Von Traffic-Klau spricht man, wenn jemand z.B. eine Grafik, die auf einer fremden Homepage liegt, so in seine eigene Homepage einbaut, dass die Grafik beim Seitenaufruf sichtbar wird.
Ein Link zu der Seite ist kein Traffic-Klau, nur wenn ich das Bild hier als Grafik einbinden würde ...
Jrüße Sukasta
Et es wie et es, et kütt wie et kütt, jede Jeck ist anders, drinkste eine met ...
kriegt Euch ein. Wenn der Urheber tatsächlich seine Rechte in irgendeiner Form wahrnimmt, dann gibts dort Möglichkeiten. Aber selbst wenn er Recht bekommt, wird der Wert des Schadens doch erst geklärt werden müssen.
Die meisten Bildchen dienen ja irgendwelchen Werbezwecken und da sind die "Besitzer" gar nicht so böse, das alles irgendwo wiederzufinden.
Wenn allerdings Starfotograf soundso Bilder ins Netz stellt (schön blöd, wer sowas tut), die Tausende wert sind, dann könnts richtig Ärger machen. Oder wenn es Teile von Veröffentlichungen über Printmedien oder Pay-Sites sind.
Das muß man auch ein bißchen im Gefühl haben, sag ich mal.
Genau so gibt es aber auch Besitzer, die Massen von Bildern einstellen und in der Hinterhand einen Abmahnanwalt haben, ist ein lukratives Geschäftsmodel.
Jrüße Sukasta
Et es wie et es, et kütt wie et kütt, jede Jeck ist anders, drinkste eine met ...
Von Traffic-Klau spricht man, wenn jemand z.B. eine Grafik, die auf einer fremden Homepage liegt, so in seine eigene Homepage einbaut, dass die Grafik beim Seitenaufruf sichtbar wird.
Ein Link zu der Seite ist kein Traffic-Klau, nur wenn ich das Bild hier als Grafik einbinden würde ...
aber diese Geschäftsmodell ist bekanntermaßen wenig erfolgreich.
Nochmal: Du kannst nicht einfach willkürlich den Wert eines Bildes oder einer anderen Schöpfung festlegen und sagen: "So, das hat jetzt einer mißbraucht, das kostet jetzt mal 2000 EUR!"
Wenn ein Kunstexperte den Wert schätzt oder andere, nachweisbare Vorgänge (Verkauf, Ausstellung etc.) stattgefunden haben, dann ist das was anderes.
Aaaaber: Wenn ein Künstler seine Bilder original digital ins Netz stellt, wer bitte soll die dann noch kaufen ? Kann doch jeder so sehen. Anders gesagt: sowas gibts nicht. Es werden Proben in verkleinerter Form gezeigt als Vorgeschmack. Oder es werden Bilder mit Aufschrift etc. versehen und dann für irgendeinen Preis angeboten.
Übrigens: Nur weil ein Bild mit einem Preis im Netz steht, ist es noch lange nicht so viel Wert. Der Geschädigte kann sich darauf also nicht berufen. Es sei denn, es hätten schon nachweisbar "Dusend und Awerdusend Lück" bei ihm für diesen Preis bestellt und gekauft. Sowas kann bei Gericht eine Ermessenfrage werden.
Zitat von Wännäaber diese Geschäftsmodell ist bekanntermaßen wenig erfolgreich.
Jein, die finanzieren sich über die Abmahngebühren, wobei die Rechtsprechung in diesem Bereich endlich vernünftiger wird, Massenabmahnungen, wenn sie nachgewiesen werden, haben keine Chance mehr.