Habe ja beim Anbringen vom Rentnerlappen am vorderen Schutzblech Rost entdeckt, der von innen an den Falzen Richtung Mitte wandert. Ich also heute beim freundlichen KaWa-Haendler, der geschaut, und OK, ohne Diskusion, wird auf Garantie gewechselt.
Ich , dann schraube ich den Alten ab, bringe den mit Garantieheft vorbei und nehme den neuen Kotfluegel mit, um Ihn gleich von innen richtig haltbar zu machen.
Da sagt mir der Haendler, das dieses so nicht geht. Er muss die Teile demontieren und montieren, und waehrend der Reparatur- und Bestellzeit muss die Weh bei Ihm stehen bleiben, das staende so in den Garantiebedingungen.
Leider ist das fuer mich sehr laestig, da ich auch fuer die 3 - 4 Tage kein Leihfahrzeug bekomme.
Kennt das einer von Euch das mit diesen Garantiebedingungen? Ist ja nicht gerade Kundenfreundlich.
Harry
von Simson Schwalbe 4 x Schalten bis 65 Km/h zu W650 5 x schalten bis 180 Km/h
Zitat von h_w_fDa sagt mir der Haendler, das dieses so nicht geht. Er muss die Teile demontieren und montieren, und waehrend der Reparatur- und Bestellzeit muss die Weh bei Ihm stehen bleiben, das staende so in den Garantiebedingungen.
... na wenn du so spitzfindig bist und ... selber Schuld ... [hihi] So ein Schutzblechwechsel dauert doch aber nur geschätzte 5min! Frag deinen Dealer mal was er für den "verrosteten" Fender haben will - bis 20€ gehe ich mit.
Zitat von h_w_fHarry, der nicht 4 Tage auf sein Mopped warten will.
Das verlangt dein Händler doch nur, damit du von deinem "Garantieanspruch" möglichst keinen Gebrauch machst?! Ich bin mal gespannt was BRUNO dazu sagt??? Wenn der meint es wäre OK angerostete Teile auf Garantie zu tauschen, dann fahre ich diesen Winter mal hinter einem Streuwagen her ... ... dann gibt es vielleicht eine neue W
auf keinem fall muß das motorrad solange bis das neue schutzblech da ist in der werkstatt rumstehen - das ist blödsinn - das getauschte teil muss in jedem fall zurück in die Zentrale (zumindest theoretisch - manchmal dürfen die händler es auch behalten), der Händler ist in der tat verpflichtet das Schutzblech zu tauschen, da er dafür von der zentrale bei garantiearbeiten dafür vergütet wird.
Jörg hat recht. Das Mopped muss erst in die Werkstatt wenn das Austauschteil da ist und eingebaut wird. Das alte Teil gehört dann dem Hersteller. Jetzt ist es aber so, dass beim Austausch des Kotflügels, sich die Garantie für diese Arbeit (sowohl die Qualität der Arbeit als auch die Qualität des Bauteils betreffend) wieder auf 2 Jahre erstreckt. Dies bedeutet: selbst wenn nächste Woche die offizielle Garantie abläuft besteht eine neue Garantie für den erst gestern eingebauten Kotflügel.
Um hier vielleicht auch mal die Begriffe richtig zu definieren - Garantie ist die freiwillige Leistung des Herstellers und dauert so lange wie er das eben will und in seinen Bestimmungen festlegt - Gewährleistung ist das was der Gesetzgeber vorgegeben hat (bei uns 2 Jahre) und ist unabhängig vom Hersteller. Der erste Ansprechpartner ist immer der Händler aber der Kunde (also wir) haben "Durchgriffsrecht" bis zum Hersteller (Falls der Händler inzwischen Pleite ist etc.). Ob das Durchgriffrecht was nutzt wenn der Hersteller in Japan sitz ist allerdings zu bezweifeln.
Gruß Gerry (der sich ab und an mit Garantie beschäftigen musste)
Von all den Dingen, die mir verloren gegangen sind, habe ich am meisten an meinem Verstand gehangen. (Ozzy Osbourne)
In Antwort auf:Hm, eigenartig. Schutzblech ab-/anbauen dauert keine Viertelstunde
denk ich aber schon ! die Arbeitszeiten bzw. AW's in Werkstätten werden ja bisschen anders "gerechnet" wie wir das so handhaben bzw. gewohnt sind !! da muss erst mal die Maschine vom Hof in die Werkstatt, wenn es ein großer Händler ist muss der Schrauber erst mal suchen wo die steht, wenn sie blöd steht bzw. eingeparkt ist dauert es noch ein bisschen länger...Uppss ! Zündschlüssel steckt ja gar nicht ?? wieder zurück in die Meisterbude ! Moped endlich auf der Bühne, jetzt kommt erst die eigentliche Arbeit ! dann Werkzeug / Teile wieder wegräumen, Arbeitszettel ausfüllen, Maschine wieder auf den Hof denke mal so schaut es in der Praxis meistens aus !! mein Kumpel arbeitet nämlich bei einem großen Motorrad-Händler in Frankfurt und über dieses Thema hab ich schon oft mit ihm gesprochen ! Manchmal gibt es Vorgabezeiten vom Hersteller für gewisse Arbeiten die gar nicht zu schaffen sind in der Zeit... Denke mal Bruno wird dies auch bestätigen können !
Das mit den Garantiebedingungen ist ja nun geklärt - mich interessiert nun aber noch, ob Rost an sich schon einen Austausch begründet??? Wenn das so ist, dann bekomme ich nächstes Jahr noch eine neue Auspuffanlage - denn da bildet sich Rost(bei jeder W) unter der "Schellenatrappe" und einige Schrauben dürften bis dahin auch noch fällig sein, wenn nicht gar der Rahmen ...
Die gesetzliche Gewährleistungsdauer beträgt bei uns zwar 2 Jahre,da die Beweispflicht aber nach 6 Monaten vom Händler auf den Käufer übergeht ist dies ein rein theoretischer Wert. Wichtiger ist die freiwillige Garantieleistung der Hersteller oder Verkäufer. Die Bedingungen dafür kann er aber weitgehend selbst bestimmen. Falls ein Hersteller während der Gewährleistungzeit pleite geht,haftet der Händler.(Wie ich leider selbst teuer feststellen mußte.) Bei einer reinen Herstellergarantie ist dies nicht der Fall.
Gruß Norbert
---------------------------------------- Ein Motorrad darf jede Farbe haben,Hauptsache es ist schwarz.(oder Bordeaux-rot)
die Roststellen haben eindeutig INNEN in der Umbiegefalz angefangen, also eine Rostbildung von innen nach aussen, daher der Garantieanspruch, so sieht das auch der Haendler.
Habe gerade bei der KaWa Niederlassung Deutschland angerufen, und der fuer Garantie zustaedige Mitarbeiter hat gesagt, das wenn das Motorrad fahrfaehig ist, das Ersatzteil nach Garantieantrag bei KaWa bestellt wird, Teil wird dann an den Haendler geliefert, und DANN erst wird das Teil ausgetauscht.
Werde das mal mit meinem sonst freundlichen mal so bequatschen.
Schaun wer mal...
Harry
PS: Der Unterschied zwischen Gewaehrleistung und Garantie ist mir leider von den Dosen auch schon schmerzlich bekannt
von Simson Schwalbe 4 x Schalten bis 65 Km/h zu W650 5 x schalten bis 180 Km/h
In Antwort auf: wenn das Motorrad fahrfaehig ist, das Ersatzteil nach Garantieantrag bei KaWa bestellt wird, Teil wird dann an den Haendler geliefert, und DANN erst wird das Teil ausgetauscht.
genau so gehört sich das ... wenn z.B. eine Bremsscheibe gerissen wäre, dürfte dich der Händler nicht vom hof lassen bis sie getauscht ist - bei rost am Schutzblech ist die gefährdung durch weiterfahren nicht soooo groß
In Antwort auf:..bei rost am Schutzblech ist die gefährdung durch weiterfahren nicht soooo groß
Sag das nicht so laut. Die Gefahr, dass das z.B. ein Kunststoff-Shitwing-Fahrer (ich nenn' jetzt mal hier keinen Namen ) sieht und sich daran hochzieht, ist nicht zu unterschätzen.
Ach Gottchen!!!!! Mach halt Rostlöser drauf und danach Kettenspray................... was mich an Deinem Post aufregt? "Der Falz unten" guggst Du da jeden Tag drunter oder wie??