Ab 2025 tritt eine neue Euro-Homologationsnorm für Motorräder in Kraft, die alle Neuzulassungen betrifft: Mit dem Jahreswechsel dürfen keine Motorräder mehr zugelassen werden, die nicht der "Euro 5+"-Norm entsprechen.
Wichtigster Punkt ist die Einführung des Onboard-Diagnose-Systems (OBD) II. Es muss alle abgasrelevanten Faktoren neuer Motorräder elektronisch überwachen und hinterlegen. Kommt es zu einer Fehlfunktion und die Motorkontrollleuchte ist aktiv, lassen sich die Daten in der Werkstatt wie schon bei Autos einfach auslesen.
Ein weiteres Merkmal der neuen Norm: ein geändertes Prüfverfahren, um das maximale Fahrgeräusch zu ermitteln. Am Limit von 77 dB(A) hat sich nichts geändert, doch realistischere Prüfverfahren kontrollieren gründlicher, dass dieser Wert nicht in einigen Situationen überschritten wird – bei den neuen Bestimmungen geht es unter anderem um den Betrieb auf Landstraßen.
Zitatlassen sich die Daten in der Werkstatt wie schon bei Autos einfach auslesen.
Das stimmt nur bedingt, denn der Gesetzgeber schreibt nur eine begrenzte Anzahl von Auslesemöglichkeiten vor. Die kann man allerdings mit den inzwischen recht günstigen Lesegeräten auch selbst auslesen. Tiefergreifende Fehler, die hinterlegt werden, sind dann doch wieder nur in der Markenwerkstatt kostenpflichtig auslesbar.
Neu und gut ist die Vereinheitlichung des 16-poligen Steckers. Bislang konnte man die Fehlerspeicher natürlich auch schon bei jedem Motorrad selbst auslesen, brauchte dazu aber einen Adapter und die entsprechende Software auf dem Laptop, die man aber in der Regel beschaffen kann.
Bei der W800/1 ging das übrigens auch ohne Computer-Hilfsmittel über einen Blink-Code. Ob das bei der W800/2 auch noch so möglich ist, weiß ich nicht.
Zitat von PeWe im Beitrag #1Ein weiteres Merkmal der neuen Norm: ein geändertes Prüfverfahren, um das maximale Fahrgeräusch zu ermitteln.
Gilt dieses geänderte Prüfverfahren nur für Neuzulassungen oder für alle Motorräder? Muss man eventuell den TÜV-Prüfer darauf hinweisen, dass das geänderte Prüfverfahren für das eigene "alte Gerüssel" nicht gilt?
Das gilt nur für Fahrzeuge, die nach der Euro 5+ homologiert wurden, auch erst nach Inverkehrsetzung nach dem 1.1.2025. Unsere Ws sind also nicht davon betroffen. Und soweit ich weiß, wurde auch die W800/2 nicht nach 5+ homologiert (sie ist sogar nur nach Euro 4 homologiert), sie dürfte also zum Ende dieses Jahres auslaufen. Oder weiß da jemand was Genaueres?
Ja, habe ich mir auch gerade angesehen. Das könnte bedeuten, dass es bereits eine Euro 5+-Homologation für die W800/2 gibt. Mal sehen, ob sie dann in nächster Zeit auch auf der deutschen Kawasaki-Seite als 2025er Modell auftaucht.
Euro 5+ sollte für die W800 kein Problem sein. Richtig übel erwischt hat es die Hersteller von Klappenauspuffanlagen, die bisher Lücken in den Prüfverfahren genutzt haben.
Zitat von Ulf Penner im Beitrag #7Euro 5+ sollte für die W800 kein Problem sein. Richtig übel erwischt hat es die Hersteller von Klappenauspuffanlagen, die bisher Lücken in den Prüfverfahren genutzt haben.
Und das ist auch gut so! Hoffentlich gibt es dann keine neue Umgehungslücke.
Die Lücke gibt es nicht mehr. Zumindest nicht legal. Dafür sind aber schon Zusatzgeräte auf den Markt, mit denen du die legale Steuerung der Hersteller austricksen kannst. Sowas kostet dann nochmal 250€. Aber das fällt nicht weiter auf, wenn du 3500€ für die Anlage auf den Tisch gelegt hast.
Dann müssten zumindest die Serienklappen Schnee von gestern sein, da bin ich gespannt. Auf meiner letzten Tour war eine RnineT dabei. Bei jedem Start ein Höllenlärm. Ich meine, auch die aktuelle 1300 GS hat so einen Krachverstärker.
Die EURO 5+ ist bereits Pflicht für die Homologation von neuen Motorrädern seit September 2023. Also Motorräder, die seit dem Stichtag als neues Modell auf dem Markt erschienen sind, sind bereits nach EURO 5+ geprüft. Neu auf dem Markt erschienen Motorräder müssen seit diesem Jahr bereits die OBD-Schnittstelle aufweisen. Ab dem 1. Januar 2025 müssen auch bereits auf dem Markt befindliche Motorräder (wie z.B. die W800) mit der Schnittstelle ausgerüstet sein und auch die verschärften Geräuschprüfungen bestanden haben. Neu ist auch eine Diagnose des Kats. Dessen möglicher Defekt muss über die Motorkontrollleuchte angezeigt werden. Gleichzeitig müssen die Hersteller auch eine Mindesthaltbarkeit des Kats von 35.000 km nachweisen. Das Messverfahren ist sehr kompliziert geworden. Die Messung beinhaltet quasi jede Gasgriffstellung in jedem Gang. Dazu zählt beispielsweise auch, ob die Maschine im Schiebebetrieb knallt oder blubbert. Wie Ulf schon schreibt, ist es sehr wahrscheinlich, dass die W800/2 dieses neue Messverfahren bestanden hat (siehe dazu auch Axels Hinweis auf die Österreich-Seite) und dass sie nun lediglich nun mit einem OBD2-Stecker ausgerüstet sein muss, was möglicherweise leichte Änderungen in der Software bedingt hat. Mir ist nicht bekannt, ob die W800/2 nicht schon immer einen OBD2-Stecker hat. Vielleicht schaut ein Besitzer einer solchen mal unter die Sitzbank seines Motorrades.
Also die W800/ 2 haben den OBD2 Stecker. So ein roter 6-Pol Stecker. Die 800er die in Österreich und auch in anderen europäischen Ländern angeboten wird, wird nicht nach Dt. kommen. Diese W's werden auch keine 5+ besitzen sondern mit einer Ausnahmegenehmigung in den Markt gebracht.
Danke für diese Info. Ja, so ein roter, sechspoliger Stecker ist der OBD2-Stecker. Demnach bedeutet es, dass die W800/2 ein Auslaufmodell ist, denn solche länderspezifischen Ausnahmegenehmigungen gelten gemeinhin nur für eine kurze Zeit.
Zitat...Auslesemöglichkeiten...kann man allerdings mit den inzwischen recht günstigen Lesegeräten auch selbst auslesen. Tiefergreifende Fehler, die hinterlegt werden, sind dann doch wieder nur in der Markenwerkstatt kostenpflichtig auslesbar....
Tja, ich weiß ja nicht :
als mein Britenelch bei der HU durch die Abgasprüfung gefallen war, blieb mir nichts weiter übrig, als bei Volvo um Hilfe zu bitten. Da hatte ich ernsthaft geglaubt, daß die dort ihr Diagnosegerät anstöpseln, und dann wissen, woran es liegt - weit gefehlt ! Es gäbe drei Möglichkeiten, woran es hapere: die Kontroll-Lambdasonde, die Einspritzdüsen, oder der Katalysator .
1. Versuch: die Lambdasonde - wurde erneuert, daran lag es leider nicht . 2. Versuch: die Einspritzdüsen - wurden erneuert, und hurra, danach bestand der Elch die AU . Hat mich gewundert, zumal die Düsen bei einem LPG-betriebenen Motor doch sehr wenig Verschleiß unterliegen. Naja, vielleicht liegt es ja auch genau daran ...
Vielleicht haben sie mich ja auch in der Markenwerkstatt verarscht, immerhin habe ich ja die Prüfplakette bekommen, aber die gelbe Motorkontrolleuchte brennt inzwischen wieder lustig vor sich hin .