Zitat Müßte man mich in dem Fall nicht wenigstens(persönlich) informieren oder
nö, das liegt in deiner verantwortung dich darum zu kümmern, genau so wie du dich auch jährlich darum kümmerst ob es neue Regeln in der STVO gibt
Außerdem sollte man das in der Fahrschule gelernt haben - ob das damals im ossiland aber auch so war weiß ich nicht
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naja, dann war dieser angebliche und dann doch nicht vorhandene "Beschiss-Thread" ja doch nicht ganz überflüssig sondern hat wenigstens bei dir für mehr wissen und rechtssicherheit gesorgt
ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer. fuck you NSA
Eine harmlose Nachfrage bei der Führerscheinstelle Deines Landkreises kann Dir vielleicht helfen. Es gibt da mehr Unwissende, als man glaubt.. Je nachdem, wie weit Du über 50 bist, gibt es sicher noch die eine oder andere Möglichkeit oder Übergangsfrist. Aber da fragt man am Besten persönlich nach.
Im grauen Lappen ist kein Verfallsdatum angegeben! Diese neueren Klasseneinteilungen gab es zu Zeiten des "grauen Lappen" auch nicht. Während auf dem Plastiklizenzen ein Verfallsdatum (50 Geburtstag bei C1E Klasse) angegeben. Warum nur mußte ich (oder andere Berufskraftfahrer) bei Erscheinen der Plastikkarte zwangsweise ihren alten "grauen Lappen" eintauschen?
Von einer ärztlichen Untersuchung "im Nachhinein" bei den ollen Führerscheinen ist mir nichts bekannt.
Gruß Monti
------------------------------------------------- "Und wenn alle anderen die von der Partei verbreitete Lüge glaubten - wenn alle Aufzeichnungen gleich lauteten -, dann ging die Lüge in die Geschichte ein und wurde Wahrheit." George Orwell:1984
Was auch immer geschieht: Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man Euch zieht, auch noch zu trinken! Erich Kästner
Sowas regeln Gesetze oder Ausführungsverordnungen. Diese werden im Amtsblatt / Bundesanzeiger oder was immer veröffentlich und gelten dann als bekannt. "Wußte ich nicht" gilt da nicht.
Übrigens wurde das vor etwa 8 Jahren bei der Einführung auch reichlich in der Presse bekannt gemacht, Rubrik "neue Regeln in Verkehr ab morgen".
Zitat Übrigens wurde das vor etwa 8 Jahren bei der Einführung auch reichlich in der Presse bekannt gemacht, Rubrik "neue Regeln in Verkehr ab morgen".
ich habe mal nachgeforscht: das gilt seit dem 1.1.1999 - ich dachte, dass das noch älter war (habe ich wahrscheinlich mit dem Bus-schein verwechselt, da gab es das schon früher)
ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer. fuck you NSA
Auf meinem Schein (karte) hat es den Anschein, als sei C1 der Schein bis 7,5 t und C1E das gleiche mit Hänger. Das läuft auch so weiter. Befristet eingetragen werden die Scheine für die großen Lasten über 7,5 t, genannt C und CE (also LKW und Sattelzüge). Hier wird offensichtlich der Hänger eines "Gliederzuges" automatisch mitgerechnet, es gibt jedenfalls keine weiter Rubrik.
C4
genau so ist es, nur für über 7,5 tonnen braucht man die zusatzuntersuchung. was allerdings die wenigsten wissen, ist das man mit einem alten 3. tatsäclich einen Sattelschlepper fahren darf, bei dem die zugmaschine 7.5 t wiegt und der anhänger nicht mehr als eine doppelachse hat, also durchaus auch einen 15 Tonner - das fällt weg wenn man 50 jahre alt wird und keine entsprechnde Ärztliche untersuchung macht, das war aber auch vor 20 oder 30 Jahren schon so und ist nicht neu und schon gar nicht davon abhängig ob man einen grauen oder rosa Lappen oder ein Scheckkarte als führerschein hat.
und das ist auch vollkommen richtig so. Die ganzen alten Dackels, sogar mein Alter, weigern sich ne Gesundheitsprüfing zu machen, ob se noch fahrtüchtig sinf im PKW und hier jammern die üblichen Verdächtigen, daß sie dann als Greise keine fetten LKW mehr fahren dürfen ......
Ich kenne einige Leute, die warn seit Jahren nicht mehr beim Optiker und behaupten, sie würden klasse sehen, wenn ich Sie dann mal getestet habe, z.b. lesen von weiter entfernten Schildern warn die blind wie Maulwürfe ,
als Mopedfahrer wird mir hier echt Angst und bange
Das hab ich mal an ner Ampel in Großenbaum erleb. Wenig befahrene Straße, rote Ampel, drunter ein Schild: " Bitte bis zur Haltelinie vorfahren" . Vorn steht n Oppa mit nem 17m (!) Omma auf dem Beifahrersitz, Wagen gut 2m von der Linie entfernt. Dahinter n anderer Wagen, dann ich. Der Zweite hupte dauend, die standen da wohl schon länger und warteten auf grün. Dann stieg der Zweite aus, ging zum Schild und zeigte darauf und machte den Fehler wieder einzusteigen. Ich holte meine Unidubbels raus( hatte kein Poppkorn dabei), der Oppa wartete weiter brav auf grün. Dann stieg der Zweite wieder aus, ging zur Fahrertür und versuchte den offenbar verstorbenen wiederzubeleben. Und mit Erfolg, der Wagen rollte vor. Und so ergab es sich, daß wir nicht dort verdurstet sind. Werner