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 Motorrad
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DarkAge ( gelöscht )
Beiträge:

11.11.2011 08:18
#91 RE: W650 - Umbauten Antworten

Schöne W's, bis auf die verknoteten Krümmer. Und wieder merke ich, dass mir W's mit der originalen Auspuffanlage mit Abstand am besten gefallen. Irgendwie gehören die zur W, wie die Königswelle. Eine Zubehöranlage klaut der W in meinen Augen ein wesentliches, wunderschönes Detail. Aber die ersten beiden W's sollen wahrscheinlich eher zeigen, was alles möglich ist, so man es denn will.

BSA Offline




Beiträge: 2.708

11.11.2011 08:39
#92 RE: W650 - Umbauten Antworten

Bei der grünen Maschine ist der Scheinwerfer zu klein, das Turboheck sieht bescheiden aus und der Auspuff geht gar nicht.
Die Farbe ist klasse und der Rest stimmt auch.

Ohne Blinker und Spiegel hat man es designtechnisch allerdings auch etwas einfacher, ich weiß nicht, was das immer soll. Auch bei der 2. Kiste wird es voraussichtlich viel zu flach stehen.

Gruß

Roger

P.S.
Die Sitzbank ist auch übel.

P.S.S.
Bei der 3. Maschine steht das Nummernschild viel zu flach. Das stellt - bei einem Winkel über 45° - eine Straftat dar und kann über € 1.000,- kosten.

Falcone Online




Beiträge: 113.824

11.11.2011 08:48
#93 RE: W650 - Umbauten Antworten

Zitat
Das stellt eine Straftat dar und kann über € 1.000,- kosten.



Gibt es ein neues Gesetz oder hat Monti dir das gesagt?

Grüße
Falcone

montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

11.11.2011 08:52
#94 RE: W650 - Umbauten Antworten

Was soll ich gesagt haben?

In Italien kann dir für den zu flachen Winkel des Nummernschilds gar das Moped beschlagnahmt werden.
Hatten wir doch erst vor einigen Tagen hier in irgend einem Fred.


Gruhuuuß
Monti

Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz.

Falcone Online




Beiträge: 113.824

11.11.2011 08:53
#95 RE: W650 - Umbauten Antworten

Ja, für 6 Wochen. Kostet aber bei weitem keine 1000 Euro.

Grüße
Falcone

BSA Offline




Beiträge: 2.708

11.11.2011 08:54
#96 RE: W650 - Umbauten Antworten

Zwischen 30 und 45° ist es eine Ordnungswidrigkeit, ab 45° eine Straftat. In München ist ein Strafverfahren gehen Zahlung von 1000 Euro Geldstrafe eingestellt worden. Allgemein wird die Sache nach meinem Kenntnisstand von der Polizei recht leger gehandhabt, aber wenn man mal auf einen richtigen Hornochsen trifft...

§60 StVzo - Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen

Amtliche Kennzeichen von Kraftfahrzeugen müssen schwarze Schrift auf weißen Grund haben. Kennzeichen müssen reflektierend sein (Zulassung nach dem 29.9.89), dürfen nicht spiegeln, weder verdeckt noch verschmutzt sein. Sie dürfen auch nicht mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein. Form, Größe und Gestaltung sind vorgeschrieben.
Das Kennzeichen darf bis zu einem Winkel von 30 Grad in Fahrtrichtung von der Vertikalen geneigt sein. Seine Unterkante muß mindestens 30 cm über der Fahrbahn liegen. Der obere Rand des Kennzeichens darf, sofern die Bauart des Fahrzeuges es zuläßt, nicht höher als 120 cm über der Fahrbahn liegen. Das Kennzeichen muß in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets lesbar sein.

Hintere Kennzeichen müssen so beleuchtet sein, daß sie auf 25 m lesbar sind. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein weißes Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen. Das Nationalitätskennzeichen "D" darf angebracht werden.

Bei Saisonkennzeichen wird die Gültigkeitsdauer auf dem Kennzeichen vermerkt. Saisonbedingtes An- und Abmelden entfällt.

montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

11.11.2011 08:59
#97 RE: W650 - Umbauten Antworten

Bau ich gar kein Kennzeichen dran, was ist dann jenes?

>Huch, Herr Wachtmeister, aber das muß mir verloren gegangen sein, als ich gerade mit 180 durch Frankfurt geschlichen bin.<




Gruhuuuß
Monti

Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz.

BSA Offline




Beiträge: 2.708

11.11.2011 09:05
#98 RE: W650 - Umbauten Antworten

Ja Monti, da habe ich eine Storry zu.

Ein Spezi von mir hat sich eine Gas Gas Trialmaschine angeschafft und die (nicht angemeldet) ein bisschen spazieren gefahren - mit dem Nummernschild seiner Maico. Dieses Nummernschild ist im Gelände abgefallen und dann hat ihn die Rennleitung auf dem Heimweg gestellt.

Die Sache ist dann so ausgegangen: Keine Verwarnung, nichts. Er hat rotzfrech den Fahrzeugschein von seiner Maico vorgezeigt und die haben nix gemerkt. Er wurde gefragt, ob die Maschine auf Gas läuft (Gas Gas Aufkleber auf dem Tank) und dann wurde in Sachen Gas noch ein bisschen gefachsimpelt. "Gute Fahrt, schieben Sie das Motorrad nach Hause und besorgen Sie sich ein neues Nummernschild".

Gruß

Roger

Falcone Online




Beiträge: 113.824

11.11.2011 09:09
#99 RE: W650 - Umbauten Antworten

Roger, ich denke, du spielst auf § 22 StVG an

"das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,"

Mir ist diese 45°-Regelung aber nicht bekannt. Hast du dazu eine Quelle?

Das mit 30° und Ordnungswidrigkeit ist klar.

Grüße
Falcone

BSA Offline




Beiträge: 2.708

11.11.2011 09:27
#100 RE: W650 - Umbauten Antworten

Hallo Falcone,

ich hatte das mit den 45° mal ausgegoogelt, weil es bei mir gerade zur Debatte stand (Güllepumpe). Mir ist das auch wurscht, will hier nicht den Oberlehrer spielen. Ich wurde für meinen Fall dann doch etwas hellhörig und habe daraufhin mein Kennzeichen mit Ach und Krach auf genau 45° gewurschtelt, damit es wenigstens bei einer Ordnungswidrigkeit bleibt.

Der §60 StVZO ist wohl mittlerweile gestrichen, siehe jetzt § 10 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung)

Gruß

Roger

BSA Offline




Beiträge: 2.708

11.11.2011 09:39
#101 RE: W650 - Umbauten Antworten

Hier ist noch so ein Fall, auch in Münschen.

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=87871

Falcone Online




Beiträge: 113.824

11.11.2011 11:07
#102 RE: W650 - Umbauten Antworten

Ich hab das jetzt mal überflogen.
Da wird mit 45° und 60° jongliert, aber auf die Schnelle habe ich keine Belege gefunden.
Klar ist die Grenze von 30°, aber was danach kommt ... ???

§10FZV verweist übrigens auf 93/94/EWG:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexU...19990526:DE:PDF

Das mit den 30 Grad ist also unstrittig.
Nur die Hohe der "Bestrafung" bei mehr wäre interessant.

Interessant ist auch, dass eigentlich seitlich angebrachte Kennzeichen nicht möglich sind, weil der vertikale Winkel von 30° Sichtbarkeit dabei eigentlich nie gegeben ist.

Grüße
Falcone

Brauchi Offline




Beiträge: 8.248

12.11.2011 12:22
#103 RE: W650 - Umbauten Antworten

Brauchi

http://brauchisbikes.blogspot.com/

W650-Teile die ich abgeben kann
... bitte PN mit Preisvorschlag.

Falcone Online




Beiträge: 113.824

12.11.2011 12:26
#104 RE: W650 - Umbauten Antworten

Mist, mist, mist!
wenn sich das rumspricht, steigen die Preise für die Tanks ins unermessliche.

Grüße
Falcone

Hobby Online




Beiträge: 42.413

14.11.2011 20:02
#105 RE: W650 - Umbauten Antworten

hatten wir die hier schon ??



.
.
Gruß Hobby

der mit drei W-Treffen im europäischen Ausland....

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