In Antwort auf:Deshalb auch mein dicker Hals, was diesen Beruf angeht.
Ob dieser Beruf nun sinnvoll ist oder nicht, das hat die Gesellschaft (sprich wir) demokratisch entschieden, jedenfalls offiziell. In Deinem Fall, Brennwert und offener Kamin, sieht die Sache folgendermaßen aus:
Für den offenen Kamin ist ein Schornsteinfeger sicherlich sinnvoll (und auch gesetzl. vorgeschrieben), und wenn er gearbeitet hat und über das Nachbarhaus gekommen ist, dann mußte auch im Keller oder sonst irgendwo unten über die Revisionsöffnung des entsprechenden Zuges Ruß entfernt worden sein (und dafür muß er in Dein Haus!).
Bei dem Brennwertgerät sieht es anders aus: gefegt wird da gar nix, es ist aber bei mehr als 11kW Heizleistung eine jährliche Abgasmessung nach BImSchV vorzunehmen. Bei wenige als 11kW nur eine einmalige Messung, um festzustellen, ob auch wiklich < 11 kW.
Quintessenz: Brennwertanlage <11kW und Du siehst den Schornsteinfeger nur noch einmal, bei der Abnahme, dann nie mehr wieder.
Falls Du mehr als 11kW hast, und da gehe ich jetzt mal von aus, würde ich folgendermaßen vorgehen:
Nur das bezahlen, was gemacht worden ist (diese Möglichkeit steht auf der Rechnung auch meistens drauf). In der Regel berechnet die schwarze Zunft nämlich gerne zu Beginn des Jahres den gesamten Jahresbetrag, macht aber nur die Messung und verschiebt die Reinigung auf den Sommer, dann ist erstens mehr Zeit und zweitens besseres Wetter. Und wenn dieser Sommertermin ansteht, soll er sich vorher anmelden, damit Du ihm Zugang zu Deinem Keller verschaffen kannst, und danach zahlst Du Teil 2 der Rechnung (oder bist Du ein Kreditinstitut?)
Und nun zu den Bezirksschornsteinfegern im allgemeinen:
Jeder Bezirksschornsteinfegermeister wird von der örtlichen Aufsichtsbehörde für einen bestimmten Kehrbezirk bestellt, dieser Kehrbezirk soll ihm ein angemessenes Einkommen garantieren (hallo Monti, kommt Dir das bekannt vor?). Diese Bezirke beinhalten z.Zt. max. 2.000 Liegenschaften, von denen heutztage ein Großteil über Brennwertgeräte verfügen, bei denen der Schornsteinfeger nix mehr (verdienen) machen kann. Also bleibt ihm, wenns hoch kommt, ein jährliches Gebührenaufkommen von 40.000€, rechne davon mal die Kosten und Beiträge (als Selbstständiger mußt Du Dich selbst versichern) ab, und dann überlege Dir nochmal, ob Du den Beruf des Schornsteinfegers immer noch empfehlen kannst (die weiter unten angesprochen Aufhebung des Monopols gar nicht mit berücksichtigt). Es ist nicht alles Gold, was glänzt!
Vielleicht als Brandbeschleuniger? Immer nei demit!
Gruß Monti
--------------------------------------------------- Der Bundesgesundheitsminister warnt: Fahren mit der W wird ihr zentrales Nervensystem irreparabel schädigen! Monti meint, auf einem Ast in einer Buche sitzend: "Gagagaga - Urban Priol for President!"
Zitat von Axel J Ob dieser Beruf nun sinnvoll ist oder nicht, das hat die Gesellschaft (sprich wir) demokratisch entschieden, jedenfalls offiziell.
hallo axel, i grüße you :-)
"schornsteinfeger", mein lieblingsthema ;-))
gestatte mir zu deinem obigen satz eine kleine anmerkung:
am 13.04.1935 hat die deutsche reichsregierung beschlossen, das deutsche reich in kehrbezirke für schornsteinfeger einzuteilen und dass kehrarbeiten nur von bezirksschornsteinfegermeistern oder deren gesellen ausgeführt werden dürfen.
nun kann mensch naklar sagen, die demokratie hätte es ändern können - aber ebenso wie z.b. das handwerkskammerUNwesen, das auch durch die nazis begründet wurde, hat sich bisher nuscht getan...
zu den einnahmen der schornis weißt du sicher besser bescheid. ich weiß nur, dass ich für meinen ölkessel 65 teuros p.a. bezahle und für den gasbrenner plus kaminofen 81 teus p.a.
erstaunlich finde ich auch, dass mein schorni von der arbeit seines gesellen plus azubi leben kann. er selbst muss nur raus bei krankheit seines mitarbeiters, zu abnahmen und zum rechnung schreiben...
ich denke, es gibt in deutschen landen wenig handwerksbetriebe, bei denen der cheffe von einem mitarbeiter leben kann...
Zitat von montcorbier Wenn ich dann aber die Unfallverhütungsvorschriften der BG anschaue...
[Senfmodus an]
Ich habe als Junge immer begeistert meinem Vater zugehört, wenn er kreidebleich nach Hause kam, weil er wiedermal abgetrennte Finger oder gar ganze Hände aus Stanzmaschinen heraussammeln durfte. Eben der Schnelligkeit oder der Bequemlichkeit zu Diensten, mal eben die Sicherheitsvorschriften missachtet... Er hatte aus seiner Jugendzeit auch noch eine nette Geschichte eine jungen Dame mit langen Haar, die mit selbigem in's Rührwerk geraten war...
Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, daß das Missachten solcher Vorschriften zu, auch optisch "schönen", Unfällen führen kann. Gerne auch mit lebenslangen oder direkt tödlichen Folgen, weil es anders eben schneller oder bequemer geht...
[/Senfmodus aus]
Wollte ich nur mal dazugesenft haben, wertneutral und ohne Belehrungs- oder sonstige Absichten.
Genau. Und deswegen geht der Schornsteinfegerbezirksmeisterscheffe auch nicht selbst aufs Dach, weil er dann in den Schlot plumpsen könnte und dann den Weg für den Nikolaus verstopft und wir kein Marzipan kriegen.
Zitat von Swennie... begeistert meinem Vater zugehört, wenn er kreidebleich nach Hause kam, weil er wiedermal abgetrennte Finger oder gar ganze Hände aus Stanzmaschinen heraussammeln durfte.
hey, da kann ich auch geschichten erzählen, aus der zeit, wo ich noch als werkzeugmacher gearbeitet habe...
Meister will unachtsamerweise an noch laufender Drehbank (!!!) den Durchmesser des rotationssymmetrischen Drehteils messen, Meßschieber verkantet in den sich drehenden Backen des Drehfutters und schleudert durch die Werkstatt. Nachdem der fliegende Meßschieber knapp am Kopf (knapp war wirklich knapp!) eines befreundeten Gesellen vorbeisauste, schlug er auf der Arbeitsfläche der Werkbank jenes Gesellen ein und blieb dort stecken. Hätte auch der Kopf sein können! Glück halt...
Gruß Monti
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hab ich als Lehrling auch schon geschafft, bei laufender Maschine zu messen . Ich dachte mit meinen 15 Jährchen, daß sei für die Drehbank nicht gut, sie immer an und ab zu stellen. Passiert iss nix, hätte aber .
Gruß
Wännä
(der wo aufm Sanniwagen auch die Betriebsunfälle abfahren durfte )
Zitat von windi ... am 13.04.1935 hat die deutsche reichsregierung beschlossen, das deutsche reich in kehrbezirke für schornsteinfeger einzuteilen und dass kehrarbeiten nur von bezirksschornsteinfegermeistern oder deren gesellen ausgeführt werden dürfen. nun kann mensch naklar sagen, die demokratie hätte es ändern können - aber ebenso wie z.b. das handwerkskammerUNwesen, das auch durch die nazis begründet wurde, hat sich bisher nuscht getan ...
Moin Achim,
Ich weiss wirklich nicht, was du hast. Das ist doch nur wieder ein Beispiel, dass die von uns allen so verehrte un geliebte Frau Herman doch Recht hat: Es war doch Zeit, dass endlich jemand Ordnung und Zucht in die Deutschen Lnde brachte und so neumodisches Zeugs wie Niederlassungsfreiheit etc. abschafft.
(ganz im Ernst: die Kammerpflicht und alle anderen Ständischen Gesetze wie zum Beispiel das Verbot der Rechtsberatung durch nicht Rechtsanwälte war doch ein gekonnter Schachzug in der Gleichschltung der Deutschen. Glaube doch ja nicht, dass die Konservativen Kräfte auf dieses letztlich Macht und Einfluss Instrument verzichten möchten)
Andreas
Photographiert wird auf Film, alles andere ist blos digital. Mitglied VfDKV