Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre, wobei die Beweislastumkehr nach 6 Monaten eintritt.
Die in der Presse gefeierte Gesetzesänderung ist damit für den Kunden praktisch wertlos, da durch die Beweislastumkehr der Kunde vor Gericht das volle finanzielle Risiko trägt und i.d.R. auch nur mit teuren Gutachtern überhaubt eine Chance hat, etwas zu bewirken.
Garantie ist eine freiwillige Selbstverpflichtung eines Herstellers oder Händlers, die nichts mit der gesetzlichen Gewährleistung zu tun hat.
Gruß Norbert
------------------------------------------------- Praktisch muß es sein!