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Dieses Thema hat 37 Antworten
und wurde 1.391 mal aufgerufen
 Allgemeines Forum
Seiten 1 | 2 | 3
*caferacer2 Offline




Beiträge: 671

24.04.2008 11:38
Erlaubt und verboten?! Antworten

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir ja hier jemand Auskunft geben...

Sowohl mein Motorrad als auch die meines Vaters und die Quickly, an der ich gelegentlich schraube, stehen in der elterlichen Garage. Die Straße ist ein verkehrsberuhigter Bereich mit Einfamilienhäusern.

Der idiotische Nachbar meiner Eltern steht also letzten Samstag plötzlich vor der Auffahrt zur Garage und ranzt mich an "Ach Sie verpesten hier die Luft! Das lasse ich mir nicht bieten, das ist verboten! Wenn Sie das nicht sein lassen, dann werde ich Sie anzeigen!"

-Was ich getan habe? Ich hatte gerade die Zündspule der Quickly eingelötet und die Kerze aus dem Zylinder geschraubt, um bei gleichzeitigem Durchtreten der Pedale zu prüfen, ob ein Funke kommt. Selbst wenn ich gewollt hätte, so wäre der Motor sicherlich nicht angegangen und hätte irgendwas verpestet.

Also: Bevor ich dem feinen Herrn das nächste Mal entsprechend begegnen kann, muss ich natürlich informiert sein. Darf ich z.B. meine Clubbi dort 3 Minuten im Stand laufen lassen, um den Ölstand zu messen oder ist das schon Belästigung der löblichen Nachbarn? Und: Innerhalb welcher Zeiten darf man Krach schlagen und wann nicht? Ich könnte mir z.B. vorstellen, dass ich demnächt unbedingt mit der motorbetriebenen 6 PS-Kettensäge hauchdünne Scheibchen von Stamm sägen muss, den ganzen Samstag lang...

Nein, nur Spaß. Ich will ja nicht noch Öl ins Feuer gießen und ein Krach liegt mir fern, aber dumm anmachen lasse ich mich auch nur, wenn es berechtigt ist. Und im vorliegenden Fall war es das nicht, denke ich.

Danke für Tipps,
cr2

PeWe Offline




Beiträge: 21.644

24.04.2008 11:42
#2 RE: Erlaubt und verboten?! Antworten

Besorg Dir ne Pumpgun und leg den Querulant beim nächsten mal einfach um.....

Dann haste Ruhe vor dem Arsch!

Grüße
PeWe

"W 650 - a real motorcycle in a sea of shit."

piko Offline




Beiträge: 16.462

24.04.2008 11:46
#3 RE: Erlaubt und verboten?! Antworten


Mein herzliches Beileid zu solchen Nachbarn ...
Tip: Hunde die grundlos um sich beißen können behördlicherseits eingeschläfert werden!

nachbarschaftliche grüße piko

warum einfach wenns auch kompliziert geht

Eulekatz Offline




Beiträge: 7.991

24.04.2008 11:46
#4 RE: Erlaubt und verboten?! Antworten

In Antwort auf:
ne Pumpgun

iss zu laut!
Machten wir früher mit dem Messer
gag
Günter



pelegrino Online




Beiträge: 51.247

24.04.2008 11:49
#5 RE: Erlaubt und verboten?! Antworten

In Antwort auf:
...Belästigung der löblichen Nachbarn...

Leg' ihm einfach 'n Pferdekopf oder sowas ins Bett ...

.


"Wer Alkohol in Menschen tut,
verdünnt damit nicht nur das Blut!"

Duck Dunn Offline




Beiträge: 35.244

24.04.2008 11:58
#6 RE: Erlaubt und verboten?! Antworten

Die Auffahrt gehört Dir.
also erstens verklagst Du Ihn auf unberechtiges eindringen Deines Grundstücks, versuchter Beleidigung und Schmerzensgeld wegen Anschauen müssens seiner häßlichen Fresse

P.S. besagter Nachbar, hat besagter Nachbar einen Rasen (Rasenmäher), Kinder (laut), hypsche Ehefrau (ausspannen) oder andere "Angriffsflanken" ?

_________________________________________________
____________________________________
B.S.F.F.B.S.

http://www.myspace.com/DuckDunn
always remember little Marta Dynamite, R.I.P.
http://www.myspace.com/littlemartadynamite

Linus Offline




Beiträge: 2.972

24.04.2008 12:11
#7  Antworten

Skinny Offline




Beiträge: 1.823

24.04.2008 12:23
#8 RE: Erlaubt und verboten?! Antworten

Lade doch alle deine Weh Freunde auf ein Treffen bei dir ein. Das ist erlaubt.

----------------------------------------------
I'm not fat! I'm big-boned!

bochumer Offline



Beiträge: 3.003

24.04.2008 12:37
#9 RE: Erlaubt und verboten?! Antworten

Ich sag in so Fällen mit tiefster Überzeugung:

Jau, da hamse Recht!

Und dreh mich dann um.

Gruß vom Nobbi .

ALLES WIRD GUT

BO NZ 4

Opabär Offline



Beiträge: 2.437

24.04.2008 12:50
#10 RE: Erlaubt und verboten?! Antworten

Außer in der Zeit von 12 - 15 Uhr und ab 22 Uhr kannst Du mit der Kettensäge machen was immer Du willst. Ich wünsche Dir viele Spaß dabei. Ansonsten, Ansatzpunkte wie Ducky schon vorschlug suchen und dem Vogel kontra geben. Er kann Dir überhaupt nicht verbieten in eurer Auffahrt die Quickly anzuschmeissen. Solange sie nicht versichert ist, solltest Du aber dann lieber keine Probefahrt damit machen. Dann kann er Dich nämlich anzeigen und wird das mit tötlicher Sicherheit auch machen.

Alles was Spaß macht ist entweder ungesund, unmoralisch oder es macht dick



piko Offline




Beiträge: 16.462

24.04.2008 13:08
#11 RE: Erlaubt und verboten?! Antworten

In Antwort auf:
... und dem Vogel kontra geben.

Es geht doch nichts über einen gepflegten Nachbarschaftsstreit ...
http://www.nachbarschaftsstreit.de/

piko

warum einfach wenns auch kompliziert geht

Falcone Online




Beiträge: 112.464

24.04.2008 13:10
#12 RE: Erlaubt und verboten?! Antworten

Es gibt zwei Gesetze, die dir Probleme bereiten könnten. Eines ist schon genannt und in der StVO steht das zweite, dass unnötiges Laufenlassen von Motoren untersagt (Pragraph hab ich jetzt nicht parat).
Dazu kommt noch, dass du an Kraftfahrzeugen privat nicht ohne weiteres reparieren darfst, sondern nur pflegen. Ist aber ein Gummipragraph. Das, was du mit der Quickly gemacht hast, ist ganz klar noch pflegen. Auch ein zweckbestimmter Probelauf ist zulässig, z.B. zur Ölstandskontrolle bei der Clubby. Was z.B. nicht zulässig wäre, ist das Auto laufen lassen, während du einkaufen gehst.
Lärmbelästigungen sind in reinen Wohngebieten eingeschränkt. Das regelt auch die Gemeindesatzung und ist von Land zu Land unterschiedlich. In Hessen gibt es z.B. keine Mittagsruhe mehr.
Ein Problem stellt zunehmend das Fahrzeugwaschen dar. Das ist nämlich inzwischen so gut wie überall verboten, auch auf Privatgrund.
also diesbezüglich Obacht mit dem "netten" Nachbarn, das gibt nämlich schnell richtig Ärger.

Mit Geruchsbelästigung kann er gar nicht kommen, solange das Fahrzeug den Zulassungsbestimmungen entspricht und in technisch Ordnung ist. Und bei der Quickly gibt es da keine Beschränkungen bezüglich der Abgase.

Grüße
falcone

There ain´t no bugs on me!

BRUNO Offline




Beiträge: 2.151

24.04.2008 13:22
#13 RE: Erlaubt und verboten?! Antworten

URTYPISCH DEUTSCH.......

mehr fällt mir dazu nicht mehr ein.
das wichtigste ist gesagt.

jeder weitere satz ist pure zeitverscvhwendung.

mit bestens störenden grüssen BRUNO.

bügler Offline



Beiträge: 1.286

24.04.2008 13:29
#14 RE: Erlaubt und verboten?! Antworten

Mich hat mal einer angeranzt, ob ich mein Garagentor nicht leiser zumachen kann. Ich habs daraufhin wieder aufgemacht, nochmal zugeschmissen und laut und freundlich rübergerufen: "NEIN".




LEV - Z 10

Teddyboy Offline




Beiträge: 3.697

24.04.2008 14:14
#15 RE: Erlaubt und verboten?! Antworten

"und täglich wächst die Zahl derer, die mich am Arsch lecken können!"

herzliches Beileid zu solchen Nachbarschaftsarschlöchern. Dieser Unrat steckt in D.Land so fest, wie der Müll in den Straßen Neapels!!!



every rider a mechanic

http://www.myspace.com/teddyboy1956

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