arme Leute die sich jetz ein neues, minderwertiges gerät kaufen müssen.....wobei, von diesem blödsinnverbot bekommt eh niemand was mit; sowas kamma ned ernst nehmen
Zitat von Duck DunnIch glaub ich machs wie der Tommy und kauf mir ein altes schönes Schwarzes Wählscheibentelefon aus den Fünfziger Jahren Mit Kabel dran!!! Fickt Euch, Deutsche Bürokraten!
ich hab mittlerweile auch eins in Elfenbeinweiß daheim. Ein W49, auch zur Wandmontage geeignet
Fand die Schnurlosgerät schon immer scheiße; Gestrahlt hatten die immer stärker als Mobilfunkapparillos
In Antwort auf:Ich glaub ich machs wie der Tommy und kauf mir ein altes schönes Schwarzes Wählscheibentelefon aus den Fünfziger Jahren Mit Kabel dran!!!
Hallo,
Wählscheibentelefone haben mich schon immer genervt. War ich froh, als es endlich Tastentelefone gab. Aber Telefon mit Kabel dran ist die Lösung. Ich hatte fast nie ein anders Telefon. Das Schnurtelefon hat auf jeden Fall einen unbestreitbaren Vorteil: man weiß immer, wo es ist. Der Zweite: der Akku ist nie leer.
Schnurlostelefone und Telefonanlagen mit schnurlosen Telefonen, die die Frequenzen der technisch veralteten Funkstandards CT1+ und CT2 verwenden, dürfen ab 1. Januar 2009 nicht mehr genutzt werden. Dies hat die Bundesnetzagentur in ihrer Amtsblattverfügung 65/2003 festgelegt. Doch wie erkennt man, ob man ein solches Telefon besitzt? Zunächst werden Telekom Kunden, die die betroffenen Endgeräte bei der Telekom gemietet oder für gekaufte Geräte noch einen Instandhaltungsvertrag haben, schriftlich informiert. Natürlich können die Besitzer der betroffenen Geräte in ihrer Telefonanleitung selbst nachschauen, ob dort der aktuelle Funkstandard DECT oder DECT eco angegeben wird. Ist dies der Fall, kann das Telefon sorglos weiter genutzt werden. Sollte es sich jedoch um ein CT1+ oder CT2 Schnurlostelefon handeln, muss noch vor dem Jahreswechsel auf ein geeignetes neues Telefon umgestiegen werden. Wer über die Frist hinaus die betroffenen Endgeräte weiter betreibt, stört damit andere Funkdienste, da diese dieselben Frequenzen nutzen können. In solchen Fällen ist laut Bundesnetzagentur damit zu rechnen, dass die Nutzer der Geräte mit lokalen Messungen ausfindig gemacht werden. Die dadurch entstandenen Kosten werden dem Gerätebesitzer nach der Frequenzgebührenverordnung in Rechnung gestellt. Zusätzlich kann ein Bußgeld für eine begangene Ordnungswidrigkeit verhängt werden.
Eine Liste der betroffenen Telekom-Endgeräte: SINUS 11, 12, 21, 31, 32, 32i, 33, 42, 42i, 42AB, 51, 52, 53 und 53AB Focus CTS und HTS
Kann man eigentlich so ein nettes W49 einfach an eine moderne Telefonanlage anschließen? Doch wohl kaum, oder? Ich hab da irgendwo noch welche in den Tiefen der Scheune.
In Antwort auf:Kann man eigentlich so ein nettes W49 einfach an eine moderne Telefonanlage anschließen? Doch wohl kaum, oder?
Wie Willi schon schrieb: dürfte kein Problem sein, an meiner Auerswald 4410 hängt auch u.a. ein Wählscheibentelefon, Bj. 1954, und funzt einwandfrei, hat sogar den Vorteil, dass man beim Vermitteln ohne die Flashtaste auskommt .
Hmm - da stehe ich vor dem nächsten Problem: Die Anlage wird über Computer konfiguriert und den Computer, der das damals gemacht hat, gibt es schon längst nicht mehr. Wo habe ich nur die CD (oder Diskette ) gelassen? Und wie ging das alles noch mal? Ob ich mir das alles antue - denn: Nie berühre ein rennendes System.
Spricht für die Anlage, dass sie so viele Jahre unauffällig läuft.