neuantragstellung des Führerscheins mit ärztlichen Attesten verknüpfen, welche mit dem "grauen Lappen" niemals so geschehen? Dies dann alle 5 Jahre!
Mir ist nicht bekannt, daß es sowas beim "grauen Lappen" gab.
Hat man mit dem alten grauen Lappen nun mehr Rechte gegenüber diesem zwangsweise (bei mir war es das!) eingeführten Eu-Plastik?
Gruß Monti
------------------------------------------------- "Und wenn alle anderen die von der Partei verbreitete Lüge glaubten - wenn alle Aufzeichnungen gleich lauteten -, dann ging die Lüge in die Geschichte ein und wurde Wahrheit." George Orwell:1984
Was auch immer geschieht: Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man Euch zieht, auch noch zu trinken! Erich Kästner
Ich weiß garnicht, weshalb hier wg. dieser Gesundheitsprüfung gemeckert wird - wurde nicht grad' (auch hier im Forum) die fachliche und körperliche Eignung von älteren Verkehrsteilnehmern oft beklagt?
Über die genauen Modalitäten kann man ja diskutieren, aber grundsätzlich sollte das doch 'ne vernünftige Sache sein. Genauso, wie die Weiterbildung z.B. in Sachen Ladungssicherheit. Schließlich ist so ein LKW-Führerschein im Prinzip eine eigene Berufsausbildung, mittlerweile. Und Anhängerfahren muß man eh durch Erfahrung und Üben lernen, das kann keiner aus dem Stand, der früher mal den Dreier-FS gemacht hat, und sich zwanzig Jahre später mal 'n Anhänger leiht, oder 'n Wohnwagen kauft ...
... pelegrino, inzwischen seit mehr als einem halben Jahr mit einem Neustart voll im Leben ...
Es muss halt mal wieder Wind gemacht werden um hätte, wäre, wenn... Wann hat denn hier jemand der C1-Inhaber das letzte mal einen 7,5 Tonner mit Auflieger gefahren und will das auch in Zukunft noch tun? Ich habe den C1E verfallen lassen. 7,5-Tonner fahren zu können, reicht mir aus.
Viel interessanter ist es, jetzt mit dem Scheckkarten-Führerschein auch mal zweiachsige Anhänger ziehen zu können. Das geht mit dem grauen Lappen nämlich nicht. Und ich darf große Traktoren fahren. Durfte ich früher auch nicht.
Das hab' ich immer noch nicht so richtig begriffen. Was bedeutet das genau - und kann man dann damit so 'ne Abschleppachse (mit einem Auto draufgeschnallt) ziehen?
Zitat ...ich darf große Traktoren fahren...
Dann mach' mal den Ercole endlich fertig, und kurv' dann damit um den Vogelsberg !
... pelegrino, inzwischen seit mehr als einem halben Jahr mit einem Neustart voll im Leben ...
Diese Gesundheitsprüfung mußte ich eh durchlaufen, von einem "Arbeitsmediziner" durchgeführt...
Ich schildere nun den Ablauf dieser Gesundheitsprüfung mit Augentest:
Nachfrage des Arztes, ob ich rauche, trinke, regelmässig Medikamente nehme und ob ich irgendwelche Krankheiten hätte. Alle Punkte wurden von mir wahrheitsgemäß verneint, die Geschichte mit der kaputten Bandscheibe und den einhergehenden Ausfällen im linken Bein waren für ihn nicht von Interesse.
Klammer am linken Zeigefinger befetigt, stellte angeblich den Sättigungsgehalt mit Sauerstoff im Blut fest. War super.
Zur Augenuntersuchung mußte ich in ein Gerät schauen, dort waren 6 Reihen unterschiedlich geöffneter Kringel, die je Reihe immer kleiner wurden. Fragt mich der Hansel doch tatsächlich bis zu welcher Reihe ich die Öffnungen der Kreise sehen könnte!
Meine Antwort : "Reihe 6 sehe ich noch, aber beim ersten der dortigen Kringel bin ich mir nicht so sicher..."
Ich hab gedacht mich tritt ein Pferd! Er wollte von mir wissen ob ich die Öffnungen der Kringel sehe und nicht in welcher Stellung diese Öffnungen zu sehen sind? Klasse!
"Da habens aber noch gute Augen" war sein Kommentar. (sic!)
Zum Schluß kam er dann doch noch auf die Idee mir den Blutdruck und den Puls zu messen. Oha, ein grenzwertiger Blutdruck! Was Wunder bei dieser Farce, welche mein gutes Geld und meine Zeit kostete und im Grunde für'n Arsch ist!
Ich nehme mal an, da der Untersuchungstermin Freitags um 14.00 Uhr war, daß der Herr Dr. zum Golfspielen musste und mich deshalb (und ohne Ärger) durchschleuste?!
Falls jemand eine solche ärztliche / augenärztliche Untersuchung über sich ergehen lassen muß, berechtigte Zweifel am Durchkommen sieht, dem gebe ich gerne die Adresse des Arbeitsmediziners.
Gruß Monti
------------------------------------------------- "Und wenn alle anderen die von der Partei verbreitete Lüge glaubten - wenn alle Aufzeichnungen gleich lauteten -, dann ging die Lüge in die Geschichte ein und wurde Wahrheit." George Orwell:1984
Was auch immer geschieht: Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man Euch zieht, auch noch zu trinken! Erich Kästner
Zitat ...der Ercole ist jederzeit einsatzbereit...
Da sah der aber bei meinem letzten Besuch bei Dir nicht nach aus ...
Zitat ...Schleppachsen sind keine Anhänger...
Ja, aber was bedeutet das nun? Mir hat man mal (vor Jahren) erzählt, so Dinger dürfte man nur mit dem FS der Klasse 2 (damals) fahren, weil der "Zug" mehr als drei Achsen habe !
... pelegrino, inzwischen seit mehr als einem halben Jahr mit einem Neustart voll im Leben ...
Zitat Da sah der aber bei meinem letzten Besuch bei Dir nicht nach aus ...
Wieso? War das, als die Bremse kaputt war? Aber das ist inzwischen behoben. Der funktioniert und ist mit 07 zugelassen.
Die Geschichte mit der Schleppache wird in der StVZO in der Anlage zum §33 seitenlang behandelt. Kurz: Es gilt als Schleppen und ist deswegen genehmigungspflichtig, auch als LKW-Führerschein-Inhaber. Du solltest es also nicht tun. Es gibt da aber noch ganz viel Wenns und Abers, die aber alle letztendlich darauf hinauslaufen, dass irgendwo ein Haken ist, der es nicht erlaubt.