Nun ja,rechtlich gesehen sieht das für dich nicht so rosig aus. Ich unterstelle mal das der Motor länger außer Betrieb war,daher muffig und dann ist bei hoher Last da etwas abgefahren.Nun steht halt die Frage im Raum,was ist im Eimer und wieviel wird es dich zusätzlich kosten? Sorry,aber für 750 Taler stelle ich mir eh nix dolles darunter vor.
Erzähl doch mal was über die Laufleistung und das Baujahr.
Zitat Erzähl doch mal was über die Laufleistung und das Baujahr.
BJ 97, 50000 Km runter, 3. Hand, Optisch ok, Gebrauchsspuren, 1 Jahr Standzeit, kurzzeitig zwischendurch gefahren, da dachte ich, daß wechselnde Lastbedingungen bis 160 zu vertreten seien.
Zitat Nun steht halt die Frage im Raum,was ist im Eimer und wieviel wird es dich zusätzlich kosten? Sorry,aber für 750 Taler stelle ich mir eh nix dolles darunter vor.
Kosten tuts mich mein teuerstes Gut, namlich meine Zeit. Der Kaufpreis war schon ok, die meisten dieser Liga waren teurer.
Edit hat gerade genau gelesen: ADAC-Kaufvertrag! Dort wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Das bedeutet für dich ganz klar:
Hoffe auf das Entgegenkommen des Verkäufers! Rechtlich hast du keine Chance!!!
Zur Rechtslage:
Beim Privatverkauf muss der Verkäufer die Gewährleistung (und genau die und nicht die Garantie) bzw. die Sachmangelhaftung explizit ausschließen. Hat der Verkäufer dies in deinem Fall getan, hast du den großen Joker gezogen, d. h. der Schaden ist deiner. Du müsstest in dem Fall nachweisen, dass der Verkäufer dich arglistig getäuscht hat. Die Kosten hierfür werden wohl den Wert des Mopeds nicht unwesentlich übersteigen.
Hat der Verkäufer Gewährleistung/Sachmangelhaftung nicht ausgeschlossen, kannst du ihn auffordern, das Teil zurück zu nehmen und deine Auslagen zu ersetzen. Lehne dich entspannt zurück und empfehle ihm, einen netten Anwalt seiner Wahl zu konsultieren. Der wird ihm das gleiche sagen.
Wichtig: In ebay wird oft lediglich die Garantie ausgeschlossen. Das ist Schwachsinn! Denn Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers und ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Begriffe Gewährleistung und Garantie werden oft verwechselt oder als gleichbedeutend angesehen. Gewährleistung ist jedoch gesetzlich vorgeschrieben. Ein gewerblicher Verkäufer kann diese nicht ausschließen - ein privater Verkäufer jedoch schon. Allerdings muss er dieses auch tun und auch nachweisen können, dass er dies getan hat.
Zur Klarstellung: Das ist die rechtliche Lage. Ob du dem Menschen jetzt den Motorschaden an die Backe heften möchtest, musst du selbst entscheiden. Der Motor hätte auch nach drei Monaten kaputt gehen können. Aber auch das hätte die Gesetzeslage nicht geändert!
Einen schönen Abend Thomas
P.S. für alle Interessierten: auf Wikipedia Schuldrecht (Deutschland) eingeben. Dort ist das eigentlich auch ganz ordentlich erklärt...
Bei einem 16 Jahre alten Krad, 3. Hand, 1 Jahr Standzeit, 50000 km usw. würde ich rein prophylaktisch nicht gleich mit 140 - 160 Sachen nach Hause donnern...
Wenn der Verkäufer hier NIET sagt macht es in Bezug auf Aufwand/Kosten/Zeit nicht eimal dann Sinn weiterzumachen, wenn im Vertrag Gewährleistung nicht ausgeschlossen wäre.
Zitat von thomasH im Beitrag #24 P.S. für alle Interessierten: auf Wikipedia Schuldrecht (Deutschland) eingeben. Dort ist das eigentlich auch ganz ordentlich erklärt...
Wikipedia zur Rechtsberatung ran zuziehen, daran hatt ich bis jetzt auch noch nicht gedacht. Danke für den Rat.
Auf juristische Auseinandersetzungen wollen wir verzichten, hoffen aber auf einen Preisnachlass. Ansonsten hab ich ein Spendermoped mit 20000 KM Laufleistung da stehen.
Zitat von gb im Beitrag #25Bei einem 16 Jahre alten Krad, 3. Hand, 1 Jahr Standzeit, 50000 km usw. würde ich rein prophylaktisch nicht gleich mit 140 - 160 Sachen nach Hause donnern...
so aus der Welt sind die 160 nun auch nicht - übertragen auf die W wären das kaum mehr als 100 km/h
ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer. fuck you NSA
ist der GPX-Motor nicht ein anderer als der von der GPZ? Bei der 750er ist das nämlich so. Die GPX750 hat den ZXR-Motor drin. Kontrollier das lieber mal vorher bevor du rumschraubst......
Bei nem Privatkauf mußt du doch nachweisen dass der Schaden vorher schon bestanden hat, soweit ich weiß Ansonsten läuft es unter Pech. Privatverkauf schließt eine Gewährleistung generell aus. Nur wenn das Probem vorher bekannt gewesen sein muß und es schlicht verschwiegen wurde um die kranke Möhre lostzuwerden kannst du dein Geld zurückfordern.Bei kapitalen Schäden muß der Käufer darauf ningewiesen werden. Wenn es allerdings ein versteckter Mangel war hast du wieder Pech. Das kann aber teuer werden. Und geht nicht ohne Rechtsanwalt.
ich saß mal beim Rechtsberater des ADAC - ist lange her. Da hatte ich mir ein Faulauto gekauft, sogar vom Händler, der dem TÜV-Mann wohl die Augen verbunden hatte .
Die Bremse ging nicht richtig ! Also dachte ich, ich habe TÜV, ich habe Händlerkauf, nun krieg ich Recht und heiles Auto . . . War aber nicht, der ADAC-Mann schaute in einer Tabelle nach und meinte, bei dem Preis sei das Auto unterste Kategorie und ich habe keinen Anspruch auf mittlere Art und Güte.
Ich habs doch versucht, der Typ bekam eine Anzeige, die strafrechtlich verfolgt wurde, auch der TÜV kriegte einen aufn Sack. Nicht lange später wurde die Autofrickelwerkstatt geschlossen - aber ich hatte trotzdem nix davon und konnte das Ding erstmal auf Vaters Grube stellen um mich etwas intensiver mit meinem Kaufobjekt zu beschäftigen.
Den 13er Schlüssel, den der Chaot an der Lichtmaschine vergessen hatte, habe ich heute noch .
Zitat von magicfire im Beitrag #28ist der GPX-Motor nicht ein anderer als der von der GPZ? Bei der 750er ist das nämlich so. Die GPX750 hat den ZXR-Motor drin. Kontrollier das lieber mal vorher bevor du rumschraubst......
Danke für den Tipp, hab mich aber nur verschrieben. Hab ne baugleiche gpx da stehen