Heute wollte ich Hu und AU machen und außerdem noch eine Uralrad mit 4.00x19 Bereifung eintragen lassen.
Dummerweise habe ich nicht auf den Reifenindex geschaut. Da der Reifen von einer Ural war, darf ich damit nur 120 Km/h fahren. Um die Eintragung machen zu können brauche ich neuerdings eine Bescheinigung des Radherstellers, das das Speichenrad für den Gespannbetrieb geeignet ist.
Nach etwas hin und her überlegen machte der gute Mann den Vorschlag, das ich meinen alten 3,6x19 Gespannreifen mit passendem Index auf die neue Felge ziehe.
Da er ja gar nicht wüste, welches Rad Original an meinem Beiwagen verbaut wäre und man das bei so einem alten chinesischen Teil nicht wirklich feststellen könnte, wäre mein Problem doch schon gelöst. Und eine 4.00x19 Reifengröße könne er mir dann auch eintragen.
Bezahlt hab ich nix.
Der Mann ist doch praktisch eingestellt.
------------------------------------------------- Praktisch muß es sein!
Wie ist das zu verstehen? Auf dem vorhandenen Rad trägt er den 4.00er nicht ein, weil ein Gutachten zum Rad fehlt - aber wenn auf demselben Rad ein 3.60er montiert ist, trägt er ohne Gutachten für das Rad den 4.00er auch noch ein?? Und er kann nicht beurteilen, ob ein Stahl-Speichenrad gespanntauglich ist? Was soll man da noch sagen ...
Mit Logik hat das jetzt aber rein gar nix zu tun, oder?!
Wenn ich "Eintragen" nur höre, dann schwillt mein Hals dermassen an... Das Moped fährt auch ohne bürokratische Blödsinnigkeiten! An dieser Bürokratie wird Deutschland elendig verrecken!
Trotzdem schön für Dich, daß es mit dem Rad geklappt hat und Du diesem "TÜV-Prüfer" begegnetest.
Gruß Monti
---------------------------------------------------- "Unter Intuition versteht man die Fähigkeit gewisser Leute, eine Lage in Sekundenschnelle falsch zu beurteilen." (F. Dürrenmatt)
Als Hesse ist man geborener Anarchist, man wird nicht erst durch das Leben dazu gemacht.
In Antwort auf:Wenn ich "Eintragen" nur höre, dann schwillt mein Hals dermassen an... Das Moped fährt auch ohne bürokratische Blödsinnigkeiten! An dieser Bürokratie wird Deutschland elendig verrecken!
Moin Monti,
bei Deinen Ausdrücken sollten wir mal ganz schnell eine Eintragungspflicht für rabiate Forumsmitglieder einführen - finde ich.
Da bekommst Du dann jeden Begriff, den Du verwenden darfst, eingetragen. Die Liste muß natürlich alle drei Monate gegen Gebühr überprüft werden.
Mir erschliesst sich der Sinn von 3-Rads Beschreibung nicht. Mit montiertem 4.00x19 Uralrad darf er nicht, kommt er aber mit dem ollen 3.6x19, dann trägt ihm der "TÜV" das nicht montierte 4.00x19 ein???!!!
Beschützende Werkstätte "TÜV"?
Kann das ein normaler Mensch nachvollziehen? Ich nicht!
Ich will jetzt nix gegen den Menschen im Graukittel sagen, aber irgendwie scheint TÜV eine ABM zu sein.
Gruß Monti
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Als Hesse ist man geborener Anarchist, man wird nicht erst durch das Leben dazu gemacht.
Das dritte Rad des 3 - Rads dürfte original chinesischer Herkunft und somit in 3.60 bereift sein. ABE konform.
Kein Mensch aber weis, wie so ein Rad wirklich aussieht. Oder weist Du das zufällig?
Verrät der Reifen nun einen Fremdhersteller der Felge und wird das eingeräumt (wie bei diesem Russenrad), verlangt man eben den Herstellernachweis. Ist ja ein Fremdteil wie z.B. eine Alufelge auf dem Familiengolf.
Präsentiert man aber nun den 3.60 bereits auf der Fremdfelge, die ja eh keiner kennt (und die wohl sicher erheblich gespannfreundlichere Speichen hat), könnte ein TÜVer sehen, daß hier auch ein 4.00 passen könnte (zumal, wenn er sich erinnern könnte, sowas schonmal irgendwo gesehen zu haben....).
Möge mich s-Rad berichtigen, wenn ich ihn mißverstanden habe.
Mit Logik oder gar Sachverstand hat das jetzt aber wirklich gar nix mehr zu tun ... Na , decken wir das Mäntelchen des Schweigens über den Prüfer, am besten im Format 280x16 ...
"TÜV Prüfer Logik" ist nicht mein Ding, trotzdem scheint mir dieser Prüfer noch zu den Guten zu gehören. Hat wohl dann sämtliche Augen mit Hühneraugen zugedrückt. Hätte er doch gleich mit 4.00 Uralreifen zulassen können. Wieso dann der Aufwand???
Jetzt fährst also mit TÜV Segen den 4.00 Uralreifen mit zu niedrigem Geschwindigkeits-Index... Ob man auf diesen "Segen" nicht gleich ganz verzichten könnte?
Gruß Monti
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Als Hesse ist man geborener Anarchist, man wird nicht erst durch das Leben dazu gemacht.
Zitat von MontiJetzt fährst also mit TÜV Segen den 4.00 Uralreifen mit zu niedrigem Geschwindigkeits-Index...
Ja, wie? Die Eintragung bezieht sich doch nur aufs Reifenformat, nicht aber auf den Geschwindigkeitsindex?! Anderenfalls hätte er ja gleich den montierten 4.00-Reifen abnehmen können ...
Zitat von montcorbier Hätte er doch gleich mit 4.00 Uralreifen zulassen können. Wieso dann der Aufwand??? Jetzt fährst also mit TÜV Segen den 4.00 Uralreifen mit zu niedrigem Geschwindigkeits-Index...
Gruß Monti
Nein, eben nicht.
Das Fahrzeug wurde jetzt mit dem korrekten Index vorgeführt, der zur Eintragung der Höchstgeschwindigkeit im Brief paßt. Der Index des Uralreifens wäre ein Killerkriterium : Z.B. eingetragene Höchstgeschwindigkeit 150, Reifen nur 120. Das kann und darf nicht durchgehen !
Wird nun der 4.00 eingetragen, liegt es in der Verantwortung des Halters, einen Reifen mit zulässigem Index zu montieren !!! Der Uralreifen ist auf keinen Fall zulässig ! (es sei denn, die zHg wird abgesenkt).