Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden Impressum 
W650.deW650 ForumW-Tour/Treff-Kalender
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 23 Antworten
und wurde 2.088 mal aufgerufen
 W650/W800 Technik Bereich
Seiten 1 | 2
h_w_f Offline



Beiträge: 150

10.10.2007 18:45
Garantiebedingungen Kawasaki Antworten

Hi,

Habe ja beim Anbringen vom Rentnerlappen am vorderen Schutzblech Rost entdeckt, der von innen an den Falzen Richtung Mitte wandert.
Ich also heute beim freundlichen KaWa-Haendler, der geschaut, und OK, ohne Diskusion, wird auf Garantie gewechselt.

Ich , dann schraube ich den Alten ab, bringe den mit Garantieheft vorbei und nehme den neuen Kotfluegel mit, um Ihn gleich von innen richtig haltbar zu machen.

Da sagt mir der Haendler, das dieses so nicht geht. Er muss die Teile demontieren und montieren, und waehrend der Reparatur- und Bestellzeit muss die Weh bei Ihm stehen bleiben, das staende so in den Garantiebedingungen.

Leider ist das fuer mich sehr laestig, da ich auch fuer die 3 - 4 Tage kein Leihfahrzeug bekomme.

Kennt das einer von Euch das mit diesen Garantiebedingungen? Ist ja nicht gerade Kundenfreundlich.


Harry

von Simson Schwalbe 4 x Schalten bis 65 Km/h zu W650 5 x schalten bis 180 Km/h

Linus Offline




Beiträge: 2.972

10.10.2007 18:52
#2  Antworten

piko Offline




Beiträge: 16.462

10.10.2007 18:53
#3 RE: Garantiebedingungen Kawasaki Antworten

Zitat von h_w_f
Da sagt mir der Haendler, das dieses so nicht geht. Er muss die Teile demontieren und montieren, und waehrend der Reparatur- und Bestellzeit muss die Weh bei Ihm stehen bleiben, das staende so in den Garantiebedingungen.

... na wenn du so spitzfindig bist und ... selber Schuld ... [hihi]
So ein Schutzblechwechsel dauert doch aber nur geschätzte 5min!
Frag deinen Dealer mal was er für den "verrosteten" Fender haben will - bis 20€ gehe ich mit.

piko

h_w_f Offline



Beiträge: 150

10.10.2007 18:55
#4 RE: Garantiebedingungen Kawasaki Antworten

Hi,,

Garantie ist aber im Juni naechstes Jahr zu Ende.

Und bei Teilewechsel auf Garantie, verlaengert sich diese nicht.

Daher dachte ich neues nehmen, gut konservieren und gut is.

Harry, der nicht 4 Tage auf sein Mopped warten will.

von Simson Schwalbe 4 x Schalten bis 65 Km/h zu W650 5 x schalten bis 180 Km/h

piko Offline




Beiträge: 16.462

10.10.2007 19:01
#5 RE: Garantiebedingungen Kawasaki Antworten

Zitat von h_w_f
Harry, der nicht 4 Tage auf sein Mopped warten will.

Das verlangt dein Händler doch nur, damit du von deinem "Garantieanspruch" möglichst keinen Gebrauch machst?!
Ich bin mal gespannt was BRUNO dazu sagt??? Wenn der meint es wäre OK angerostete Teile auf Garantie zu tauschen, dann fahre ich diesen Winter mal hinter einem Streuwagen her ... ... dann gibt es vielleicht eine neue W

grüße piko

h_w_f Offline



Beiträge: 150

10.10.2007 19:02
#6 RE: Garantiebedingungen Kawasaki Antworten

@piko,

das alte Teil muss er wohl abgeben,

fuer das Abschrauben habe ich auch nur 5 min. gebraucht kein Thema.

Vielleicht schickt er das Alte erst weg um nicht erst ne Rechnung von KaWa zu bekommen, keine Ahnung wie das laeuft.

Harry

von Simson Schwalbe 4 x Schalten bis 65 Km/h zu W650 5 x schalten bis 180 Km/h

der W Jörg Offline




Beiträge: 30.899

10.10.2007 21:39
#7 RE: Garantiebedingungen Kawasaki Antworten

auf keinem fall muß das motorrad solange bis das neue schutzblech da ist in der werkstatt rumstehen - das ist blödsinn - das getauschte teil muss in jedem fall zurück in die Zentrale (zumindest theoretisch - manchmal dürfen die händler es auch behalten), der Händler ist in der tat verpflichtet das Schutzblech zu tauschen, da er dafür von der zentrale bei garantiearbeiten dafür vergütet wird.




81,8

gerry Offline




Beiträge: 3.997

11.10.2007 10:35
#8 RE: Garantiebedingungen Kawasaki Antworten
Jörg hat recht. Das Mopped muss erst in die Werkstatt wenn das Austauschteil da ist und eingebaut wird. Das alte Teil gehört dann dem Hersteller. Jetzt ist es aber so, dass beim Austausch des Kotflügels, sich die Garantie für diese Arbeit (sowohl die Qualität der Arbeit als auch die Qualität des Bauteils betreffend) wieder auf 2 Jahre erstreckt. Dies bedeutet: selbst wenn nächste Woche die offizielle Garantie abläuft besteht eine neue Garantie für den erst gestern eingebauten Kotflügel.

Um hier vielleicht auch mal die Begriffe richtig zu definieren - Garantie ist die freiwillige Leistung des Herstellers und dauert so lange wie er das eben will und in seinen Bestimmungen festlegt - Gewährleistung ist das was der Gesetzgeber vorgegeben hat (bei uns 2 Jahre) und ist unabhängig vom Hersteller. Der erste Ansprechpartner ist immer der Händler aber der Kunde (also wir) haben "Durchgriffsrecht" bis zum Hersteller (Falls der Händler inzwischen Pleite ist etc.). Ob das Durchgriffrecht was nutzt wenn der Hersteller in Japan sitz ist allerdings zu bezweifeln.

Gruß Gerry (der sich ab und an mit Garantie beschäftigen musste)



Von all den Dingen, die mir verloren gegangen sind, habe ich am meisten an meinem Verstand gehangen. (Ozzy Osbourne)

Hobby Offline




Beiträge: 42.405

11.10.2007 10:56
#9 RE: Garantiebedingungen Kawasaki Antworten

In Antwort auf:
Hm, eigenartig. Schutzblech ab-/anbauen dauert keine Viertelstunde


denk ich aber schon !
die Arbeitszeiten bzw. AW's in Werkstätten werden ja bisschen anders "gerechnet" wie
wir das so handhaben bzw. gewohnt sind !!
da muss erst mal die Maschine vom Hof in die Werkstatt, wenn es ein großer Händler ist
muss der Schrauber erst mal suchen wo die steht, wenn sie blöd steht bzw. eingeparkt ist dauert es noch ein bisschen länger...Uppss ! Zündschlüssel steckt ja gar nicht ?? wieder zurück in die Meisterbude !
Moped endlich auf der Bühne, jetzt kommt erst die eigentliche Arbeit !
dann Werkzeug / Teile wieder wegräumen, Arbeitszettel ausfüllen, Maschine wieder auf den Hof
denke mal so schaut es in der Praxis meistens aus !!
mein Kumpel arbeitet nämlich bei einem großen Motorrad-Händler in Frankfurt und über dieses
Thema hab ich schon oft mit ihm gesprochen ! Manchmal gibt es Vorgabezeiten vom Hersteller für gewisse
Arbeiten die gar nicht zu schaffen sind in der Zeit...
Denke mal Bruno wird dies auch bestätigen können !

.
.
Gruß Hobby

Enttäuscht wird man nur, wenn man etwas erwartet
http://www.youtube.com/watch?v=0PzlTGbwRSY



piko Offline




Beiträge: 16.462

11.10.2007 11:03
#10 RE: Garantiebedingungen Kawasaki Antworten


Das mit den Garantiebedingungen ist ja nun geklärt - mich interessiert nun aber noch, ob Rost an sich schon einen Austausch begründet??? Wenn das so ist, dann bekomme ich nächstes Jahr noch eine neue Auspuffanlage - denn da bildet sich Rost(bei jeder W) unter der "Schellenatrappe" und einige Schrauben dürften bis dahin auch noch fällig sein, wenn nicht gar der Rahmen ...

grüße piko

3-Rad Offline



Beiträge: 34.848

11.10.2007 11:09
#11 RE: Garantiebedingungen Kawasaki Antworten

Die gesetzliche Gewährleistungsdauer beträgt bei uns zwar 2 Jahre,da die Beweispflicht aber nach 6 Monaten vom Händler auf den Käufer übergeht ist dies ein rein theoretischer Wert.
Wichtiger ist die freiwillige Garantieleistung der Hersteller oder Verkäufer. Die Bedingungen dafür kann er aber weitgehend selbst bestimmen.
Falls ein Hersteller während der Gewährleistungzeit pleite geht,haftet der Händler.(Wie ich leider selbst teuer feststellen mußte.)
Bei einer reinen Herstellergarantie ist dies nicht der Fall.

Gruß Norbert

----------------------------------------
Ein Motorrad darf jede Farbe haben,Hauptsache es ist schwarz.(oder Bordeaux-rot)

h_w_f Offline



Beiträge: 150

11.10.2007 11:15
#12 RE: Garantiebedingungen Kawasaki Antworten

Morgen,

die Roststellen haben eindeutig INNEN in der Umbiegefalz angefangen, also eine Rostbildung von innen nach aussen, daher der Garantieanspruch, so sieht das auch der Haendler.

Habe gerade bei der KaWa Niederlassung Deutschland angerufen, und der fuer Garantie zustaedige Mitarbeiter hat gesagt, das wenn das Motorrad fahrfaehig ist, das Ersatzteil nach Garantieantrag bei KaWa bestellt wird, Teil wird dann an den Haendler geliefert, und DANN erst wird das Teil ausgetauscht.

Werde das mal mit meinem sonst freundlichen mal so bequatschen.

Schaun wer mal...

Harry

PS: Der Unterschied zwischen Gewaehrleistung und Garantie ist mir leider von den Dosen auch schon schmerzlich bekannt

von Simson Schwalbe 4 x Schalten bis 65 Km/h zu W650 5 x schalten bis 180 Km/h

der W Jörg Offline




Beiträge: 30.899

11.10.2007 15:11
#13 RE: Garantiebedingungen Kawasaki Antworten

In Antwort auf:
wenn das Motorrad fahrfaehig ist, das Ersatzteil nach Garantieantrag bei KaWa bestellt wird, Teil wird dann an den Haendler geliefert, und DANN erst wird das Teil ausgetauscht.


genau so gehört sich das ... wenn z.B. eine Bremsscheibe gerissen wäre, dürfte dich der Händler nicht vom hof lassen bis sie getauscht ist - bei rost am Schutzblech ist die gefährdung durch weiterfahren nicht soooo groß




81,8

w-paolo Offline




Beiträge: 25.140

11.10.2007 17:37
#14 RE: Garantiebedingungen Kawasaki Antworten
In Antwort auf:
..bei rost am Schutzblech ist die gefährdung durch weiterfahren nicht soooo groß

Sag das nicht so laut.
Die Gefahr, dass das z.B. ein Kunststoff-Shitwing-Fahrer (ich nenn' jetzt mal hier keinen Namen ) sieht
und sich daran hochzieht, ist nicht zu unterschätzen.

Paulle.

- Always Retro. -

Duck Dunn Offline




Beiträge: 35.248

11.10.2007 20:09
#15 RE: Garantiebedingungen Kawasaki Antworten

Ach Gottchen!!!!! Mach halt Rostlöser drauf und danach Kettenspray................... was mich an Deinem Post aufregt?
"Der Falz unten" guggst Du da jeden Tag drunter oder wie??

_________________________________________________
____________________________________
B.S.F.F.B.S.

http://www.myspace.com/DuckDunn
always remember little Marta Dynamite, R.I.P.
http://www.myspace.com/littlemartadynamite

Seiten 1 | 2
 Sprung  
Der-Amazon-LinkW650 ForumAsbest
Xobor Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz