Bei mir habens gleich die Polizei gerufen, als ich als Jungspund dereinst einen kleinen 4 ccm Modellmotor kurz im Hof laufen ließ!
Ignorieren solcher Denunzianten-Arschlöcher hilft fast immer!
Gruß Monti
--------------------------------------------------- Der Bundesgesundheitsminister warnt: Fahren mit der W wird ihr zentrales Nervensystem irreparabel schädigen! Monti meint, auf einem Ast in einer Buche sitzend: "Gagagaga - Urban Priol for President!"
Wenn du ein Auto mit abgelaufenem TÜV auf dem Grundstück stehen hast und ein Polizist kommt vorbei, sieht das über den Zaun und macht eine Anzeige, dann hast du ja auch eine Ordnungswidrigkeit an der Backe, selbst wenn du das Auto nicht benutzt hast. Insofern würde ich mich darauf nicht verlassen.
Zitat von FalconeWenn du ein Auto mit abgelaufenem TÜV auf dem Grundstück stehen hast und ein Polizist kommt vorbei, sieht das über den Zaun und macht eine Anzeige, dann hast du ja auch eine Ordnungswidrigkeit an der Backe, selbst wenn du das Auto nicht benutzt hast. Insofern würde ich mich darauf nicht verlassen.
In Antwort auf:Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.
Gibt es da noch eine andere Verordnung - speziell für "außerorts" vielleicht ... ansonsten verhalten sich die "Ordnungshüter" am Kyffhäuser z.B. nicht gesetzeskonform - die belegen dort nämlich öfters "Auf- und Abfahrer" mit Bußgeldern und berufen sich auf dieses "HinUndHer-Verbot" ...
bei uns in der unmittelbaren nachbarschaft hat einer seinen popeligen 750 kg gartenabfall anhänger auf seinem grundstück vor seiner garage stehen gehabt und da war der tüv abgelaufen. die aufmerksame streifenpolizei hat das mit ihrem luchsauge erkannt und mit einem pickerl geahndet. so schnell biste ein schönes abendessen mit deiner liebsten los.
Grüsse aus Röttenbach
smiler
"man muß einen schlag haben, sonst läufst rum wie ein depp"
In Antwort auf:Solange vom abgemeldeten Kfz keine offensichtliche Gefährdung ausgeht (z.B. Umweltverschmutzung durch austretendes Öl), kann es auf Privatgrund stehen, ohne dass mit berechtigten Anzeigen zu rechnen sein dürfte.
Leider in einer Kleinigkeit nicht ganz richtig: Von einen Kraftfahrzeug geht allgemein immer eine Gefährdung aus. Du müsstest also schon den Beweis erbringen, dass keine Betriebsstoffe, Öle, Bremsflüssigkeit mehr im Fahrzeug sind. Die Fälle hatte ich früher lang und satt auf dem Schreibtisch. Leider haben die Behörden immer Oberwasser behalten, wenn noch Betriebsstoffe im Fahrzeug waren.
In Antwort auf:entscheidend ist nicht die tatsächliche, sondern die rechtlich zulässige Benutzung (Bay VRS 46 469).
Pass auf, dass du nicht wegen Alimentenzahlungen verklagt wirst. Es nicht entscheidend, ob du ein Kind gezeugt hast sondern dass du rechtlich dazu in der Lage bist