vielleicht kann mir ja hier jemand Auskunft geben...
Sowohl mein Motorrad als auch die meines Vaters und die Quickly, an der ich gelegentlich schraube, stehen in der elterlichen Garage. Die Straße ist ein verkehrsberuhigter Bereich mit Einfamilienhäusern.
Der idiotische Nachbar meiner Eltern steht also letzten Samstag plötzlich vor der Auffahrt zur Garage und ranzt mich an "Ach Sie verpesten hier die Luft! Das lasse ich mir nicht bieten, das ist verboten! Wenn Sie das nicht sein lassen, dann werde ich Sie anzeigen!"
-Was ich getan habe? Ich hatte gerade die Zündspule der Quickly eingelötet und die Kerze aus dem Zylinder geschraubt, um bei gleichzeitigem Durchtreten der Pedale zu prüfen, ob ein Funke kommt. Selbst wenn ich gewollt hätte, so wäre der Motor sicherlich nicht angegangen und hätte irgendwas verpestet.
Also: Bevor ich dem feinen Herrn das nächste Mal entsprechend begegnen kann, muss ich natürlich informiert sein. Darf ich z.B. meine Clubbi dort 3 Minuten im Stand laufen lassen, um den Ölstand zu messen oder ist das schon Belästigung der löblichen Nachbarn? Und: Innerhalb welcher Zeiten darf man Krach schlagen und wann nicht? Ich könnte mir z.B. vorstellen, dass ich demnächt unbedingt mit der motorbetriebenen 6 PS-Kettensäge hauchdünne Scheibchen von Stamm sägen muss, den ganzen Samstag lang...
Nein, nur Spaß. Ich will ja nicht noch Öl ins Feuer gießen und ein Krach liegt mir fern, aber dumm anmachen lasse ich mich auch nur, wenn es berechtigt ist. Und im vorliegenden Fall war es das nicht, denke ich.
Die Auffahrt gehört Dir. also erstens verklagst Du Ihn auf unberechtiges eindringen Deines Grundstücks, versuchter Beleidigung und Schmerzensgeld wegen Anschauen müssens seiner häßlichen Fresse
P.S. besagter Nachbar, hat besagter Nachbar einen Rasen (Rasenmäher), Kinder (laut), hypsche Ehefrau (ausspannen) oder andere "Angriffsflanken" ?
Außer in der Zeit von 12 - 15 Uhr und ab 22 Uhr kannst Du mit der Kettensäge machen was immer Du willst. Ich wünsche Dir viele Spaß dabei. Ansonsten, Ansatzpunkte wie Ducky schon vorschlug suchen und dem Vogel kontra geben. Er kann Dir überhaupt nicht verbieten in eurer Auffahrt die Quickly anzuschmeissen. Solange sie nicht versichert ist, solltest Du aber dann lieber keine Probefahrt damit machen. Dann kann er Dich nämlich anzeigen und wird das mit tötlicher Sicherheit auch machen.
Alles was Spaß macht ist entweder ungesund, unmoralisch oder es macht dick
Es gibt zwei Gesetze, die dir Probleme bereiten könnten. Eines ist schon genannt und in der StVO steht das zweite, dass unnötiges Laufenlassen von Motoren untersagt (Pragraph hab ich jetzt nicht parat). Dazu kommt noch, dass du an Kraftfahrzeugen privat nicht ohne weiteres reparieren darfst, sondern nur pflegen. Ist aber ein Gummipragraph. Das, was du mit der Quickly gemacht hast, ist ganz klar noch pflegen. Auch ein zweckbestimmter Probelauf ist zulässig, z.B. zur Ölstandskontrolle bei der Clubby. Was z.B. nicht zulässig wäre, ist das Auto laufen lassen, während du einkaufen gehst. Lärmbelästigungen sind in reinen Wohngebieten eingeschränkt. Das regelt auch die Gemeindesatzung und ist von Land zu Land unterschiedlich. In Hessen gibt es z.B. keine Mittagsruhe mehr. Ein Problem stellt zunehmend das Fahrzeugwaschen dar. Das ist nämlich inzwischen so gut wie überall verboten, auch auf Privatgrund. also diesbezüglich Obacht mit dem "netten" Nachbarn, das gibt nämlich schnell richtig Ärger.
Mit Geruchsbelästigung kann er gar nicht kommen, solange das Fahrzeug den Zulassungsbestimmungen entspricht und in technisch Ordnung ist. Und bei der Quickly gibt es da keine Beschränkungen bezüglich der Abgase.
Mich hat mal einer angeranzt, ob ich mein Garagentor nicht leiser zumachen kann. Ich habs daraufhin wieder aufgemacht, nochmal zugeschmissen und laut und freundlich rübergerufen: "NEIN".