War gestern mit meiner W beim TÜV. Dort erfuhr ich vom TÜV-Prüfer ( muß ganz neu sein ! ) das die Reifenfabrikatsbindung für Krad ( Wie auch schon längst beim PKW )in der BRD aufgeho- ben wurde. Das heißt, es ist nur noch die im Fahrzeugschein angegebene Reifengröße relevant ( Natürlich bei gleichen Reifentyp - u. Hersteller vorn und hinten ). Das hieße auch, das gewisse Eintragungen dadurch wegfallen können.
Bitte um regen Erfahrungsaustausch !!!
Mit vielen Saisoneröffnenden Grüßen
Vossi
WAS TUN SPRACH ZEUS, DIE GÖTTER SIND BESOFFEN, DER OLYMP VOLLGEKOTZT .........
Nobody is perfect,call me Nobody. Mitglied der Bewegung 10.12. sinnfreie bunte Zellen der Revolution der sinnfreien Brigaden Europas First Member of The Spießers MC Chapter H
In Antwort auf:so auch bei uns in lux grösse und profiltiefenminimum ist vorgeschrieben sonst nix, - mischbereifung ebenfalls erlaubt und ich glaube nicht dass die unfallstatistiken in der schweiz und in lux höher liegen als in D
in D darf man aber schneller fahren .... für möppis mit 100 + x PS ist das schon sinnvoll
Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!
hammwer aber schon gehabt, wenn auch nicht so direkt ausgedrückt.
Der Reifenhersteller testet seinen Reifen für das entsprechende Moped und mit diesem Schrieb und dem Reifen darfste fahren.
Der Trick ist halt, wennste Dich auffe Fresse legst und es wird nachgewiesen, daß mit der Kombination aus Motorrad und Reifen dieser Unfall entstehen mußte, ist der Reifenfritze Dran und nicht Kawasaki. Da Kawa kein Interesse hat, an einer nicht mehr marktgängigen Maschine noch tausend Reifen auszuprobieren, der Reifenfritze aber noch ein Geschäft sieht, macht er halt die Tests.
Ein echtes Risiko besteht eh nicht. Kein Motorradfahrer käme damit durch, zu klagen, weil der Reifen bei 43° Schräglage schon weggerutscht ist, wo der andere doch erst bei 46° die Haftung verliert.
Gruß
Wännä
(der schon mit seinen nicht eingetragenen Reifen in der Polizeikontrolle war und keine Probleme hatte)
Dann jetzt von mir auch noch eine Version. Ich war am Donnerstag 9.4. beim TÜV (GTÜ). Der sagte mir bezüglich der Reifenfreigabe bzw. Eintragung folgendes: "Wichtig ist nur die Reifengröße und vom Hersteller der aufgezogenen Reifen ein Freigabe zu haben und diese mitzuführen - ansonsten ist inzwischen vollkommen egal welche Reifen in den Papieren stehen"!
Gruß Gerry - der übrigens mit der W ohne Problem den rosigen Stempel bekam - wer hätte anderes erwartet
Der Neid ist die aufrichtigste Form der Anerkennung.