Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden Impressum 
W650.deW650 ForumW-Tour/Treff-Kalender
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 37 Antworten
und wurde 1.441 mal aufgerufen
 Allgemeines Forum
Seiten 1 | 2 | 3
montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

24.04.2008 14:18
#16 RE: Erlaubt und verboten?! Antworten

Bei mir habens gleich die Polizei gerufen, als ich als Jungspund dereinst einen kleinen 4 ccm Modellmotor kurz im Hof laufen ließ!

Ignorieren solcher Denunzianten-Arschlöcher hilft fast immer!


Gruß
Monti

---------------------------------------------------
Der Bundesgesundheitsminister warnt:
Fahren mit der W wird ihr zentrales Nervensystem irreparabel schädigen!
Monti meint, auf einem Ast in einer Buche sitzend: "Gagagaga - Urban Priol for President!"

Linus Offline




Beiträge: 2.972

24.04.2008 14:36
#17  Antworten

Falcone Offline




Beiträge: 113.818

24.04.2008 14:49
#18 RE: Erlaubt und verboten?! Antworten

Die StVO macht leider nicht unbedingt vor der Grundstücksgrenze halt. Der Lärm bricht ja auch nicht am Straßenrand in sich zusammen.

Grüße
falcone

There ain´t no bugs on me!

Linus Offline




Beiträge: 2.972

24.04.2008 14:55
#19  Antworten

Falcone Offline




Beiträge: 113.818

24.04.2008 14:58
#20 RE: Erlaubt und verboten?! Antworten

Wenn du ein Auto mit abgelaufenem TÜV auf dem Grundstück stehen hast und ein Polizist kommt vorbei, sieht das über den Zaun und macht eine Anzeige, dann hast du ja auch eine Ordnungswidrigkeit an der Backe, selbst wenn du das Auto nicht benutzt hast. Insofern würde ich mich darauf nicht verlassen.

Grüße
falcone

There ain´t no bugs on me!

smiler Offline




Beiträge: 2.037

24.04.2008 15:00
#21 RE: Erlaubt und verboten?! Antworten

und jetzt alle ---- a one, a two, a one two three four:


... moschendrohtzchaun in the morning....

... moschendrohtzchaun all night long....

Grüsse aus Röttenbach

smiler

"man muß einen schlag haben, sonst läufst rum wie ein depp"

piko Offline




Beiträge: 16.462

24.04.2008 15:02
#22 RE: Erlaubt und verboten?! Antworten

In Antwort auf:
Bin ich da auf dem Holzweg?

Nein, denn du darfst ja z.B. auch ohne Führerschein oder mit einem nicht zugelassenem Fahrzeug auf deinem Grundstück fahren ... oder?!

piko

warum einfach wenns auch kompliziert geht

piko Offline




Beiträge: 16.462

24.04.2008 15:03
#23 RE: Erlaubt und verboten?! Antworten

Zitat von Falcone
Wenn du ein Auto mit abgelaufenem TÜV auf dem Grundstück stehen hast und ein Polizist kommt vorbei, sieht das über den Zaun und macht eine Anzeige, dann hast du ja auch eine Ordnungswidrigkeit an der Backe, selbst wenn du das Auto nicht benutzt hast. Insofern würde ich mich darauf nicht verlassen.

Das glaube ich nicht!

piko

warum einfach wenns auch kompliziert geht

piko Offline




Beiträge: 16.462

24.04.2008 15:08
#24 RE: Erlaubt und verboten?! Antworten
In Antwort auf:
Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.

Gibt es da noch eine andere Verordnung - speziell für "außerorts" vielleicht ... ansonsten verhalten sich die "Ordnungshüter" am Kyffhäuser z.B. nicht gesetzeskonform - die belegen dort nämlich öfters "Auf- und Abfahrer" mit Bußgeldern und berufen sich auf dieses "HinUndHer-Verbot" ...

piko

warum einfach wenns auch kompliziert geht

Linus Offline




Beiträge: 2.972

24.04.2008 15:09
#25  Antworten

smiler Offline




Beiträge: 2.037

24.04.2008 15:13
#26 RE: Erlaubt und verboten?! Antworten

@piko:

doch falcone hat recht:

bei uns in der unmittelbaren nachbarschaft hat einer seinen popeligen 750 kg gartenabfall anhänger auf seinem grundstück vor seiner garage stehen gehabt und da war der tüv abgelaufen. die aufmerksame streifenpolizei hat das mit ihrem luchsauge erkannt und mit einem pickerl geahndet. so schnell biste ein schönes abendessen mit deiner liebsten los.

Grüsse aus Röttenbach

smiler

"man muß einen schlag haben, sonst läufst rum wie ein depp"

piko Offline




Beiträge: 16.462

24.04.2008 15:16
#27 RE: Erlaubt und verboten?! Antworten
In Antwort auf:
@piko: doch falcone hat recht

Unfassbar, dann ist der Tip mit dem "unsichtbarem" Kennzeichen(wie auch immer) also ernst zu nehmen?!

piko

In Antwort auf:
... entscheidend ist nicht die tatsächliche, sondern die rechtlich zulässige Benutzung (Bay VRS 46 469).

... kuck an, wieder was dazugelernt - Forum bildet! Kann ich den Unterhalt meines Internetzuganges damit nicht von der Steuer absetzen

warum einfach wenns auch kompliziert geht

Falcone Offline




Beiträge: 113.818

24.04.2008 15:30
#28 RE: Erlaubt und verboten?! Antworten

In Antwort auf:
Solange vom abgemeldeten Kfz keine offensichtliche Gefährdung ausgeht (z.B. Umweltverschmutzung durch austretendes Öl), kann es auf Privatgrund stehen, ohne dass mit berechtigten Anzeigen zu rechnen sein dürfte.


Leider in einer Kleinigkeit nicht ganz richtig: Von einen Kraftfahrzeug geht allgemein immer eine Gefährdung aus.
Du müsstest also schon den Beweis erbringen, dass keine Betriebsstoffe, Öle, Bremsflüssigkeit mehr im Fahrzeug sind.
Die Fälle hatte ich früher lang und satt auf dem Schreibtisch. Leider haben die Behörden immer Oberwasser behalten, wenn noch Betriebsstoffe im Fahrzeug waren.

Grüße
Falcone

There ain´t no bugs on me!

Falcone Offline




Beiträge: 113.818

24.04.2008 15:32
#29 RE: Erlaubt und verboten?! Antworten

In Antwort auf:
entscheidend ist nicht die tatsächliche, sondern die rechtlich zulässige Benutzung (Bay VRS 46 469).


Pass auf, dass du nicht wegen Alimentenzahlungen verklagt wirst. Es nicht entscheidend, ob du ein Kind gezeugt hast sondern dass du rechtlich dazu in der Lage bist

Grüße
falcone

There ain´t no bugs on me!

Linus Offline




Beiträge: 2.972

24.04.2008 15:34
#30  Antworten

Seiten 1 | 2 | 3
 Sprung  
Der-Amazon-LinkW650 ForumAsbest
Xobor Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz