War heute mit meiner W beim TÜH (TÜV Hessen) War wieder mal ausgesprochen locker. Außer Blinker und Bremslicht hat er nur nach dem Lenkkopflager geguckt und wohl die Rahmennummer gecheckt. Als ich ihm brav meine (7 Jahre alte) Dekra-Bescheinigung wg. der BT45 anbot, meinte er, dass hätte sich ja heute alles geändert und das bräuchte ich nicht mehr. Wär aber gut, wenn ich es hätte. (Ja was denn nu??)
Da es draußen regnete, verzichtete er großzügig auf Probefahrt und Bremsenkontrolle.
Im Abgashäuschen meinte er als irgendwelche 4,9% angezeigt wurden, dass wäre aber hoch und ob der Choke drin sei. Dann sagt er plötzlich, naja, 2,4% sei ein guter Wert und pappte mir das Pickerl drauf. Noch etwas geklönt, Papiere abgeholt und feddisch.
Zitat Als ich ihm brav meine (7 Jahre alte) Dekra-Bescheinigung wg. der BT45 anbot, meinte er, dass hätte sich ja heute alles geändert und das bräuchte ich nicht mehr. Wär aber gut, wenn ich es hätte. (Ja was denn nu??)
Ich behaupte mal seit der Eintragung "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" interessiert eh' nur noch die Dimension ...
... und was genau ist die "Betriebserlaubnis" eigentlich(?) ... etwa der Brief?!
Einen Brief gibt es nicht mehr. Die Zulassungsbescheinigung ist lediglich ein Auszug aus der vom KBA (oder einer anderen europäischen vergleichbaren Organisation) erteilten Betriebserlaubnis, die die wichtigsten Fahrzeugdaten enthält, siehe auch CoC-Papier.
Zitat von FalconeDie Zulassungsbescheinigung ist lediglich ein Auszug aus der vom KBA (oder einer anderen europäischen vergleichbaren Organisation) erteilten Betriebserlaubnis, die die wichtigsten Fahrzeugdaten enthält, siehe auch CoC-Papier.
Aaaaha ... gleich mal nachgesehen und siehe da ... außer der (Reifen-)Dimension steht da auch nix weiter drin ...
Die CoC-Papiere brauchst du dann, wenn die W mal in einem anderen EU-Land zugelassen werden soll. In den ersten EC-Jahren gab es die noch nicht, meines Wissens erst ab 2004 Frohlocke mal nicht zu früh. Hast du auch in deine Zulassungsbescheinigung geschaut? Da kann die Reifenbindung durchaus noch aufgeführt sein. Steht aber in beiden nix drin, kann dir auch keiner was wollen. Es ist wirklich so, dass inzwischen auch fast keiner mehr danach kräht, weil die Sache völlig undurchschaubar geworden ist.
Wenn sich die Angaben in den COC-Papieren (evtl.)tatsächlich unterscheiden können, man diese ja aber nicht mitführen muß ...
... entspricht die Eintragung "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" praktisch einer "Austragung der Fabrikatsbindung" ... und zwar ganz unabhängig davon, was in den COC-Papieren geschrieben steht ... denn es kann ja keiner kontrollieren ... w.z.b.w. ...
piko, der zur feier des tages gleich mal 2BT bestellt hat ...
Tja, aber was machst du, wenn der freundliche Graukittel von TÜV oder Dekra in seinen Unterlagen nachschaut, und darin die Freigabevorschriften von Kawasaki findet: http://www.kawasaki.info/downloads/
Nimm doch statt des wirklich suboptimalen BT45 einfach den Avon, dann hast du einen guten Reifen mit Freigabe. ganz ohne jedes Restrisiko