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Dieses Thema hat 26 Antworten
und wurde 971 mal aufgerufen
 Allgemeines Forum
Seiten 1 | 2
Serpel Offline




Beiträge: 48.239

15.07.2011 12:07
#16 RE: Baulärm Antworten

Zitat von Maggi
Kann mir vielleicht jemand sagen, wie das mit Baulärm aussieht, wie lange der am Tag gemacht werden darf?

Ist im Grunde doch egal. Bauen sie pro Tag weniger lang, dauert ’s dafür umso länger.

Ansonsten hilft nur ein psychologisches Wahrnehmungstraining: Stell dir einfach vor, die machen das nur wegen dir, einzig mit dem Ziel, dich zu ärgern.

Vielleicht hilft das ein wenig!

Gruß
Serpel

Wännä Offline




Beiträge: 17.494

15.07.2011 12:15
#17 RE: Baulärm Antworten

Au weia,

selbstverständlich gibt es Zeiten dafür. Die können aber für das geplante Bauvorhaben individuell vorgesehen worden sein.

So etwas erfragt man beim Ordnungsamt, bzw. bei BAU-Ordnungsamt. Wenn die Sparkasse dort etwas baut, weiß jeder auch gleich Bescheid. Von denen hat jeder etwas bekommen, die erinnern sich also bestens, aber aktiv werden sie nur, wenn man richtig mit denen redet.


Gruß

Wännä

Maggi Online




Beiträge: 48.684

15.07.2011 12:49
#18 RE: Baulärm Antworten

Zitat
Stell dir einfach vor, die machen das nur wegen dir, einzig mit dem Ziel, dich zu ärgern.


Ich dachte dafür wäre das Forum zuständig.

--
hco rewwe hcslök ,skcus wmb

smack Online




Beiträge: 3.642

15.07.2011 13:19
#19 RE: Baulärm Antworten

gerne.

stell dich nicht so an!

um was geht´s dir? um eine entschädigung?
wozu soll die gut sein?
bring mal lieber den leuten, die den ganzen
tag direkt im lärm und staub arbeiten was
vorbei und zolle ihnen anerkennung für ihre
tolle arbeit!

Serpel Offline




Beiträge: 48.239

15.07.2011 13:27
#20 RE: Baulärm Antworten

Genau. Oder stell dir vor, du würdest die Arbeit mit ihnen tauschen.

Wenn das nicht hilft, können wir dir auch nicht helfen.

Gruß
Serpel

montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

15.07.2011 13:39
#21 RE: Baulärm Antworten
Maggi Online




Beiträge: 48.684

15.07.2011 14:00
#22 RE: Baulärm Antworten

smack, Du alter Grantler, Du verstehst mal wieder nix und Serpel stößt natürlich ins gleiche Horn, hauptsache Ihr könnt's mir mal wieder so richtig zeigen...

Habe ich mit irgendeiner Silbe erwähnt, daß ich den Arbeitern einen Vorwurf mache?
Also geht mal schön zurück auf Los und lest mein Posting noch mal genau durch.

Tschööö

Maggi

--
hco rewwe hcslök ,skcus wmb

smack Online




Beiträge: 3.642

15.07.2011 14:03
#23 RE: Baulärm Antworten

ne vorwurf nicht, hab ich ja auch nicht behauptet.

aber du willst ihnen die hölle heiß machen.

und natürlich eine entschädigung

Maggi Online




Beiträge: 48.684

15.07.2011 14:05
#24 RE: Baulärm Antworten

Ach quatsch, ich will einfach meine Ruhe und jemanden der meine Bude jeden Tag putzt.

Ich will den Bauarbeitern nicht die Hölle heiß machen, höchstens dem Bauträger.

--
hco rewwe hcslök ,skcus wmb

smack Online




Beiträge: 3.642

15.07.2011 14:10
#25 RE: Baulärm Antworten

einzelkind?

ich hab´s dir ja schon mal gesagt,
für was das die strafe ist.
neben den internetapotheken.

Sukasta Offline




Beiträge: 17.165

15.07.2011 14:15
#26 RE: Baulärm Antworten

 
 
 
Jrüße
Sukasta



Et es wie et es, et kütt wie et kütt, et bliev nix wie et wor, drinkste eine met ...

Rolf Offline




Beiträge: 1.156

15.07.2011 14:23
#27 RE: Baulärm Antworten

In Frankfurt hat sich ein genervter Rechtsanwalt vor Gericht durchgesetzt.

Hier der Hinweis der Bauaufsicht Frankfurt zum Baulärm (das müßte anderwo ähnlich sein):

Seien Sie versichert, dass auch die Bauaufsicht ein Interesse an möglichst störungsfreien Baumaßnahmen hat.

Vorrangig liegt es jedoch in der Verantwortung der Betreiber von Baustellen, dafür zu sorgen, dass vermeidbare Belästigungen gar nicht erst auftreten oder, wenn sie entstehen, unverzüglich abgestellt werden.
Diese grundsätzlichen Regelungen erfahren ihre Einschränkung durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm, die Höchstwerte für Geräuschimmissionen, welche von der Art des Baugebietes und der Uhrzeit abhängig sind, bestimmt. Der Schutz der Anwohner soll durch eine drastische Lärmreduzierung in der Zeit von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr erreicht werden.

Die Bauaufsicht weist jedoch bereits in den Baugenehmigungen beigefügten Informationsblättern auf die dem Schutz gegen Baulärm dienenden Vorschriften hin. Soweit im Baugenehmigungsverfahren eine besondere Lärmentwicklung durch die Bauarbeiten oder eine besondere Schutzbedürftigkeit der in der Umgebung vorhandenen Nutzungen erkennbar ist, wird die Bauherrschaft vorab auf eine Vermeidung von Gefahren oder Belästigungen hingewiesen.

Im Rahmen von Großprojekten oder vorhersehbar besonders lärmintensiven Baumaßnahmen werden die Bauherren im Vorfeld dahingehend beraten, eine Hotline für die Bürger einzurichten und/ oder bei besonders lärmintensiven Maßnahmen den betroffenen Anwohnern eine Information zukommen zu lassen, um das Konfliktpotential klein zu halten.

Darüber hinaus werden die Bauherrschaft und die am Bau Beteiligten verpflichtet, immer das schonendste Bauverfahren einzusetzen. So kann Lärm auch durch entsprechende Ausgestaltung der Baumaschinen und besondere Arbeitsweisen gemildert werden. Es dürfen nur geräuscharme Baumaschinen nach dem neuesten Stand der Technik verwendet werden um die Immissionsrichtwerte einzuhalten.


Praktisch kann man damit einen großteil der Baustellen stilllegen, wenn man das will.

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