Ja, angeblich kümmern sich drei Mechaniker in Vollzeit um die Fahrzeuge.
Den Besitz von insgesamt vier Jaguar E-Types erklärte er mir so: "Das ist wie beim Quartet, zuerst hast Du den in rot und dann willst Du ihn natürlich auch noch in den anderen Farben haben".
Na klar, kenn' ich auch: ich hab' hier auch noch den alten Polarbären (Volvo 240 in weiß - na gut: rostbr/ws ), den 940-er in rot, den "neuen" 960-er in schwarz, und wenn die Brut vorbei kommt, noch den 480-er in blau aufm Hof !
"Die Phantasie tröstet die Menschen über das hinweg, was sie nicht sein können, und der Humor über das, was sie tatsächlich sind."
Nee, die will ich, glaub ich, nicht unbedingt. Steht mir auch nicht so toll. Obwohl, wenn mein babyblauer Schwabenledereinteiler fertig ist.. mal überlegen.
Er hat die zwar schon länger aber er hat da letztes Jahr noch zwei Fahrzeuge aufgenommen. Ist übrigens oft von der Versicherung abhängig, die hat er dafür gewechselt damit er den mazda auch noch rein bekommt.
Nicht die Versicherung entscheidet, welches Fahrzeug auf die 07 genommen werden kann, sondern die Zulassungsbehörde. Und in NRW gilt 30 Jahre als Grenze. Dieser Eintrag jüngerer Fahrzeuge würde mich ja echt mal interessieren.
Hallo, ich bin neu hier da, ich von einem eifrigen Leser gehört habe, dass hier Leute mit Ahnung schreiben. Zu der Eingangsfrage kann ich sagen, dass ich genau diese Version mit der Urversion der 07er Nummer praktiziert habe. War kein Problem. Der gesunde Menschenverstand spricht ja auch nicht dagegen. Schließlich hat jedes Fahrzeug nur immer Platz für einen Fahrerhintern zur gleichen Zeit. Aber der gesunde Menschenverstand ist ja nicht immer das Mass. Außerdem kann sich inzwischen auch das geändert haben. Damals hat wohl auch noch jeder Fürst sein eigenes Ding gemacht. Ich habe in diesem Zusammenhang noch eine andere Frage: Bei der neuen Version der 07er Nummer wird ja ein TÜV Gutachten für das jeweilige Fzg. verlangt. Ich habe vor, ein historisches Rennmotorrad ohne Straßenzulassung (keine Lichtanlage, Rennbirne etc) zu erwerben. Ich hätte gerne die Möglichkeit, Probefahrten auf öffentlichen Straßen durchzuführen. Klar, dass man dafür Auflagen erfüllen muss. Kennt Ihr euch aus, ob man dafür über die 07er Nummer großzügigere Richtlinien hat als bei der normalen Straßenzulassung? Immerhin ist die Nutzung ja stark eingeschränkt. Seinerzeit war man als Inhaber der Nummer lediglich selbst für die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge verantwortlich (war ja klar, dass das nicht lange gut gehen konnte in diesem unserem Lande). Herzliche Grüße aus dem Weserbergland Jürgen
Grundsätzlich muss auch ein Fahrzeug, welches auf die 07-Nummer genommen wird, in allem der StVZO/FZV entsprechen. Deswegen verlangen manche Kreise (nicht alle) eine TÜV-Abnahme. Eine Rennmaschine erfüllt das natürlich nicht. Also darf sie auch nicht mit roten Kennzeichen im öffentlichen Verkehr bewegt werden, auch nicht mit 06-Kennzeichen. Der Gesetzgeber gibt bei roten Kennzeichen die Haftung für die Verkehrssicherheit in die Hände des Fahrers. Deswegen auch der Punkteauszug aus Flensburg und das Führungszeugnis als Nachweis, dass grundsätzlich erst mal Vertrauen bestehen kann.
Kurz: Die StVZO/FZV gilt für Fahrzeuge auf roten Kennzeichen uneingeschränkt weiter. Eine Rennmaschine darf nicht auf öffentliche Straßen.
Es gibt natürlich Winkelzüge, die Rennmaschine trotzdem auf die rote Nummer zu bekommen, aber das ist alles nicht legal und wenn es mal kracht, wird es auffliegen. Es reicht wahrscheinlich schon aus, dass dich der nächste Polizist damit sieht und hört(!) - und dann ist die rote Nummer ein für allemal weg.
Hallo, Vielen Dank für die Willkommensgrüße und die Info! Ist ja logisch so. Trotzdem werde ich mal mit dem TÜV Kontakt aufnehmen, da die Maschine auf Basis einer Serienmaschine entstanden ist. Vielleicht sind ja in vertretbarem Rahmen Rückbaumaßnahmen möglich, so dass sich eine legale Lösung finden lässt. Gruß Jürgen
bin ja auch immer noch hin und her gerissen.... eventuell werd ich die abnahme erstemal als 07 tauglich durchführen lassen, und wenn ich sagen kann ob mir alle schätzchen erhalten bleiben diese dann auf 07 zulassen... oder doch gleich... denke der unterschied neuabnahme zu null sieben wird von den kosten her nicht so groß sein... warn grad gestern erst wieder im raum iwssenbourg unterwegs, ohne auch nur einen sheriff gesehen zu haben von wegen franzosen und moppern und so...