Ein fröhliches Willkommen aus dem Rhein-Main Gebiet!
In die Fahrzeugpapiere ist mein M-Lenker nicht eingetragen, aber es liegt vom TÜV Hessen speziell für meine W ein
"Nachweis über die Erlaubnis / die Genehmigung / das Teilegutachten gemäß §19 Abs.4 Satz 1 StVZO" vor, wo der Fehling M-Lenker mit dem Kennz. HO L 10 und die Stahlflexbremsleitung aufgeführt sind.
Mit diesem Wisch für 34,90 Euro könnte man nun zur Zulassung und das Ganze in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.
Über die Distanzschalen für den Lenker hat der TÜV Prüfer kein Wort verloren!
Gruß aus Dreieich Monti
Leider hatte ja H.Heine seinerzeit schon resignierend festgestellt, daß auch die natürlich wachsenden Rohstoffe in Deutschland zur Disziplinierung der grossen Herren und Ehrenmänner nur unzureichend genutzt werden. Dummerweise hat sich auch mit der Einführung der Strassenlaterne dahingehend kaum was gebessert, sodaß er die Eiche wohl zu Unrecht des appeasements bezichtigt hat.
Zitat Unglaublich was die neuerdings in Hessen alles durchgehen lassen !!
Ganz im Gegenteil. Ich vermute, dass Montys Gutachten schon ein paar Tage auf dem Buckel hat. In Hessen sind den Prüfern die Daumenschrauben heftigst angezogen worden.
der TÜV Nachweis ist vom 27.06.2008, also vor zwei Jahren ausgestellt.
Gruß Monti
Leider hatte ja H.Heine seinerzeit schon resignierend festgestellt, daß auch die natürlich wachsenden Rohstoffe in Deutschland zur Disziplinierung der grossen Herren und Ehrenmänner nur unzureichend genutzt werden. Dummerweise hat sich auch mit der Einführung der Strassenlaterne dahingehend kaum was gebessert, sodaß er die Eiche wohl zu Unrecht des appeasements bezichtigt hat.
Für den Fehling Lenker HO L 10 liegt eine ABE vor und in der steht:
>>>>>Hinweise und Auflagen für die Änderungsabnahme:
Die Lenker wurden ausschließlich bezüglich der Gestaltfestigkeit geprüft. Eine Prüfung des Anbaues muß fahrzeugbezogen bei der Begutachtung auf der Grundlage des § 38 StVZO erfolgen. Maßgebend ist der Punkt 4.2 der Richtlinie des BMV/StV 13/36.25.10-07 vom 22.08.1978 (§38 StVZO Erl.4) Insbesondere sind folgende Punkte zu beachten:
-Freigängigkeit des Lenkers und aller Anbauteile -ausreichender Lenkeinschlag nach jeder Seite -Funktion der Sicherung gegen unbefugte Benutzung -Verlegung und Freigängigkeit aller Leitungen zum Lenker -Anbau von Hydraulikausgleichsbehältern -Sicht auf vorgeschriebene Instrumente und Kontrolleuchten -Gegebenenfalls muß ein Fahrversuch durchgeführt werden<<<<<<<
Unter den aufgeführten Punkten steht nix über ein Verbot von Distanzstücken! Was besagt §38 StVZO?
Blöde Bürokratie...
Gruß Monti
Leider hatte ja H.Heine seinerzeit schon resignierend festgestellt, daß auch die natürlich wachsenden Rohstoffe in Deutschland zur Disziplinierung der grossen Herren und Ehrenmänner nur unzureichend genutzt werden. Dummerweise hat sich auch mit der Einführung der Strassenlaterne dahingehend kaum was gebessert, sodaß er die Eiche wohl zu Unrecht des appeasements bezichtigt hat.
soll ja jeder machen, wie er will. aber mal im ernst, wo ist das problem, einen metrischen lenker mittels distanzstücken in die zölligen klemmen einzubauen? mit gesundem menschenverstand und mäßigem schrauberischem geschick ist das locker hinzukriegen. und die prüfung, obs hält oder nicht, nimmst du selbst im stand vor. mein lenker war so bombenfest mit den louis-klemmen, dass man eher den lenker abgebrochen hätte, als dass sich da was verdreht. ich bin auf die tüv-seppel nicht besonders gut zu sprechen nach erfahrungen mit der eintragung eines beiwagens.
Im Fehling Gutachten steht ausdrücklich, dass "der Durchmesser des Sonderlenkers dem Durchmesser des Originallenkers entsprechen muß" (Anlage 2, Anbauhinweise)
Damit ergibt sich, wenn auch indirekt, die Unzulässigkeit von Distanzschalen.
Wenn ein Prüfer das trotzdem einträgt, hat er das Gutachten entweder nur überflogen ...oder er hat soviel Sachverstand, es trotzdem auf Unbedenklichkeit zu prüfen und abzunehmen.
Eine wie auch immer geartete Verpflichtung hat er jedoch nicht ... es bleibt Ermessensspielraum.
Daher bin ich froh, einen Prüfer gefunden zu haben, der es zumindest nicht im Vornherein ablehnt.
Als ich auf meiner Triumph hinten EINEN Zahn mehr wollte, mußte ich extra nach Rheinland-Pfalz zum TÜV, weil die Hessen alle stur NEIN gesagt haben....
Zitat Als ich auf meiner Triumph hinten EINEN Zahn mehr wollte, mußte ich extra nach Rheinland-Pfalz zum TÜV, weil die Hessen alle stur NEIN gesagt haben...
Wow, du nimmst es aber genau!
Da zwar tatsächlich die Betriebserlaubnis erlischt, wenn man eine abgasrelevante Änderung vornimmt, ist das zwar das korrekte Vorgehen - aber ich glaube, das hat hier noch keiner gemacht - das mit dem Eintragen meine ich, das Ändern ist ja gang und gäbe.
hallo speedy-q, bei mir steht zur Zeit auch ein Umbau mit einem M-lenker von Fehling an.Für meine Nachfrage beim TÜV hatte ich mir extra das offizielle Reparaturbuch der W650 mitgenommen.Dort ist auf Seite 7 ein Umbau mit Reduzierhülsen zu sehen.Der Prüfer meinte wenn alles vernünftig angebaut ist und funktioniert sieht er keine Probleme. bb zulups
Ne, ne....der Schein trügt ...ich nehme es nur genau, wenn im Falle eines Falles echtes Ungemach droht.. und Übersetzungsveränderungen sind nun mal ein gerne genutzes Argument von gegnerischen Versicherungen.
Im Übrigen sehe ich es als sportliche Herausforderung, Unmögliches möglich zu machen. Normaler Weise bekommt man eine legale Überstzungsänderung nicht auf die Reihe .... Ich habe jetzt bei meiner Triumph vorne einen Zahn weniger, hinten einen mehr ...schön nacheinander eintragen lassen ...und keiner hats gepeilt ...
Fährt sich einfach entspannter, so...
Von den anderen Modifikationen, die nicht ohne Weiteres ins Auge springen, schreibe ich hier aber besser nix
Zitat von Speedy-qIm Fehling Gutachten steht ausdrücklich, dass "der Durchmesser des Sonderlenkers dem Durchmesser des Originallenkers entsprechen muß" (Anlage 2, Anbauhinweise)
Moment einmal, denn genau dieser von dir zitierte Absatz steht so nicht in der mir vorliegenden ABE des Fehling M-Lenkers!
Kommt mir doch sehr merkwürdig vor!
Hat dein Teilegutachten die Nr. 374-0020-00 und ist vom TÜV Bayern mit dem Datum vom 21.02.2000, insgesamt vier Seiten?
Edit: Hier steht unter "Verwendungsbereich" allerdings etwas:
"Universell zum Anbau gemäß Montageanleitung an alle Krafträder mit Serien- oder Austausch-Gabelbrücke mit entsprechendem Gutachten mit Lenkeraufnahmen 22mm."
Dies heisst für mich, daß auch diese 22 mm Durchmesser mit Distanzstücken erbracht werden kann. In deinem vorliegenden Gutachten wird aber explizit vom gleichen Durchmesser wie der Originallenker gesprochen!
Was soll jetzt das???
Gruß Monti
Leider hatte ja H.Heine seinerzeit schon resignierend festgestellt, daß auch die natürlich wachsenden Rohstoffe in Deutschland zur Disziplinierung der grossen Herren und Ehrenmänner nur unzureichend genutzt werden. Dummerweise hat sich auch mit der Einführung der Strassenlaterne dahingehend kaum was gebessert, sodaß er die Eiche wohl zu Unrecht des appeasements bezichtigt hat.
Hä,Hä ..sehr scharfsinnig beobachtet ...aber die Sache hat einen Haken...
Es ist das gleiche Gutachten (kann man bei Fehling auch runter laden) ....
Zu diesem Gutachten, das tatsächlich aus 4 Seiten besteht, gibt es aber zwei Anlagen, die auch auf der letzten Seite des 4-seitigen Gutachtens erwähnt sind und damit zwingender Bestandteil des Gutachtens sind.
Anlage 1 ist eine Maßskizze des Lenkers Anlage 2 ist die bereits von mir erwähnte Anbauanleitung, in der dieser Hinweis auf gleichen Durchmesser von Lenker und Aufnahme nun mal leider steht.
Wie wärs, wenn wir dieses Thema jetzt löschen ..Wenn sich hier mal ein Prüfling verirrt, war das sonst der letzte 22er Lenker, der je auf einer W zugelassen wurde..
Wie schon geschruben wurde ...wir sollten die Hunde schlafen lassen
Das Internet ist ja kein Privatchat .....
Also wegen mir (Themenstarter) können wir den Thread platt machen ... Was meint der Admin ?
Keine Bange, selbst wenn - die Jungs sind nicht doof und in der Lage zu entscheiden, was sie durchgehen lassen oder nicht. Mechanisch/technisch ist gegen die Schalenlösung absolut nichts einzuwenden, wenn der Lenker fest sitzt. Und ob das der Prüfer einträgt, muss man (leider) ihm überlassen. Der eine, der während des Maschinenbaustudiums schon immer abgeschrieben hat, hangelt sich exakt am Gesetz entlang und legt es vielleicht noch übervorsichtig aus, der andere weiß, was er zulassen kann und hat im Studium schon mitgedacht.
Einen Thread oder Beitrag löschen wir in diesem Forum nahezu nie. Hier wird so viel geschwätzt, da findet eh keiner mehr was Das ist der Heringsschwarm-Effekt ...