bin schon wieder der Verzweiflung nahe. Ich weiß auch nicht, aber mich erwischt es scheint's immer.
Wie berichtet mußte ich mir Ende letzten Jahres ein Neufahrzeug zulegen, welches ich bei Übergabe des Fahrzeugbriefs (ZulassungsbescheinigungII) und des angemeldeten Fahrzeugs komplett in bar zahlte und für die eingezahlte Summe einen unterschriebenen Kassenbeleg ausgehändigt bekam. Die eigentliche Rechnung sollte ich dann einige Tage später per Post zugeschickt bekommen, denn die benötige ich u.a. fürs Finanzamt wegen Umsatzsteuerverrechnung!
Nun vergingen die Tage, eine Rechnung des Autohauses blieb aus.
Auf meinen Anruf und den Hinweis der fehlenden Rechnung entschuldigte man sich bei mir, versprach schnelle Abhilfe und eine Rechnung.
Zwei Tage später flatterte dann ein vier Seiten umfassendes und mit "Rechnung" gekennzeichnetes Schriftwerk des Autohauses bei mir ein. Da fehlte dann u.a. der zu zahlende Umsatzsteuerbetrag, die Beträge waren komplett aus der Luft gegriffen und es war schlichtweg keine Rechnung nach dem UStG.
Erneute telefonische Reklamation, mit dem Hinweis des Verkäufers, daß ich doch bitte die "Rechnung" mit den vier Seiten dem Autohaus zufaxen solle.
Habe dann also die vier Seiten, eine Erklärung dazu, wie eine finanzamtkonforme Rechnung auszusehen hat und als Beispiel für eine Rechnung nach UStG die zwei Monate zuvor in einem anderen Autohaus getätigten und per Rechnung bestätigten Kauf eines KFZ zugefaxt.
Gestern hatte ich eine neue "Rechnung" dieses Autohauses im Briefkasten... Auweh!
Die Rechnung voller unrichtiger Angaben, denn diesmal ist der Listenpreis aufgeführt, die Mehrwertsteuer aus dem Listenpreis angegeben, doch ich zahlte diesen Listenpreis nicht!!! Die MwSt wäre nach diesem Schreiben um 1628,56 Euro höher als die vom FA zurückerstattetende MwSt des eigentlichen Kaufpreises! Zudem steht dort fälschlicherweis' ein anderes Kaufvertragsdatum und keine Unterschrift/Stempel des Autohauses!
Kann sich jemand einen Reim darauf machen, denn besagtes Autohaus ist eben keine kleine Klitsche und betreibt im Rhein-Main-Gebiet zig Autohäuser? Habens etwas zu verbergen, läuft da irgend etwas neben der Spur? Darf mein Neufahrzeug irgendwie nicht offiziell in deren Bücher auftauchen?
Morgen steh ich bei denen auf der Matte und knöpfe mir den Geschäftsführer vor, denn dort stinkt's doch gewaltig, solle mir niemand erklären, daß ein solches Autohaus keine einwandfreie Rechnung zustande bringt!
Schön, und was erwartest Du jetzt von uns in der Sache? Sollen wir alle mal da hin fahren oder wie? Bevor ich hier wieder einen ellenlangen Artikel geschrieben hätte, wäre ich, so wo Du es ja vorhast, erstmal dahin und hätte die Rechnung vor Ort eingefordert. Jedenfalls mal wieder eine schöne Geschichte, Monti und denk mal an Deinen Blutdruck.
Es könnte doch sein, daß es hier "Eingeweihte" (bspw. Autoverkäufer, Buchhalter) gibt, die sich darauf einen Reim machen können?!
Meine Geschäftspartner und mein näheres Umfeld verstehen diese Vorgehensweise des Autohauses in keinster Weise, dachte darum, daß es im allwissenden W-650 Forum zumindest Erklärungsversuche geben könnte?!
Zitat von montcorbier...Es könnte doch sein, daß es hier "Eingeweihte" (bspw. Autoverkäufer, Buchhalter) gibt, die sich darauf einen Reim machen können?!
1. bin ich kein Buchhalter (obwohl ich vor ewigen Zeiten auf der Uni einen Schein darin machen musste )
2. bin ich kein Autoverkäufer ((obwohl ich hin und wieder ein Auto verkauft habe)
aber:
geh mal einfach davon aus, dass die Rechnung aus Azubihand, 1. Lehrjahr kommt, weil der verantwortliche Mensch keine Lust oder Zeit hatte (vielleicht liest er ja auch hier mit und will den kleinen Monti nur ärgern ). Mit einem klärenden Gespräch vor Ort wirst Du vermutlich eine ordentliche Rechnung bekommen. Merkwürdig nur, dass Du dieselbe nicht bei Übernahme (mit Zahlungsbescheinigung) mitgenommen hast. Bei mir war das bisher immer so.
Zitat von Axel J[quote="montcorbier"] Merkwürdig nur, dass Du dieselbe nicht bei Übernahme (mit Zahlungsbescheinigung) mitgenommen hast. Bei mir war das bisher immer so.
Axel
Weil mir gesagt wurde, daß mit dem Automobilhersteller noch etwas abgeklärt werden müsste, dies auf die Schnelle nicht mehr machbar sei, da die Aushändigung des Fahrzeugs einen Tag vor Weihnachten (Freitag, 23.Dez.2011) stattfand und im Werk angeblich niemand mehr anzutreffen wäre. Man versprach mir die baldige Zusendung der Rechnung.
Wenn sie mir nun zwei "Rechnungen" schicken, die in keiner Weise mit dem UStG vereinbar sind, dann schiessens sich doch ein Eigentor, wenn man -was ich nicht mache!!!- damit beim Finanzamt auflaufen und sie sich damit Ärger einhandeln könnten?! Das erste als "Rechnung" bezeichnete Geschreibsel war übrigens -wie ich im Internet recherchierte- vom "Leiter Verkaufsabwicklung Großkunden" unterzeichnet, das zweite als Rechnung zugestellte Geschreibsel mit keiner Unterschrift versehen.
interessiert keinen, aber ich verschaffe mir wenigstens "Luft".
Die dritte fehlerhafte Rechnung des Autohauses flatterte heute auf meinen Schreibtisch, der Autoverkäufer spricht nur noch davon, daß ich irgend eine Aura habe, die solche Dinge passieren lassen, denn etwas in der Art hat er noch niemals erlebt. Er findet es mittlerweile auch nur noch fatal, daß die Buchhaltung seines Arbeitgebers nicht in der Lage ist mir eine anständige Rechnung auszustellen.
Jetzt liegt das Datum der Auslieferung vor der eigentlichen Bestellung des Wagens...
Das muß einfach ein schlechter Traum sein oder hab ich etwa Paranoia???
Will man meine Geduld auf die Probe stellen? Bin ich des Wahnsinns fette Beute?