Empfehlenswert ist es in jedem Fall, einen "Spezialisten" zu suchen und zu beauftragen.
Bei meinem Oldtimerunfall im Oktober des letzten Jahres habe ich tatsächlich einen Oldtimergutachter gesucht und gefunden, der hat mein Oldie-Gespann 2000 € höher bewertet als der "normale" Gutachter. Und die Versicherung hat gezahlt.
Im Rechtsstreit sieht es jedoch etwas anders aus. Ein Gericht kann, muss das Gutachten nicht akzeptieren. Es kann einen eigenen, "unabhängigen" Gutachter beauftragen. Diese sind oftmals "beliehen", nehmen also hoheitliche Aufgaben wahr und werden vor Gericht dann nochmals vereidigt. Aber auch diese Gutachten sind anfechtbar.
Die Gutachter sind ausnahmslos gehalten, nach Audatex bzw. Oldietex zu bewerten. Da sind die Werte sowie die Arbeitslöhne unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten vorgegeben. Insofern entsteht die Diskrepanz zwischen einzelnen Kfz-Gutachten meist durch unterschiedliche Wiederbeschaffungswerte bzw. Zustandseinschätzung vor dem Schaden, jedoch kaum durch die Schadenshöhe selber.
Bei der Auswahl des Gutachters besteht daher kein Bedarf, lange zu suchen. Allerdings sollte man sich das "Büro" desjenigen vorher mal unter die Lupe nehmen, denn auch hier gibt es schwarze Schafe.