Mein Sohn hat unsere MZ SM125 abgemeldet - und ich habe dann (da bisher auf mich zugelassen) einen Verwarnungsgeldbescheid über 15€ erhalten, da der TÜV >2 Monate abgelaufen war.
Das Fahrzeug wurde aber - da leicht defekt und der Sohnemann doch lieber Auto fährt - das ganze Jahr über noch nicht bewegt und stand ausschließlich in der Garage.
Keine Ahnung(!) - auf jeden Fall habt ihr entweder unterbeschäftigte Angestellte in der Zulassungsstelle, einen guten Software-Programmierer in derselben oder beides - auf jeden Fall aber eine aus wirtschaftlicher Sicht sehr kreative Behörde ...
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Zitat von srtomMein Sohn hat unsere MZ SM125 abgemeldet - und ich habe dann (da bisher auf mich zugelassen) einen Verwarnungsgeldbescheid über 15€ erhalten, da der TÜV >2 Monate abgelaufen war. Das Fahrzeug wurde aber - da leicht defekt und der Sohnemann doch lieber Auto fährt - das ganze Jahr über noch nicht bewegt und stand ausschließlich in der Garage. Ist das so korrekt
du wirsts nen glauben: es ist legal!
irgendein kreativer Beamter hat klammheimlich diesen Sachverhalt vergesetzlicht. Grenzt an Schilda, aber das Problem hat mich vor 4 jahren auch beschäftigt (wg. Punkte in Flensburg, auch die gibts >8monate ohne TÜV). Bin seinerzeit (dank zerlegtem Mopped) nur mit dem Schild und hab a TüV-Bapperl draufmachen lassen.
Die ham auch a Argument, die Unmenschen vom Amt: von wegen "vermutungswirkung der Benutzung des ungetüvten Fahrzeugs" oder so
mußt du mich dran erinnern was für a Bananenrepublik des is?
Tja, ist leider so. Seitdem das Gesetz geändert wurde (das kam zusammen mit der Rückdrehung der Plaketten) muss ein zugelassenes Fahrzeug immer eine gültige HU vorweisen können, egal, ob es privat im Keller steht, völlig zerlegt ist oder am Verkehr teilnimmt. Bis zu zwei Monaten überziehen kostet aber noch nichts, erst über zwei Monate kostet. Meines Wissens ist jedoch Bayern das einzige Bundesland, dass dies beim Abmelden ahndet. Von keinem anderen Bundesland ist mir bekannt, dass dieses Gesetz umgesetzt wird, wenn ein Fahrzeug abgemeldet wird.
Zitat von piko... auf jeden Fall habt ihr entweder unterbeschäftigte Angestellte in der Zulassungsstelle, einen guten Software-Programmierer in derselben oder beides - auf jeden Fall aber eine aus wirtschaftlicher Sicht sehr kreative Behörde ...
Jaaaa, das sehe ich auch so!
Wie lange darf ich die Hauptuntersuchung überziehen?
Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet: Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen): • Zwei bis vier Monate : € 15,-- • Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,-- • Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist: • Bis zu zwei Monate: € 15,-- • Mehr als zwei und bis zu vier Monate: € 25,-- • Mehr als vier und bis zu acht Monate: € 40,-- plus 2 Punkte in Flensburg • Mehr als acht Monate: € 75,-- plus 2 Punkte in Flensburg Wenn bei der HU oder Sicherheitsprüfung erhebliche Mängel festgestellt wurden und Sie die einmonatige Nachprüffrist überschreiten, könnte Sie das ein Verwarnungsgeld von € 15,-- kosten. Beim TÜV wird eine Überziehung des HU-Termins selbstverständlich nicht bestraft. Allerdings müssen wir den neuen HU-Termin auf den ursprünglichen Fälligkeitsmonat zurückdatieren.
Hallo? Wie soll das denn funktionieren? Wenn mein noch angemeldeter Oldtimer gerade zwecks Überholung komplett zerlegt ist, ich ihn aus Versicherungstechnischen Gründen nicht abmelde, dann der Tüv abläuft, wie soll ich denn dann in zerlegtem Zustand Tüv bekommen?
Das Krad ist immer noch angemeldet, da es über die Oldtimerteilkaskoversicherung dann trotzdem auch im Reparierfall versichert ist.
Ich denke, diesen Fall haben die Damen und Herren, die den Quatsch verabschiedet haben, nicht bedacht.
Das erinnert mich an meinen Schwager, der war 10/2008 zum Tüv gefahren. Er fragte noch freundlich den Prüfer wie teuer das geworden wäre wenn er mit den 2 Monaten überziehen angehalten geworden wäre. Der Prüfer antwortete: 2 Monate wären nicht so teuer, nur er hätte schon 8/2007 hin gemusst. 14 Monate überzogen, da ist er blass geworden.
Gruß Jochen
Wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten!!!
Ist mir noch nie passiert. Hatte ja im Frühjahr gerade erst den bewusst um vier Monate überzogenen Marbella abgemeldet. Ich vermute aber mal, dass der Strafzettel nicht aus Hessen kam, sondern aus Bayern, denen die Abmeldung ja zugegangen ist und die für ein bei euch angemeldetes Fahrzeug zuständig sind, egal, wo du abmeldest. Ich weiß noch von meinen alten Kollegen, dass sich angeblich immer noch nichts an der Praxis geändert haben soll, dass dies nur in Bayern geahndet wird.
In Antwort auf:Ich denke, diesen Fall haben die Damen und Herren, die den Quatsch verabschiedet haben, nicht bedacht.
Genau, Ziro, dieser Fall wurde nicht bedacht. Deswegen hatte der DEUVET deswegen damals auch interveniert und in einem Musterfall Recht bekommen. Vielleicht lässt sich das noch über unser damaliges Forum Oldtimer-Info.de recherchieren - ich gab damals die rechtliche Schützenhilfe.
Für Tom: Kannst du dir von einem Händler bestätigen lasen, dass das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt nicht fahrbereit war - das müsste helfen. Oder gibt es vielleicht irgendeine Rechnung über ein Ersatzteil, zeitlich passend? Aber - lohnt sich der Aufwand?
Auch wenn es "nur" 15 Euro sind, so sollte man alle sich bietenden Möglichkeiten des Protestes ausnutzen. Wer sich nicht wehrt der lebt verkehrt! Hintertürchen sind immer gut!
Mit den Bürokraten auf den Ämtern liege ich im Dauerklinsch, scheint wohl in der Natur der Sache zu liegen... Lust mich mit deren Dummheiten abzugeben hab' ich schon lange keinen mehr. Letzt wolltens mir eine Strafe von 500 Euro aufs Auge drücken (Androhung von Zwangsgeld), denen hab' ich einen Strich durch die Rechnung gemacht, aber das ist ein anderes Thema...
Gruß Monti Bürokratenschreck
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Ein Techniker wurde gleichzeitig zu dieser Mitteilung über das Problem informiert.
Ui - dann muss ich künftig wachsam sein - oder das mit einkalkulieren.
Spaßeshalber würde ich aber auch mal Widerspruch einlegen. Die müssen ja schließlich merken, dass es Fälle gibt, wo das nicht passt und dass sie dann eine Menge Arbeit am Hals haben.