Schöne W's, bis auf die verknoteten Krümmer. Und wieder merke ich, dass mir W's mit der originalen Auspuffanlage mit Abstand am besten gefallen. Irgendwie gehören die zur W, wie die Königswelle. Eine Zubehöranlage klaut der W in meinen Augen ein wesentliches, wunderschönes Detail. Aber die ersten beiden W's sollen wahrscheinlich eher zeigen, was alles möglich ist, so man es denn will.
Bei der grünen Maschine ist der Scheinwerfer zu klein, das Turboheck sieht bescheiden aus und der Auspuff geht gar nicht. Die Farbe ist klasse und der Rest stimmt auch.
Ohne Blinker und Spiegel hat man es designtechnisch allerdings auch etwas einfacher, ich weiß nicht, was das immer soll. Auch bei der 2. Kiste wird es voraussichtlich viel zu flach stehen.
Gruß
Roger
P.S. Die Sitzbank ist auch übel.
P.S.S. Bei der 3. Maschine steht das Nummernschild viel zu flach. Das stellt - bei einem Winkel über 45° - eine Straftat dar und kann über € 1.000,- kosten.
In Italien kann dir für den zu flachen Winkel des Nummernschilds gar das Moped beschlagnahmt werden. Hatten wir doch erst vor einigen Tagen hier in irgend einem Fred.
Gruhuuuß Monti
Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz.
Zwischen 30 und 45° ist es eine Ordnungswidrigkeit, ab 45° eine Straftat. In München ist ein Strafverfahren gehen Zahlung von 1000 Euro Geldstrafe eingestellt worden. Allgemein wird die Sache nach meinem Kenntnisstand von der Polizei recht leger gehandhabt, aber wenn man mal auf einen richtigen Hornochsen trifft...
§60 StVzo - Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen
Amtliche Kennzeichen von Kraftfahrzeugen müssen schwarze Schrift auf weißen Grund haben. Kennzeichen müssen reflektierend sein (Zulassung nach dem 29.9.89), dürfen nicht spiegeln, weder verdeckt noch verschmutzt sein. Sie dürfen auch nicht mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein. Form, Größe und Gestaltung sind vorgeschrieben. Das Kennzeichen darf bis zu einem Winkel von 30 Grad in Fahrtrichtung von der Vertikalen geneigt sein. Seine Unterkante muß mindestens 30 cm über der Fahrbahn liegen. Der obere Rand des Kennzeichens darf, sofern die Bauart des Fahrzeuges es zuläßt, nicht höher als 120 cm über der Fahrbahn liegen. Das Kennzeichen muß in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets lesbar sein.
Hintere Kennzeichen müssen so beleuchtet sein, daß sie auf 25 m lesbar sind. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein weißes Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen. Das Nationalitätskennzeichen "D" darf angebracht werden.
Bei Saisonkennzeichen wird die Gültigkeitsdauer auf dem Kennzeichen vermerkt. Saisonbedingtes An- und Abmelden entfällt.
Ein Spezi von mir hat sich eine Gas Gas Trialmaschine angeschafft und die (nicht angemeldet) ein bisschen spazieren gefahren - mit dem Nummernschild seiner Maico. Dieses Nummernschild ist im Gelände abgefallen und dann hat ihn die Rennleitung auf dem Heimweg gestellt.
Die Sache ist dann so ausgegangen: Keine Verwarnung, nichts. Er hat rotzfrech den Fahrzeugschein von seiner Maico vorgezeigt und die haben nix gemerkt. Er wurde gefragt, ob die Maschine auf Gas läuft (Gas Gas Aufkleber auf dem Tank) und dann wurde in Sachen Gas noch ein bisschen gefachsimpelt. "Gute Fahrt, schieben Sie das Motorrad nach Hause und besorgen Sie sich ein neues Nummernschild".
"das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,"
Mir ist diese 45°-Regelung aber nicht bekannt. Hast du dazu eine Quelle?
ich hatte das mit den 45° mal ausgegoogelt, weil es bei mir gerade zur Debatte stand (Güllepumpe). Mir ist das auch wurscht, will hier nicht den Oberlehrer spielen. Ich wurde für meinen Fall dann doch etwas hellhörig und habe daraufhin mein Kennzeichen mit Ach und Krach auf genau 45° gewurschtelt, damit es wenigstens bei einer Ordnungswidrigkeit bleibt.
Der §60 StVZO ist wohl mittlerweile gestrichen, siehe jetzt § 10 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung)
Ich hab das jetzt mal überflogen. Da wird mit 45° und 60° jongliert, aber auf die Schnelle habe ich keine Belege gefunden. Klar ist die Grenze von 30°, aber was danach kommt ... ???
Das mit den 30 Grad ist also unstrittig. Nur die Hohe der "Bestrafung" bei mehr wäre interessant.
Interessant ist auch, dass eigentlich seitlich angebrachte Kennzeichen nicht möglich sind, weil der vertikale Winkel von 30° Sichtbarkeit dabei eigentlich nie gegeben ist.