Der in IT-Kreisen berühmt-berüchtigte Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wurde nach einem Bericht der taz vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen versuchten Betrugs zu einer Haftstrafe von einem halben Jahr ohne Bewährung verurteilt.
In Antwort auf:...versuchte sich Gravenreuth mit dem "Chaos" in seinem Büro und...
Diese Leute sind ja oft schwer zu fassen - aber ich wundere mich doch schon, das man noch nix gehört hat von verzweifelten Menschen, die so ein Abmahnfuzzi in den Ruin getrieben hat, und die dem dann vielleicht seine Kanzlei nach der reinen Peng-Pfui-Lehre neu arrangiert haben ...
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Die Fähigkeit eines Lebewesens, Schaden zu stiften, ist proportional zu seiner Intelligenz. Der Mensch hält auch hier die Spitze. Konrad Lorenz
Na ja, war schon was älter die Meldung, aber vielleicht wars ihm ja eine Lehre. Wenn man mit E-Technischen Vorschriften durch deutsche Firmen gehen würde, könnte man allein mit den mangelhafte Sicherheitsbeleuchtungen jeden 3ten Laden schließen. Vermutlich auch größere Anwaltskanzleien.
Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen.