oder: Ferrari und co gehören vors Haus und nicht in den Hof
Eine Vermietergesellschaft hält sich die Parplätze frei, indem sie Behinderten Schilder anbringt. Nur leider sieht es so aus, als ob die Grünen mit den dicken Schlitten fahren:
Wobei ich der Meinung bin, dass der Herr ein wenig naiv (dumm?) war, nicht zu begreifen, dass man einen Zusammenhang zwischen den Autos, den Schildern un den Fahnen der Grünen herstellen würden.
Photographiert wird auf Film, alles andere ist bloß digital. Mitglied VfDKV
Neulich war zu lesen, dass die Promis in den Vororten von "Los Angelos" mit Haus am Pacific (wobei der Strand der Allgemeinheit gehört, was für eine Gemeinheit aus deren Sicht) sich nette Tricks ausdenken, um Parken vor ihrem Haus zu verhindern. Oder dass keiner durch das verbleibende Gässchen an ihrem Haus vorbei zum Strand latscht. Was wird also gemacht? Es werden z. B. gefakte Garagentore auf die Mauer aufgesetzt, weil dann keiner davor parken kann (Garageausfahrt frei halten).
susu
Zephyr
(
gelöscht
)
Beiträge:
22.11.2013 07:53
#8 RE: Netter Trick um sich seinen Parkplatz freizuhalten ....
Zitat von susu im Beitrag #7Es werden z. B. gefakte Garagentore auf die Mauer aufgesetzt, weil dann keiner davor parken kann (Garageausfahrt frei halten).
Zitat von susu im Beitrag #7Es werden z. B. gefakte Garagentore auf die Mauer aufgesetzt, weil dann keiner davor parken kann (Garageausfahrt frei halten).
susu
Gute Idee !
C4
Hab's befürchtet!
Jetzt schwingt man nicht nur in Japan (der manxman pinselt aber hinterm Haus!) den Pinsel, auch in Meck-Pom (oder war's Brandenburg?) sucht man nun nach der Farbdos'!
Gruß Monti
------------------------------------------------- "Und wenn alle anderen die von der Partei verbreitete Lüge glaubten - wenn alle Aufzeichnungen gleich lauteten -, dann ging die Lüge in die Geschichte ein und wurde Wahrheit." George Orwell:1984
Was auch immer geschieht: Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man Euch zieht, auch noch zu trinken! Erich Kästner
Man könnte ja mal die Sportwagenfahrer anzeigen, weil sie ohne Behindertenausweis auf einen Behindertenparkplatz stehen. Dann käme auch raus, das die Schilder ein Fake sind - wäre interessant mal zu sehen was dann passiert.
Zitat von gerry im Beitrag #12Man könnte ja mal die Sportwagenfahrer anzeigen, weil sie ohne Behindertenausweis auf einen Behindertenparkplatz stehen. Dann käme auch raus, das die Schilder ein Fake sind - wäre interessant mal zu sehen was dann passiert.
Gruß Gerry
Ganz einfach : Nichts.
Schilder auf privatem Grund, der vom öffentlichen Verkehr nicht abgegrenzt ist, müssen behördlich angeordnet sein, um Rechtskraft zu erlangen.
Das bedeutet für vorliegenden Fall, daß der Verkehrsraum zwar öffentlich ist, diese Schilder aber mangels Anordnung der Behörde keine rechtliche Wirkung entfalten können. Deren Bedeutung ist etwa so, als hätte man "gestern war es sonnig" draufgeschrieben.
Somit können die Besitzer (die fehlende Anordnung immer vorausgesetzt), auch mit Hinweis auf diese Schilder keine Schritte gegen Falschparker einleiten (dafür gibt es aber andere Möglichkeiten).
Völlig anders die Lage, wenn die Eigentümer die Beschilderung behördlich absegnen lassen haben. Dann ist sie voll gültig.
Das hat übrigens Auswirkungen auf vielen Firmengeländen, die frei zugänglich sind und beschildert wurden. Räumen Schilder hier Sonderrechte ein, ohne genehmigt zu sein, können Geschädigte Ansprüche gegen den für die Beschilderung Verantwortlichen geltend machen ...
Vor der alten Wohnung meiner Eltern war n großer Parkplatz auf dem stand ein Schild "NUR FÜR MIETER". Ich hab da immer geparkt obwohl ich nicht mehr da wohnte. Irgendwann sprach mich ein "alter" Nachbar drauf an und ich sagte:"Wieso? Ich bin doch Mieter, gut - nicht hier, aber ich bin auch Mieter."