Zitat von MaggiKann mir vielleicht jemand sagen, wie das mit Baulärm aussieht, wie lange der am Tag gemacht werden darf?
Ist im Grunde doch egal. Bauen sie pro Tag weniger lang, dauert ’s dafür umso länger.
Ansonsten hilft nur ein psychologisches Wahrnehmungstraining: Stell dir einfach vor, die machen das nur wegen dir, einzig mit dem Ziel, dich zu ärgern.
selbstverständlich gibt es Zeiten dafür. Die können aber für das geplante Bauvorhaben individuell vorgesehen worden sein.
So etwas erfragt man beim Ordnungsamt, bzw. bei BAU-Ordnungsamt. Wenn die Sparkasse dort etwas baut, weiß jeder auch gleich Bescheid. Von denen hat jeder etwas bekommen, die erinnern sich also bestens, aber aktiv werden sie nur, wenn man richtig mit denen redet.
um was geht´s dir? um eine entschädigung? wozu soll die gut sein? bring mal lieber den leuten, die den ganzen tag direkt im lärm und staub arbeiten was vorbei und zolle ihnen anerkennung für ihre tolle arbeit!
smack, Du alter Grantler, Du verstehst mal wieder nix und Serpel stößt natürlich ins gleiche Horn, hauptsache Ihr könnt's mir mal wieder so richtig zeigen...
Habe ich mit irgendeiner Silbe erwähnt, daß ich den Arbeitern einen Vorwurf mache? Also geht mal schön zurück auf Los und lest mein Posting noch mal genau durch.
In Frankfurt hat sich ein genervter Rechtsanwalt vor Gericht durchgesetzt.
Hier der Hinweis der Bauaufsicht Frankfurt zum Baulärm (das müßte anderwo ähnlich sein):
Seien Sie versichert, dass auch die Bauaufsicht ein Interesse an möglichst störungsfreien Baumaßnahmen hat.
Vorrangig liegt es jedoch in der Verantwortung der Betreiber von Baustellen, dafür zu sorgen, dass vermeidbare Belästigungen gar nicht erst auftreten oder, wenn sie entstehen, unverzüglich abgestellt werden. Diese grundsätzlichen Regelungen erfahren ihre Einschränkung durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm, die Höchstwerte für Geräuschimmissionen, welche von der Art des Baugebietes und der Uhrzeit abhängig sind, bestimmt. Der Schutz der Anwohner soll durch eine drastische Lärmreduzierung in der Zeit von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr erreicht werden.
Die Bauaufsicht weist jedoch bereits in den Baugenehmigungen beigefügten Informationsblättern auf die dem Schutz gegen Baulärm dienenden Vorschriften hin. Soweit im Baugenehmigungsverfahren eine besondere Lärmentwicklung durch die Bauarbeiten oder eine besondere Schutzbedürftigkeit der in der Umgebung vorhandenen Nutzungen erkennbar ist, wird die Bauherrschaft vorab auf eine Vermeidung von Gefahren oder Belästigungen hingewiesen.
Im Rahmen von Großprojekten oder vorhersehbar besonders lärmintensiven Baumaßnahmen werden die Bauherren im Vorfeld dahingehend beraten, eine Hotline für die Bürger einzurichten und/ oder bei besonders lärmintensiven Maßnahmen den betroffenen Anwohnern eine Information zukommen zu lassen, um das Konfliktpotential klein zu halten.
Darüber hinaus werden die Bauherrschaft und die am Bau Beteiligten verpflichtet, immer das schonendste Bauverfahren einzusetzen. So kann Lärm auch durch entsprechende Ausgestaltung der Baumaschinen und besondere Arbeitsweisen gemildert werden. Es dürfen nur geräuscharme Baumaschinen nach dem neuesten Stand der Technik verwendet werden um die Immissionsrichtwerte einzuhalten.
Praktisch kann man damit einen großteil der Baustellen stilllegen, wenn man das will.