MoinMoin! Anfang dieses Jahres bekomme ich eine Lebensversicherung ausbezahlt. Das wäre ja eigentlich ganz erfreulich. Es sind immerhin > 22.000 Euro. Mit meiner Rente kann ich keinen Blumentopf gewinnen, deshalb die Vorsorge. Aaaaber: > 4.000 Euro darf ich davon - häppchenweise - an die Krankenversicherung abführen.
Nobody is perfect,call me Nobody. Mitglied der Bewegung 10.12. sinnfreie bunte Zellen der Revolution der sinnfreien Brigaden Europas First Member of The Spießers MC Chapter H
Na ja, so ganz neu isses nicht. Vielleicht ein Jahr oder zwei. Die fällige Summe wird durch 120 geteilt. Kommt ein Betrag von < 124,25 raus, so hat man Glück, denn das ist die Mindestgrenze. Erst danach wird abkassiert. Natürlich den vollen Satz! 15,5 % an die Krankenkasse plus 2,2 % Pflegeversicherung. Das ist dann der monatlich abzuführende Betrag. 10 Jahre lang ...
Ich zahle für meine Altersvorsorge in private Rentenkassen/Versicherungen.
In der Zeit, wo ich das tue, zahle ich bereits den Höchstsatz in die Krankenversicherung ein. Das für die Lebensversicherung verwendete Geld stammt also aus Geldmengen, für die bereits der Höchstsatz für Krankenversicherungen abgeführt wurde.
Wird nun später auf diese Gelder erneut ein Krankenversicherungsbeitrag erhoben, wird damit durch die Hintertür der heutige Höchstsatz gesteigert. Das ist nicht gerecht, zumindest für mein Gefühl.
Anders wäre es, wenn neben diesen späteren Renten kein Einkopmmen zur Verfügung stünde. Dann wäre die Rente das einzige Einkommen und müßte demnach der Krankenversicherungspflicht unterliegen.
Jedoch nicht pauschal, sondern immer in Abhängigkeit von der Höhe des gesamten Einkommens!
Gibt es einen Link, wo man die genauen Regelungen nachlesen kann?
Also meine Frau die Buggyline ist ja für einen gr. Lebensversicherer tätig. Aber sowas haben wir noch nicht gehört.Meine Frau sagt:das gibts nicht. Lieber Soulie,wie lange lief den der Vertrag?Oder hast einen Rentenvertrag abgeschlossen. Bei Kapitalversicherungen kann man auch Rente wählen und dann muß man auch Krankenkasse zahlen. Aber bei einmahliger Außzahlung soll es da nicht geben.Sagt Sie!
Buggy
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leider ist die Sache vollkomen rechtens und wurde bereits 2004 mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG ) eingeführt: Auszahlungen aus Kapitallebensversicherungen, die über den Betrieb abgeschlossen wurden, werden Betriebsrenten und Versorgungsbezügen gleich gestellt. Es werden deshalb Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erhoben. Betroffen von dieser Regelung sind allerdings nur betrieblich abgeschlossene Lebensversicherungen. Es sind dies vor allem so genannte Direktversicherungen, mit denen Teile des Gehaltes per Entgeltumwandlung in einen Versicherungsvertrag fließen (häufig werden dafür zum Beispiel Teile des Weihnachts- oder Urlaubsgeldes verwendet). Dabei ist es unerheblich, ob man für seine Versicherung Zuschüsse des Arbeitgebers erhalten oder sogar alles aus der eigenen Tasche gezahlt hat. Auch ist es unerheblich, ob man für die Beiträge bereits Steuern und Krankenversicherungsbeiträge entrichtet hat: allein der betriebliche Bezug der Altersversorgung reicht, damit in der Auszahlungsphase volle Krankenkassenbeiträge fällig werden. Dies gilt übrigens nicht nur für Lebensversicherungen, sondern auch für alle anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge (Pensionskassen, Pensionsfonds, Unterstützungskassen und Zahlungen aus Direktzusagen). Für privat abgeschlossene Lebensversicherungsverträge sind hingegen bei der Auszahlung auch weiterhin keine Abzüge zu zahlen. Nicht betroffen sind auch alle Privatversicherten. Sie zahlen weder Beiträge auf ihre Betriebsrente noch auf betrieblich abgeschlossene Lebensversicherungen – sie sind mal wieder priviligiert.
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Bei den Direktversicherungen ist es aber so, das die Beiträge vor Steuer abgezogen werden. Versteuert sind sie also nicht. Krankenkassenbeiträge sind ja nun keine Steuern.
Gruß Norbert
------------------------------------------------- Man kann sich über alles aufregen, aber man ist nicht dazu verpflichtet.
wenn der Vertrag jetzt ausgezahlt wird, handelt es sich höchtswahrscheinlich um eine "Entgeltumwandlung" in Form einer Direktversicherung nach §40b EStG. D.h. in der sog. "Ansparphase" wurden die Beiträge bis zu 1752,- p.a. nur pauschal mit 20% besteuert. Wenn der Betrag aus sog. Sonderzahlungen, Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld (sehr häufig) bedient wurde, dann war der Betrag zusätzlich sogar sozialversicherungsfrei, d.h. die Ersparnis betrifft RV, AV, KV und PV. Man hat also während dieser Zeit eine erhebliche Ersparnis gegenüber einem privat bedienten Vertrag, daß vergisst man häufig. Wie von Sirion schon erwähnt, werden in der Auszahlphase KV und PV Beiträge erhoben. Ärgerlich ist jetzt nur, wenn man einen solchen Vertrag monatlich bedient hat (ist aber eigentlich sehr selten). Dann hätte man die KV und PV Beiträge quasi doppelt entrichtet.
Also Soulie: Nicht kotzen sondern einfach mal rechnen: Was hat DICH! der Vertrag gekostet, nicht "was wurde eingezahlt". Nach Abzug der KV-Beiträge denke ich ggü. einem reinen Privatvertrag sicherlich immer noch eine schöne Rendite.
In Antwort auf:Gilt dies auch für bestehende Verträge, die vor der Einführung des o.g. Gesetzes abgeschlossen wurden? Ansonsten wäre es eine einseitige Schlechterstellung, die per Gesetz in bestehende Verträge eingriffe.
Richtig! Es gilt für alle Verträge die nach Einführung des Gesetzes zur Auszahlung (Kapital oder Rente) kommen. Bei Kapitalauszahlung werden die Versicherten mit der 120-Regelung zur Kasse gebeten, wie Sirion beschrieben hat.
Damals hieß es tatsächlich, daß ich dadurch steuerliche Vorteile hätte. Wenn es aber nun dazu kommt, daß ich dadurch später Nachteile habe, ist das eine schlechte Rechnung.
Jetzt, wo ich ein Einkommenhabe, brauche ich nicht wirklich Vorteile. Später aber, wenn ich nichts mehr verdiene und auf die Rente angewiesen bin, dann brauche ich ganz sicher keine Nachteile! Dann doch lieber jetzt etwas mehr zahlen, aber im Alter verschont werden.