Aktuell bin ich aber noch etwas gehemmt, was Geldausgeben angeht: meine Freunde vom Amtsgericht/Oberjustizkasse Hamm haben mir gestern noch eine lustige Rechnung über 600,80 € für die
Beurkundung einer eidesstattlichen Versicherung im Erbscheinverfahren, §§ 32, 49 KostO
Gebühr für die Erteilung eines Erbscheins, §§ 32, 107 KostO
Dokumentenpauschale, § 136 KostO
und
Auslagen für Zustellung(en) durch Einschreiben gegen Rückschein, § 137 KostO (in der Fassung vom 01.07.2004)
zukommen lassen . Wer weiß, was denen noch so alles einfällt ...
...ich glaub', ich werde beim nächsten mal, wenn die mir z.B. 'ne Zahlungsaufforderung wg. Geschwindigkeitsüberschreitung oder so zuschicken, auch erstmal 600,- Öcken verlange dafür, daß ich denen das auch offiziell (be)glaub(i)ge, oder so ...