Da kann man auch ein Boot dran bauen. Im Schein der W und mehr oder weniger aller Motorräder der letzen 30 Jahre steht das nämlich drin, das das Fahrzeug für Beiwagenbetrieb nicht geeignet ist.
Ja, das stimmt. Dieser Eintrag bedeutet nur, dass man nicht einfach so einen Seitenwagen dran bauen kann, sondern dass das Gespann dann eine Abnahme durch einen Sachverständigen braucht, um wieder eine Betriebserlaubnis zu bekommen. Der anders lautende Eintrag war früher: "Für den Seitenwagenbetrieb geprüft" Das ist aber schon lange her, dass das noch mal eine Firma gemacht hat. Soweit ich weiß, waren die Schwingen-BMWs die letzten und natürlich dann noch die MZ, da stand aber "Für den Beiwagenbetreib geeignet", die Nachrüstung musste jedoch geprüft werden.