kann mir jemand den ein oder anderen Tipp geben, was ich bei der Wahl eines Gutachters bedenken sollte? Oder ist das schnuppe und ich nehm` einfach den, der am nächsten liegt?
Danke
Grüße aus dem Norden
Nisiboy
Früher war alles besser - vor allem die Vergangenheit.
Ein von Dir beauftragter Gutachter kann für Dich ein Gutachten erstellen, das in der Regel auch von der Versicherun g getragen wird (z.B. schuldloser KFZ Unfall).
Kommt es jedoch zu einem Gerichtsverfahren, bestellt das Gericht höchstselbst einen unabhängigen Gutachter (Dein Gutachter wurde ja von Dir gewählt und bezahlt, wird also als parteiisch gewertet).
So mußt Du zunächst entscheiden, was Du bezweckst.
wenn es sich um einen Unfall handelt, hast du das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen, du musst keinen Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren es muss auf jeden Fall ein vereidigter (oder öffentlicher bestellter) Sachverständiger/Gutachter sein, da nur deren Gutachten als neutral vor Gericht akzeptiert werden (ob du ihn nun bezahlt hast oder nicht, spielt vor Gericht keine Rolle, da ein vereidigter Sachverständiger prinzipiell als neutrale Instanz gilt, darum wird er auch vereidigt)
bei einer Gerichtsverhandlung kann es pallerdings assieren, dass die gegnerische Seite ein Gegengutachten erstellen lässt, wenn beide nicht übereinstimmen, kann es manchmal dazu kommen, dass der Richter noch ein drittes Gutachten in Auftrag gibt
Namen und Adressen der vereidigten Gutachter bekommst du bei der IHK oder auch beispielsweise bei der KFZ-Innung
...und immer schön einige Fachzeitschriften vorlegen...
Ich konnte meinem damaligen Gutachter anhand einiger Artikel aus Oldtimer-Markt, Oldtimer Praxis, Motorrad Classic usw. klarmachen, dass eine gemeine SR 500 durchaus einen Liebhaberpreisaufschlag als angehender und gesuchter Oldtimer verdient...
Die dort angegebenen Preise für die verschiedenen Zustandsnoten sind immer viel höher als der eigentliche Wert.
Ich bin kein Jurist, aber nach meiner Kenntnis ist ein von einer Partei beauftragter (und bezahlter) Gutachter (welchen Namens und Titels auch immer) auf jeden Fall Partei und niemals neutral. Wird das Gutachten angezweifelt (nur dann kommt es ja zu einem Gerichtsverfahren) bestimmt das Gericht einen anderen Gutachter (der dann auch meistens vereidigt ist). Früher hies dies "Beweissicherungsverfahren" (ist aber inzwischen umbenannt worden). Die Auswahl des ersten (privaten) Gutachters ist also völlig frei.
Stimmt Pewe, nach meinem Hundeunfall hat Der Meister meiner Kawa Werkstatt den Gutachter auch auf die Angebote bei Mobile und Co aufmerksam gemacht. Die Bewertung bei Schwake fiel deutlich schlechter aus.
Deshalb traue ich den Bewertungssystemen nicht so richtig.
Gruß Norbert
------------------------------------------------- Praktisch muß es sein!
Ich will ja im Moment noch gar nicht vom Schlimmsten Fall mit Gericht und so ausgehen. Ich bin ja ein durchaus positiv denkender Mensch. Nur beim letzten Mal, bin ich nicht gut beraten gewesen und habe keine Wertminderung für das Krad geltend gemacht, nicht an den Ersatz für Klamotten gedacht usw.
Deshalb interessiert es mich, ob es eben Gutachter gibt, die sich besonders gut mit Motorrädern auskennen. Ich will halt nur, dass die Sache ganz einfach und fair über die Bühne geht und ich mich nicht im Nachhinein ärgern muss.
Grüße aus dem Norden
Nisiboy
Früher war alles besser - vor allem die Vergangenheit.
auf keinen fall einen gutachter der gegnerischen versicherung akzeptieren - geh zu deinem Händler und sag dem das du einen gutachter brauchst, der kennt bestimmt einen der sich mit motorrädern auskennt und nicht pro der gegnerischen versicherung den schaden begutachtet
Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!
Hi Nisiboy, frag einfach mal den nächsten Mopeddealer.Die wissen meistens genau welcher Gutachter sich auskennt!
Hoffe gehelft zu haben.
Buggy
Nobody is perfect,call me Nobody. Mitglied der Bewegung 10.12. sinnfreie bunte Zellen der Revolution der sinnfreien Brigaden Europas First Member of The Spießers MC Chapter H
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In Antwort auf:Ich bin kein Jurist, aber nach meiner Kenntnis ist ein von einer Partei beauftragter (und bezahlter) Gutachter (welchen Namens und Titels auch immer) auf jeden Fall Partei und niemals neutral.
Hallo,
das ist so nicht. Ein Gutachter ist ein Gutachter - zumindest juristisch. "Neutral" paßt in diesem Zusammenhang nicht, weil ein Gutachter einen Sachstand (z.B.) einen Schaden feststellen soll und nicht die Schuldfrage klärt. Er liefert in seinem Gutachten zwar Hinweise für die Klärung der Schuldfrage, aber es hat ihn nur zu interessieren, wie es passiert ist und nicht warum.
Hat man sein Auto zu einem unabhängigen Gutachter gebracht, so hat anschließend die Versicherung keinen Anspruch mehr darauf, das Fahrzeug nochmal zu sehen. Klarerweise wird versucht, Gutachter zu drücken oder zu schmieren. Tritt ein solcher Verdacht auf, so kann ein Befangenheitsantrag gestellt werden und der Gutachter wird nicht mehr zugelassen. Das Gericht kann dann einen bestimmen, muß es aber nicht. Wenn das Gericht selbst einen bestimmt, dann meist deswegen, weil der Richter seine Pappenheimer schon kennt und keinen Bock drauf hat, den nächsten Befangenheitsantrag zu prüfen.
Ein Beweissicherungsverfahren ist etwas anderes.
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Kleines Beispiel aus der erlebten Praxis: Vor Jahren hatte ich einen Unfall mit meinem Golf. Ich hatte keine Ahnung mehr, wie schnell ich gefahren war. 50 waren erlaubt und ich hatte es eilig. So dachte ich mir "können leicht auch 60 gewesen sein". Angeklagt war ich der fahrlässigen Körperverletzung, weil im gegnerischen Auto ein Mädel etwas unsanft durch die Gegend geflogen ist.
Nun hatte ich also doch ziemlichen Streß und bin zum Anwalt. Später dann konnten wir das Gutachten einsehen und darin stand eine ermittelte Geschwindigkeit beim Aufprall von ca. 30 bis 35 km/h. Damit konnte ich mich doch ziemlich relaxt zurücklehnen und man hätte nun mir unterstellen können, ich hätte den Gutachter gebeten, die Geschwindigkeit nach unten hin zu schätzen. Das läuft aber in der Praxis ganz anders. Jeder, der ein wenig Erfahrung hat mit solchen Fällen, sieht anhand der Fotos sofort, ob das nun zu schnell war oder nicht. Da macht sich ein Gutachter dermaßen unmöglich in der Szene, wenn er mit verzogenen Schlüssen kommt. Da nützt ihm nicht. Er wird nicht reich an der Beauftragung durch einen einzelnen.
das mit der unabhängigkeit ist so eine Sache, hier in BS ist die "öffentliche" die alles überstrahlende versicherung (gefühlter marktanteil ca. 90% (das ist natür nicht der tatsächliche Wert)) die bieten einen schadenschnellservice an und halten sich aus dem grunden einen Stab Gutachter, das ist natürlich praktisch - da kann man ohne voranmeldung vorfahren und wenn die schuldfrage eindeutig ist (z.B. kfz fährt gegen parkendes kfz) kann mit etwas glück schon abens sein Geld in händen halten, wenn der unfall vormittags passiert ist - wie unabhängig die tatsächlich sind ist dann aber wieder eine gaaaaanz andere sache
Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!
selbstverständlich ist das mit der Unabhängigkeit so eine Sache. Trotzdem ist es vom Gedanken unserer Jurisprudenz so vorgesehen, daß der Gutachter sich nur um die Aufnahme und der evtl. zu erwartenden Spätfolgen kümmert.
Klar ist das ein Interesse der Versicherungen, so billig wie möglich die Sache abzuwickeln. Und klar gilt auch hier: ist der Wagen einmal einem Sachverständigen vorgeführt worden, so hat keine Partei mehr einen Anspruch auf ein neues Gutachten.
Man muß aber dabei auch sehen, daß es der Versicherung nicht nur darauf ankommt, am Gutachten noch ein paar hundert EUR zu machen. Viel interessanter ist es für diese Bürokratenmühlen, eine ganz schnelle Lösung mit wenig Postwegen und hin und her zu bekommen.