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Dieses Thema hat 54 Antworten
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Falcone Offline




Beiträge: 113.677

14.01.2008 16:12
#46 RE: TÜV-Gebühren Antworten

Ist ein WoMo nicht sowieso deutlich teurer als ein PKW - dazu noch Gasabnahme usw? Ich kenn mich da nicht so aus.

Grüße
falcone

There ain´t no bugs on me!

Soulie Offline




Beiträge: 29.645

14.01.2008 16:20
#47 RE: TÜV-Gebühren Antworten

Nööö, kostet dasselbe.
Die Gasprüfung macht nicht der TÜV.
Da muss ich woanders hin ...
Leider muss ich wegen des Kampfgewichts
bzw. zul. Gesamtgewichts
bereits nach zwei Jahren (anstelle 3) hin.
Warum auch immer.

Ciao!
Soulie

Falcone Offline




Beiträge: 113.677

14.01.2008 16:47
#48 RE: TÜV-Gebühren Antworten

Das erste mal nach 3 Jahre gilt nur für PKW - alle anderen Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen müssen schon nach zwei Jahren hin.

Grüße
Falcone

There ain´t no bugs on me!

Soulie Offline




Beiträge: 29.645

14.01.2008 17:04
#49 RE: TÜV-Gebühren Antworten

Du kennst dich da vermutlich besser aus.
Ich war allerdings der Meinung, dass Womos
unter 3 Tonnen erstmalig - wie PKW -
nach drei Jahren fällig sind für die Abzocker.
Meiner hat allerdings 3,3 Tonnen ...
Es ist das erste Mal, dass ich mich
mit dem Thema auseinandersetzen muss.
Die Vorgänger waren alle Gebrauchte.

Gruß Soulie

Eulekatz Offline




Beiträge: 7.991

15.01.2008 14:25
#50 RE: TÜV-Gebühren Antworten

In Antwort auf:
Die Gasprüfung macht nicht der TÜV.

bei uns aber schon, man muss halt mal anrufen, ob der Gasmann gerade Dienst hat!
Erspart ja einen Weg!
gag
Günter

pelegrino Offline




Beiträge: 51.608

15.01.2008 14:41
#51 RE: TÜV-Gebühren Antworten

War das nicht sogar so, das

In Antwort auf:
...die Gasprüfung...

im Prinzip Privatvergnügen, also garnicht vorgeschrieben ist?Der Gasmann macht doch auch nix anderes als zu gucken, ob die Anlage dicht ist - und das kannste auch selber .

.


Es ist gut, zu wissen was man kann.
Noch besser ist es, zu wissen was man nicht kann.

Soulie Offline




Beiträge: 29.645

15.01.2008 14:45
#52 RE: TÜV-Gebühren Antworten

Na ja. Nach meiner Kenntnis muss man alle zwei Jahre die Gasprüfung machen lassen.
Dann wird die Anlage abgedrückt. Ich habs in fast zwanzig Jahren erst zweimal machen lassen ...

Gruß Soulie

Eulekatz Offline




Beiträge: 7.991

15.01.2008 15:27
#53 RE: TÜV-Gebühren Antworten
@Pele, was zum lesen

mal hier: http://www.camping-friends.de/
in der Suche das Wort "Gasprüfung" eingeben!
Dieser Jürgen ist geprüfter "Gasmann" aus Mittelhessen

RE: Gasprüfung - ist das richtig so ? 08.11.2007 - 12:55
@Flint Camper - genau so sollte eine Gasprüfung NICHT aussehen und es steht Dir natürlich frei, dich bei der vorgesetzten Behörde über einen solchen Ablauf zu beschweren!
Leider unterstehen die TÜV-Prüfer zuerst ihrer Prüfzentrale und dann direkt dem KBA, weswegen eine Eingabe bei DVFG in Berlin ziemlich unsinnig ist!
Ein Mißstand den ich schon lange anprangere!
Wie man an vorliegendem Negativbeispiel feststellen kann, hat dieser Prüfer absolut garkeine Ahnung was er da überhaupt macht...
Gehen wir den Fall mal durch....
Ich erlaube mir, in Deinen Text zu schreiben, um direkt auf die einzelnen Fehler eingehen zu können!


Zitat:
Prüfung durchgeführt am vergangenen Samstag in Kiel, TÜV-Nord:

- Gasprüfung Vorschrift ?
Nachdem wir hier bereits öfter kontrovers diskutiert haben war meine erste Frage an den Prüfer: "Ist die Gasprüfung Pflicht?"
Seine Antwort: "Nein, für Wohnwagen nicht, nur für Wohnmobile"


Stimmt nicht, lediglich der TÜV kann nur WOMOs zwingen, da in deren Prüfordnung nur von Kraftfahrzeugen geschrieben wird und ein WOWA hat nunmal keinen Motor!
Der Gesetzgeber ist hier aber das KBA und das die Gasprüfung als Bedingung für die Zulassung von Gasgeräten in Fahrzeuge geknüpft!
Nachzulesen in JEDER Trumabetriebsanleitung und in den Prüfbescheinigungen!
Zum Erhalt der Betriebserlaubniss ist sie erforderlich, da man sonst mit nicht zugelassenen geräten fährt!
Der Kunde muß sogar auf die Prüfpflicht der Anlage SCHRIFTLICH hingewiesen werden......
Seht mal unten in Eure Prüfhefte...
Also nochmal für alle - IN DEUTSCHLAND SIND ALLE GASANLAGEN PRÜFPFLICHTIG!
Egal ob sie sich in einem WOMO, WOWA, Würstchenstand oder in einem Gebäude befinden!
Der TÜV darf laut seiner Prüfordnung aber nur von Kraftfahrzeugen eine Prüfung zwingend verlangen...
In Eurer Prüfbescheinigung steht auch ausdrücklich, " Verantwortlich für die Veranlassung der Überprüfung ist der Betreiber" !!! Nicht der TÜV-Prüfer...



- Ablauf der Prüfung:
Der Prüfer meint "Bitte drehen Sie (meint mich ...) die Gasflasche auf und stellen Sie alle Verbraucher (3 Herdflammen, Kühlschrank und Heizung) an!

1.) Fehler - ER müßte die Geräte in Betrieb setzen, um zu überprüfen, ob die Ventile auch nicht kleben und eventuell nicht sauber arbeiten können...



Ich tat wie mir geheißen und hatte nach einigen Minuten (dauert ja immer ein wenig nach längerer Standzeit) alle Verbraucher in Gange.
Frage an den Prüfer: "Wie kann es sein, dass in einem dichten System nach längerer Standzeit kein Gas sondern nur noch Luft drin ist und das Anzünden daher so lange dauert ?".
Antwort des Prüfers: "Die Frage ist berechtigt, aber das kann ich Ihnen auch nicht beantworten!"

Sollte er aber können...
Durch das vorgeschriebene Sicherheitsventil wird der Druck in der Gasleitung auf max 120mbar begrenzt und das Ventil gleicht auch einen Unterdruck bei sinkender Temperatur durch zuführen von Aussenluft aus...
Deswegen haben die Wagen die länger abgestellt waren, logischerweise LUFT in den Leitungen!



Dann dreht der Prüfer nach nun nach alle Verbraucher auf "AUS" und wir beide haben schweigend und konzentriert auf den KLICK gewartet, der dann auch irgendwann kam.

Hier sollte er zuerst mal eine Sichtprüfung machen, um festzustellen, ob alle Flammen auch sauber blau brennen, damit möglichst kein CO entsteht! Das ganze nennt sich Brennprobe und Funktionsprüfung!



Abschließend leuchtete der Prüfer mit einer kleinen Lampe durch die Frontblende der Heizung. Ich frage Ihn, wonach er dort schaut. Antwort: "Ich schaue, ob die Wärmeschutzbleche fest sind". Und sie waren fest. Alles OK.


Gravierender Fehler!
Erstens muß er die Frontverkleidung ABNEHMEN und den WÄRMETAUSCHER, also das gerippte Aluteil auf Risse "spiegeln", dabei wird mit einer Glasplatte, oder einem Spiegel bei laufender Heizung überprüft, ob sich irgendwo Kondenswasseraustritt zeigt, denn dann kämen die Abgase ins Fahrzeug...
Zweitens muß er den festen Sitz des Abgasrohrs überprüfen und das geht ebenfalls nur bei abgenommener Verkleidung!
Er muß eigentlich beides in der Prüfbescheinigung extra bestätigen....!!! 18
Die Wärmeschutzbleche sind absolut unerheblich und könnten zur Not sogar entfernt werden! Diese dienen nur der Wärmeführung zu den Luftschlitzen bzw. dem Gebläse und sicherheitstechnisch absolut irrelevant ...



Frage an den Prüfer: "Kontrollieren Sie nicht das Abgassystem der Heizung oder die Brennkammer?". Antwort des Prüfers: "Es sind seit Jahren nur noch nicht rostende Abgassysteme vorgeschrieben. Da passiert nichts. Die braucht man nicht zu kontrollieren!"


Wie gesagt - Prüfung des Wärmetauschers ist ausdrücklich vorgeschrieben und ist in der DVFG Bescheinigung auch extra abzuhaken...



Dann noch vorn schnell das Gerät zum Abdrücken angeschlossen und ab zur Kasse.
Dort 32 Euro abgedrückt und dafür die Eintragung in das Formular sowie eine Plakette auf der Rückseite des Wohnwagens bekommen.

Dann wieder zum Wohnwagen und festgestellt, dass der Druck konstant geblieben und das System dicht ist.
Bemerkung des Prüfers: "Das kommt eigentlich auch so gut wie nie vor, dass die Leitung mal undicht ist!".


Hier irrt der nette Herr wieder...
Rund 20% der WOWA weisen im laufe der Zeit irgendwann Undichtheiten auf, die durch Materialermüdung bzw. Vibrationen ausgelöst werden und umgehend beseitigt werden müssen!



Dauer der gesamten Prüfung: 8 Minuten (einschließlich der Zeit, die ich gebraucht habe, um die Verbraucher in Gang zu setzen, der Zeit des Wartens auf den Klick und der Abrechnung in der Kasse).


Eine ordentliche Gasprüfung an einem Wowa dauert durchschnitt 20-30 Minuten... da ja bereits eine Wartezeit von 5+5= 10 Minuten für die Druckprüfung VORGESCHRIEBEN ist!
Für mich ist das ein Skandal und deswegen rate ich auch die Gasprüfung bei Fachleuten machen zu lassen...
Sowas darf eigentlich nicht passieren und ich habe tatsächlich Verständniss dafür, wenn sich die Kunden nach einem solchen Erlebniss die Prüfung sparen!
Da bekommt der Begriff "Abdrücken" eine ganz neue Bedeutung!
Hier wird nur Geld abgedrückt.... mit Sicherheit hat eine solche Prüfung nicht viel zutun...

Soweit meine Meinung dazu!
Gruss Jürgen



gag
Günter, der diesen Artikel mit Genehmigung des Gasmannes hierher kopiert hat

Soulie Offline




Beiträge: 29.645

15.01.2008 15:45
#54 RE: TÜV-Gebühren Antworten

Wobei wir wieder beim Thema abdrücken wären ...

Gruß Soulie

pelegrino Offline




Beiträge: 51.608

15.01.2008 15:50
#55 RE: TÜV-Gebühren Antworten

Hmm - ich erinnere mich daran, das ich noch einen (abgemeldeten) Wohnwagen auf dem Hof stehen habe.Als ich den seinerzeit kaufte, mußte ich dann irgendwann mal zur DEKRA, und da bin ich vorher zu so einem Wohnwagenfritzen gefahren, der mir die Gasprüfung gemacht hatte.Der hat nur die Leitung abgedrückt, Geld kassiert und eine hübsche Plakette auf den Gaskasten geklebt (geprüfte Anlage 1996 oder so ...) und mir gesagt, das wäre an sich nicht Pflicht, aber besser wg. der Plakette und falls mal was passiert, wg. der Versicherung ...

.


Es ist gut, zu wissen was man kann.
Noch besser ist es, zu wissen was man nicht kann.

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