Gläubiger zu sein bedarf nicht zwingend der Zugehörigkeit zu einer religiösen Gemeinschaft (siehe auch Artikel 18 der allgemeinen Menschenrechte)! Gläubiger kann auch sein, wer gegen einen Anderen einen Anspruch hat ( hierzu empfehle ich die Lektüre u.a. des BGB)...
Zitat Gläubiger zu sein bedarf nicht zwingend der Zugehörigkeit zu einer religiösen Gemeinschaft
ein wahres Wort...ich komm mit dem Makker da oben eigentlich auch ganz gut klar - gibt Zusatzgripp im Grenzbereich........aber das Bodenpersonal - das geht ja überhaupt garnicht !
Meine Meinung - nicht erst seit den jüngsten Diskusionen
Zitat Gläubiger zu sein bedarf nicht zwingend der Zugehörigkeit zu einer religiösen Gemeinschaft (siehe auch Artikel 18 der allgemeinen Menschenrechte)!
Zuhgehörigkeit zu einer religiösen Gemeinschaft bedingt nicht zwingend den Glauben an einen oder mehrere Götter.
Gruß Norbert
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Zitat Zudem ist mit Muslimen nicht gut Kirschen essen, wenn du dich an eine Muslima heranwagst. Scharf war sie, die Türkin Nurhayat!
Moin,
wieso scharf, hast Du sie vor dem Verspeisen extra noch gewürzt ??
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Ich habe einige Jahre mit einem gläubigen Moslem zusammen im Büro gesessen. Würde ihn so im Rückblick fast als väterlichen Freund bezeichnen wollen.
Der Mann war Perser, hat häufig mal aus dem Koran zitiert und die praktische Umsetzung dazu erläutert. Oha, von wegen Vielweiberei, er sagte, wenn Du einer persichen Frau mit einer Nebenfrau kommst, brauchst Du mindestens so viele Leibwächter, wie der höchste Mullah.