Beim Berliner Testament geht ja das gesamte Vermögen des Erblassers (hier ev. mit Ausnahme der Immobilien) an den Ehepartner über, ohne die übrigen Erbberechtigten (Kinder) zu berücksichtigen.
Dennoch haben die Anspruch auf Auszahlung des Plichtteiles.
Im vorliegenden Fall sehr interessant: Sollte die Erbin also keinen Zugriff auf die Immobilien haben, muß sie, falls das beansprucht wird, dennoch vom verbleibenden Vermögen die Pflichtteile auszahlen. Hier nun kommt es darauf an, wie groß das Vermögen ist und woraus es besteht.
Da Bargeld in den meisten Fällen kaum nachweisbar ist, kämen hier Sparverträge, Fahrzeuge und vor allem Sammlungen in Betracht. Also Dinge von mittunter beträchtlichem Wert, die aber kurzfristig nicht sinnvoll zu Bargeld gemacht werden können.
Wird nun der Pflichtteil beansprucht, könnte im vorliegenden Fall nicht einfach ein Grundstück beliehen oder verkauft werden, da es ja möglicherweise nicht der freien Verfügung des Erben unterliegt (was hier geprüft werden muß --- darf sie es dennoch beleihen? -- Damit könnte sie es dann legal "durchbringen").
Kann sie das Haus also nicht beleihen, müßte sie einen Teil der Erbmasse zu Geld machen, um die Pflichtteilansprüche zu befriedigen. Wertgutachten usw gäben viel Streitpotential. Oder die Pflichtteile würden durch Besitzabtretungen befriedigt , also die Münzsammlung, die sonst nur weit unter Wert zu verkaufen wäre, wird anstelle von Barem zu Befriedigung des Anspruches übergeben. Oder das Auto usw usw.
Sicher für niemanden angenehm, aber sehr spannend.
Also, hier noch eine Erklärung über die vermutliche Absicht des Verstorbenen: Beide waren bereits schon ein mal verheiratet und beide haben Kinder aus der ersten Ehe. Schon vor ihrer Hochzeit haben beide einen "eigenen" Grundbesitz mit Wohnhaus besessen. Christianes Vater hat zu Lebzeiten immer davon gesprochen, dass seine zweite Frau kein Anrecht auf sein Haus und er dafür kein Anrecht auf Ihr Haus hat... Dies würde den Text des Testamentes erklären...
Ein Wohnrecht oder Nißbrauchrecht der Witwe ist weder im Grundbuch des Hauses, noch im Testament erwähnt....Die Witwe richtet sich zur Zeit bereits eine Wohnung in Ihrem Haus her um bei Ihren Kindern zu wohnen und wird wohl in absehbarer Zeit aus freien Stücken umziehen wollen. Dennoch ist Sie der Meinung, dass Ihr ein Teil des Hauses von Christianes Vater zusteht....
Und noch einmal: Wir wollen die ganze Geschichte wenn möglich ganz ohne Streß abwickeln und keinesfalls Druck auf die Witwe ausüben...
Christiane und Ihr Bruder würden auf den Pflichtanteil aus §1 des Testamentes (Berliner Testamentes) verzichten, wenn die Geschichte mit dem Haus gütlich geregelt werden kann.
Ich habe das jetzt so verstanden, dass in dem konkreten Fall das Haus in der Familie (sprich Kinder) bleiben soll und per Vorausverfügung aus der Erbmasse herausgenommen wurde. Den Rest des Erbes erhält erst mal die Witwe - aus diesem Rest können die Kinder aber noch ihren Anspruch auf den Pflichtteil (je 25%) geltend machen, wobei dies wohl nur bei Wertgegenständen/Vermögen möglich ist, nicht aber bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs.
Hätte die Witwe nun ein Wohnrecht in dem Haus (was hier ja nicht der Fall ist), so gehört dies zwar den Kindern, die Einrichtung (mit Ausnahme von Wertgegenständen) gehört weiterhin der Witwe und die Kinder haben den Nachteil, das Haus in Schuss halten zu müssen, bekommen aber kein Geld und können den Unterhalt des Hauses nicht einmal steuerlich absetzen. Es kann also eine ziemliche Belastung werden, zumal dann, wenn sich die Kinder über die laufenden Kosten, von denen sie gar nichts haben, in die Wolle bekommen und /oder ich mit der Witwe nicht gut verstehen und die ihnen mit dauernden Forderung das Leben schwer macht.