Zitat von FalconeUi - dann muss ich künftig wachsam sein - oder das mit einkalkulieren. Spaßeshalber würde ich aber auch mal Widerspruch einlegen. Die müssen ja schließlich merken, dass es Fälle gibt, wo das nicht passt und dass sie dann eine Menge Arbeit am Hals haben. Grüße Falcone
Spaßeshalber wird aber erst mal teurer, da es sich hier um eine Verkehrs OWi handelt kannst Du in diesem Fall nicht widersprechen, die Verwarnung kann abgelehnt werden z.B. durch Nichtzahlung, dann wird gewandelt in ein Bußgeld und dann erst kann widersprochen bzw. Einspruch eingelegt werden. Entscheidung dann z.B beim (Königlich Bayrischen)Amtsgericht!
In Antwort auf:Ui - dann muss ich künftig wachsam sein - oder das mit einkalkulieren.
Ich würde im Zweifelsfall auf die strafmildernde Wirkung der 'Selbstanzeige' setzen und die 15 Euro zahlen. Hessen und Bayern sind in rechtlicher Kulanz halt noch etwas nachholbedürftig, und man weiß ja nie ... - nur formal, aber immerhin als Indiz, um zu wissen, woher der Hase sich auch seinen kleinen Nachtisch zu holen bereit ist:
"Hessische Verfassung: Art. 21 (1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen und beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
Bayerische Verfassung: § 47 Absatz 4 "Er [Anm.: der Ministerpräsident] übt in Einzelfällen das Begnadigungsrecht aus. Der Vollzug der Todesstrafe bedarf der Bestätigung der Staatsregierung." (Der 2. Satz ist immerhin seit März 1998 gestrichen, da soll noch jemand sagen, die Bayern seien barbarisch)
.......................................................................................................................................... Ein Paradies ist immer dann, wenn einer da ist, der wo aufpasst, dass keiner reinkommt. ..........................................................................................................................................
Zitat von bleibxund.... Bayerische Verfassung: § 47 Absatz 4 "Er [Anm.: der Ministerpräsident] übt in Einzelfällen das Begnadigungsrecht aus. Der Vollzug der Todesstrafe bedarf der Bestätigung der Staatsregierung."[/i] (Der 2. Satz ist immerhin seit März 1998 gestrichen, da soll noch jemand sagen, die Bayern seien barbarisch)
Naja, wenn die doch die Todesstrafe in Bayern jetzt ohne Bestätigung durch die Staatsregiereung vollziehen dürfen, das soll nicht barbarisch sein?
Da hab ich bestimmt nur was falsch interpoliert oder so
Preussische Grüße in den u. s. A.
Der Insulaner verliert die Ruhe nicht Mitglied der Bewegung 10.12. sinnfreie bunte Zellen der Revolution der sinnfreien Brigaden Europas
Durch diese Brille hab ich das auch mal gelesen, aber vor dieser Stelle war gottseidank nichts von einer Todesstafe zu lesen.
(Man wollte sich halt - für alle Fälle - ein Hintertürchen wahren, wenn die Hessen schon beherzt vorpreschen ... )
.......................................................................................................................................... Ein Paradies ist immer dann, wenn einer da ist, der wo aufpasst, dass keiner reinkommt. ..........................................................................................................................................
....leider mußte ich zu meinem Bedauern feststellen,daß böse Wespen die Plakette vom Kennzeichen abgenagt haben und der Fahrzeugschein nicht mehr auffindbar ist...Gruß Klaus
also heißt das doch, daß man gezwungen ist, eine zerlegte Maschine abzumelden. Denn wie sollte man für sie TÜV bekommen ? Komische Welt, aber denn, wenn mans weiß . . . .
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Das Thema Überziehung erinnert mich an meine erste Polizeikontrolle, in die ich mit dem Auto geraten bin. Totalsperrung auf der Autobahn wegen Buback-Mörder (muß 1978 gewesen sein). Ich hatte zwar etwas überladen, aber man ließ mich laufen bzw. fahren, weil es ja um Terroristen ging.
Aber auf dem Rastplatz stand abgestellt ein Creme-farbener Käfer, gut in Schuß, optisch tadellos. Der hatte ne TÜV-Plakette von 1970 !
Ich hab da noch'ne Yamaha 175 DT in der Garage stehen, wollte die irgend wann mal an's Laufen bringen. das ist jetzt 7 Jahre her, angemeldet isse noch, bedeutet das nun ich bekomme 'ne ordentliche Verwarnung, wenn ich se denn mal doch abmelden sollte ......
... oder erst reparieren und schnell zum TÜV ... aber dann werde ich sie nicht mehr abmelden ....
In Antwort auf:Das Motorrad war in Bayern zugelassen - und wurde in Hessen abgemeldet
nur 15 euro einfuhrzoll? von bayern nach hessen? da bist aber gut weggekommen, und ich werd das dumpfe gefuehl nicht los, da kommt von den bayern noch was nach. einfach a bayrisch registrierts motorradl zum hess nueber vaschiffm, des geht do net!
Beim TÜV wird maximal ein Jahr rückdatiert, im Saarland wird gar nicht rückdatiert. Und anzeigen deswegen werden die dich auch nicht, die wollen ja keine Kunden verlieren. Du solltest aber besser nicht auf eigener Achse zum TÜV fahren, sonst könntest du wirklich das Pech haben, gerade dann einer Streife aufzufallen. Solange du nicht abmeldest, wird aber gar nichts passieren, denn ob den Fahrzeug eine HU hat oder nicht, ist bei der Zulassungsbehörde ja nicht aktenkundig. Und deine Erben kannst du vorwarnen oder ins offene Messer laufen lassen, jenachdem, ob du sie magst oder nicht
welche "Logik" steckt denn hinter solchen Vorgaben? Sagt nichts.... Den normalen Bürger überwachen, drangsalieren, bevormunden, zensieren, besteuern, bestrafen,etc.pp.? Hey, ist denen noch nicht aufgefallen, daß sie selbst die allerschlimmsten Täter sind???
Falcone, in Deiner "Vita" steht etwas von Mitwirkung in der Verkehrspolitik. Wer ist denn für solch >räusper< "bürgernahe" Entscheidungen verantwortlich zu machen?
Gruß Monti
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Ein Techniker wurde gleichzeitig zu dieser Mitteilung über das Problem informiert.
Die damalig begonnene Reform des Verkehrsrechtes, das ja noch auf Paragrafen aus den 30er Jahren basierte, wurde von der SPD-Regierung begonnen und dann in Form der neuen Fahrzeugverordnung von der CDU/SPD weitergeführt. Wobei dies nicht den Parteien anzulasten ist, denn die Inhalte werden, solange sie nicht politisch brisant sind, von Referenten des Verkehrsministeriums ausgearbeitet und vom Bund-Länder-Fachausschuss gebilligt oder nachgebessert und dann erst zum Gesetz, dass der Bundesrat verabschiedet. Die die HU betreffenden Passagen waren mit Sicherheit so gar nicht geplant. Still und heimlich hat der TÜV es durch seine Beziehungen fertig gebracht, dass diese Rückdrehung der Plaketten Gesetz wurde. Das ist so geschickt verklausuliert, dass es eigentlich keiner bemerkt hat, denn ich unterstelle jetzt mal, dass auch die Herren im Verkehrsausschu0 nicht immer alles ganz genau durchlesen und auf alle Eventualitäten prüfen. Da die Oldtimerseite, aber auch Besitzer von Traktoren, Anhängern, Wohnwagen etc., vom Rückdrehen stark betroffen waren, haben wir versucht, eine Allianz dagegen zu schmieden. Aber u.a. der ADAC fand es gut so und wir kamen nicht gegen an. Und dass die Fahrzeughalter verpflichtet werden, immer für eine frische HU zu sorgen, war so gewollt. Was nützt eine Strafe wegen Überziehens, wenn das Überziehen erlaubt ist? Da war nichts zu machen. Während unter der CDU-Regierung immer ein offenes Ohr in allen Abteilungen des Verkehrsministeriums in Bonn zu haben war, änderte sich das schlagartig nach personellen Veränderungen unter der SPD in Berlin. Ich bekam zwar nach wie vor noch alle Gesetzentwürfe zur Prüfung auf den Tisch - aber Änderunsgvorschläge oder Bedenken wurden kaum noch beachtet. Gespräche fanden kaum noch statt. Das war sehr frustrierend. Aber ich war wohl verwöhnt - die Erfolge mit 07- und H-Kennzeichen waren mir wohl zu Kopf gestiegen. Aber das ist typisch für politische Arbeit. Einen Tag bis du ganz oben und nach der nächsten Wahl ganz unten. Sachthemen ist das oftmals gar nicht dienlich. Demokratie halt.