In Antwort auf:...ein Gesetzt...formal dem Verfassungsgericht genügen wird...
Das glaube ich auch - wenn die der Meinung sind, das es unbedingt und dringend sein müßte, werden sie eh alles ausspionieren was auszuspionieren geht ...
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"Some rob you with a sixgun, - some with a fountain-pen."
Falsch meine Herren und auch Herr Pelegrino. Wenn sich die Behörden widerrechtlich zugriff auf Festplatte, Daten etc. verschaffen, so kannst Du dieses Vorgehen vor Gericht bringen und bekommst durch Deinen Anwalt recht, weil dieser auf das Karlsruher Urteil verweisen wird.... ....tja, brauchst nur noch genug Geld fürn Anwalt
Nö! Wozu Beweise, wenn die Durchsuchung lt. Karlsruhe illegal war? Das Blödsinn, der Anwalt muss nur darauf verweisen. Das Landgericht muss dem Urteil des obersten Gerichts folgen, der Bullenapparat kriegt einen Rüffel, vielleicht zahlt das Gericht Deinen Anwalt (bzw. der Staat) aber der ruinierte Ruf bleibt.
Ebend - so jemand wie ich z.B. würde es vermutlich nicht mal merken, ob da jemand auf meiner Festplatte zu Besuch war . Geschweige denn beweisen können ...
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