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Dieses Thema hat 56 Antworten
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srtom Offline




Beiträge: 6.037

14.09.2009 14:54
Abgemeldet - und gleich Verwarnungsgeld? Antworten

Mein Sohn hat unsere MZ SM125 abgemeldet - und ich habe dann (da bisher auf mich zugelassen) einen Verwarnungsgeldbescheid über 15€ erhalten, da der TÜV >2 Monate abgelaufen war.

Das Fahrzeug wurde aber - da leicht defekt und der Sohnemann doch lieber Auto fährt - das ganze Jahr über noch nicht bewegt und stand ausschließlich in der Garage.

Ist das so korrekt

Skinny Offline




Beiträge: 1.868

14.09.2009 15:30
#2 RE: Abgemeldet - und gleich Verwarnungsgeld? Antworten

Kann nicht sein!
Meine NTV war drei Jahre TÜV überfällig und wurde kommentarlos abgemeldet.

----------------------------------------------
I'm not fat! I'm big-boned!

Wännä Offline




Beiträge: 17.494

14.09.2009 15:45
#3 RE: Abgemeldet - und gleich Verwarnungsgeld? Antworten

Hi,

wenn sie nicht auf öffentlichem Gelände stand, kann da eigentlich nichts geltend gemacht werden. Falcone weiß es bestimmt ganz genau.

Wenn eine TÜV-abgelaufende Maschine auf Gelände, was für die Öffentlichkeit zugänglich ist, entdeckt wird, ist die Strafe (leider) berechtigt.

Soweit mein Wissensstand

Gruß

Wännä

piko Offline




Beiträge: 16.462

14.09.2009 15:47
#4 RE: Abgemeldet - und gleich Verwarnungsgeld? Antworten

In Antwort auf:
Ist das so korrekt


Keine Ahnung(!) - auf jeden Fall habt ihr entweder unterbeschäftigte Angestellte in der Zulassungsstelle, einen guten Software-Programmierer in derselben oder beides - auf jeden Fall aber eine aus wirtschaftlicher Sicht sehr kreative Behörde ...

mitleidige grüße piko

warum einfach wenn's kompliziert geht

Buggy Offline




Beiträge: 20.417

14.09.2009 16:15
#5 RE: Abgemeldet - und gleich Verwarnungsgeld? Antworten

Frag doch mal Kaimann!
Der kennt sich damit aus.

Gruß
Buggy

Schützt unseren Planeten,es ist der einzige mit Bier!
Mitglied der Bewegung 10.12. sinnfreie bunte Zellen der Revolution der sinnfreien Brigaden Europas

First Member of The Spießers MC Chapter H

Teddyboy Offline




Beiträge: 3.697

14.09.2009 16:38
#6 RE: Abgemeldet - und gleich Verwarnungsgeld? Antworten

Zitat von srtom
Mein Sohn hat unsere MZ SM125 abgemeldet - und ich habe dann (da bisher auf mich zugelassen) einen Verwarnungsgeldbescheid über 15€ erhalten, da der TÜV >2 Monate abgelaufen war.
Das Fahrzeug wurde aber - da leicht defekt und der Sohnemann doch lieber Auto fährt - das ganze Jahr über noch nicht bewegt und stand ausschließlich in der Garage.
Ist das so korrekt



du wirsts nen glauben: es ist legal!

irgendein kreativer Beamter hat klammheimlich diesen Sachverhalt vergesetzlicht. Grenzt an Schilda, aber das Problem hat mich vor 4 jahren auch beschäftigt (wg. Punkte in Flensburg, auch die gibts >8monate ohne TÜV).
Bin seinerzeit (dank zerlegtem Mopped) nur mit dem Schild und hab a TüV-Bapperl draufmachen lassen.

Die ham auch a Argument, die Unmenschen vom Amt: von wegen "vermutungswirkung der Benutzung des ungetüvten Fahrzeugs" oder so

mußt du mich dran erinnern was für a Bananenrepublik des is?



Dampf in allen Gassen

http://www.myspace.com/teddyboy1956

Falcone Offline




Beiträge: 113.673

14.09.2009 17:09
#7 RE: Abgemeldet - und gleich Verwarnungsgeld? Antworten

Tja, ist leider so.
Seitdem das Gesetz geändert wurde (das kam zusammen mit der Rückdrehung der Plaketten) muss ein zugelassenes Fahrzeug immer eine gültige HU vorweisen können, egal, ob es privat im Keller steht, völlig zerlegt ist oder am Verkehr teilnimmt.
Bis zu zwei Monaten überziehen kostet aber noch nichts, erst über zwei Monate kostet.
Meines Wissens ist jedoch Bayern das einzige Bundesland, dass dies beim Abmelden ahndet. Von keinem anderen Bundesland ist mir bekannt, dass dieses Gesetz umgesetzt wird, wenn ein Fahrzeug abgemeldet wird.

Grüße
Falcone

vanda Offline




Beiträge: 7.341

14.09.2009 17:38
#8 RE: Abgemeldet - und gleich Verwarnungsgeld? Antworten

Zitat von piko
... auf jeden Fall habt ihr entweder unterbeschäftigte Angestellte in der Zulassungsstelle, einen guten Software-Programmierer in derselben oder beides - auf jeden Fall aber eine aus wirtschaftlicher Sicht sehr kreative Behörde ...



Jaaaa, das sehe ich auch so!


Wie lange darf ich die Hauptuntersuchung überziehen?

Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet:
Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):
• Zwei bis vier Monate : € 15,--
• Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
• Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg
Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:
• Bis zu zwei Monate: € 15,--
• Mehr als zwei und bis zu vier Monate: € 25,--
• Mehr als vier und bis zu acht Monate: € 40,-- plus 2 Punkte in Flensburg
• Mehr als acht Monate: € 75,-- plus 2 Punkte in Flensburg
Wenn bei der HU oder Sicherheitsprüfung erhebliche Mängel festgestellt wurden und Sie die einmonatige Nachprüffrist überschreiten, könnte Sie das ein Verwarnungsgeld von € 15,-- kosten.
Beim TÜV wird eine Überziehung des HU-Termins selbstverständlich nicht bestraft. Allerdings müssen wir den neuen HU-Termin auf den ursprünglichen Fälligkeitsmonat zurückdatieren.

Quelle: hier


Grüße

Vanda

ziro Offline



Beiträge: 6.705

14.09.2009 17:41
#9 RE: Abgemeldet - und gleich Verwarnungsgeld? Antworten

Hallo? Wie soll das denn funktionieren? Wenn mein noch angemeldeter Oldtimer gerade zwecks Überholung komplett zerlegt ist, ich ihn aus Versicherungstechnischen Gründen nicht abmelde, dann der Tüv abläuft, wie soll ich denn dann in zerlegtem Zustand Tüv bekommen?

Das Krad ist immer noch angemeldet, da es über die Oldtimerteilkaskoversicherung dann trotzdem auch im Reparierfall versichert ist.

Ich denke, diesen Fall haben die Damen und Herren, die den Quatsch verabschiedet haben, nicht bedacht.

Das ist wirklich Bananenrepublikanisch.

Gruß, ziro

Erdgasjochen Offline




Beiträge: 1.002

14.09.2009 18:29
#10 RE: Abgemeldet - und gleich Verwarnungsgeld? Antworten

Moin zusammen!

Das erinnert mich an meinen Schwager, der war 10/2008 zum Tüv gefahren. Er fragte noch freundlich den Prüfer wie teuer das geworden wäre wenn er mit den 2 Monaten überziehen angehalten geworden wäre. Der Prüfer antwortete: 2 Monate wären nicht so teuer, nur er hätte schon 8/2007 hin gemusst.
14 Monate überzogen, da ist er blass geworden.

Gruß Jochen

Wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten!!!

srtom Offline




Beiträge: 6.037

14.09.2009 18:36
#11 RE: Abgemeldet - und gleich Verwarnungsgeld? Antworten

In Antwort auf:
... ist jedoch Bayern das einzige Bundesland


Das Problem ist durchaus international: Das Motorrad war in Bayern zugelassen - und wurde in Hessen abgemeldet

Mein Anwalt hat die Rechtslage gerade bestätigt

Es gäbe eventuell noch ein Hintertürchen ... wenn ich mehr weiß werde ich berichten

Falcone Offline




Beiträge: 113.673

14.09.2009 18:48
#12 RE: Abgemeldet - und gleich Verwarnungsgeld? Antworten

In Antwort auf:
und wurde in Hessen abgemeldet



Ist mir noch nie passiert.
Hatte ja im Frühjahr gerade erst den bewusst um vier Monate überzogenen Marbella abgemeldet.
Ich vermute aber mal, dass der Strafzettel nicht aus Hessen kam, sondern aus Bayern, denen die Abmeldung ja zugegangen ist und die für ein bei euch angemeldetes Fahrzeug zuständig sind, egal, wo du abmeldest.
Ich weiß noch von meinen alten Kollegen, dass sich angeblich immer noch nichts an der Praxis geändert haben soll, dass dies nur in Bayern geahndet wird.

In Antwort auf:
Ich denke, diesen Fall haben die Damen und Herren, die den Quatsch verabschiedet haben, nicht bedacht.



Genau, Ziro, dieser Fall wurde nicht bedacht. Deswegen hatte der DEUVET deswegen damals auch interveniert und in einem Musterfall Recht bekommen. Vielleicht lässt sich das noch über unser damaliges Forum Oldtimer-Info.de recherchieren - ich gab damals die rechtliche Schützenhilfe.

Für Tom: Kannst du dir von einem Händler bestätigen lasen, dass das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt nicht fahrbereit war - das müsste helfen. Oder gibt es vielleicht irgendeine Rechnung über ein Ersatzteil, zeitlich passend? Aber - lohnt sich der Aufwand?

Grüße
falcone

montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

14.09.2009 18:55
#13 RE: Abgemeldet - und gleich Verwarnungsgeld? Antworten

Auch wenn es "nur" 15 Euro sind, so sollte man alle sich bietenden Möglichkeiten des Protestes ausnutzen. Wer sich nicht wehrt der lebt verkehrt!
Hintertürchen sind immer gut!


Mit den Bürokraten auf den Ämtern liege ich im Dauerklinsch, scheint wohl in der Natur der Sache zu liegen...
Lust mich mit deren Dummheiten abzugeben hab' ich schon lange keinen mehr.
Letzt wolltens mir eine Strafe von 500 Euro aufs Auge drücken (Androhung von Zwangsgeld), denen hab' ich einen Strich durch die Rechnung gemacht, aber das ist ein anderes Thema...


Gruß
Monti Bürokratenschreck

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Ein Techniker wurde gleichzeitig zu dieser Mitteilung über das Problem informiert.

srtom Offline




Beiträge: 6.037

14.09.2009 18:55
#14 RE: Abgemeldet - und gleich Verwarnungsgeld? Antworten

In Antwort auf:
Aber - lohnt sich der Aufwand?


Nein, natürlich nicht.

Aber der Strafzettel kam von der StV Kassel

Falcone Offline




Beiträge: 113.673

14.09.2009 19:20
#15 RE: Abgemeldet - und gleich Verwarnungsgeld? Antworten

Ui - dann muss ich künftig wachsam sein - oder das mit einkalkulieren.

Spaßeshalber würde ich aber auch mal Widerspruch einlegen. Die müssen ja schließlich merken, dass es Fälle gibt, wo das nicht passt und dass sie dann eine Menge Arbeit am Hals haben.

Grüße
Falcone

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