In Antwort auf:das ist ja toll - länge nicht geregelt !! - da mag ich mal den TÜV Prüfer sehen
bei einem 25 Meter langen Einradanhänger gibt es aber wahrscheinlich probleme mit dem Eigengewicht des Teils der Radlast, und der Last auf der Anhängerkupplung
in der StVZO ist aber im zusammenhang mit Einradanhängern (kommt meines wissen nur im §18 vor) immer ausschlieslich von Personenkraftwagen und nie von Kafträdern oder allgemeiner von Kraftfahrzeugen die Rede ....
Deim einen sitzt meine Nase zu weit links im Gesicht, Zu weit rechts erscheint sie dem anderen und das gefällt ihm nicht. Und flugs ergreift das Wort der Dritte und der bemerk sodann: Sie sitzt zu sehr in der Mitte Und ich sollt was ändern daran.
Die einen hör ich sagen, Ich sei der alte nicht mehr, Und andere wieder sich beklagen, Daß ich noch der alte wär. Dann sagt ein Reifenkritiker, Dems an Argumenten gebricht: "Sie warn doch früher einmal dicker" Und da widersprech ich ihm nicht.
Wännä, du verwechselst zulassungsfrei mit betriebserlaubnisfrei.
Ein Moped ist auch zulassungsfrei, braucht aber eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen.
Und so musst du mit einem selbstgebauten Anhänger (ja, das kann man machen) natürlich auch zum TÜV und dir eine Betriebserlaubnis erteilen lassen. Er wird dann zusammen mit der Kupplung, für die du auch eine Betriebserlaunis brauchst, in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Du musst also den Anhänger nicht auch noch zulassen, wie beim PKW-Anhänger, sondern er bekommt einfach noch mal das gleiche Nummernschild wie das Motorrad hinten dran, ohne Stempel.
Die Größe des Anhängers wird auch durch das mögliche Gewicht beschränkt, dessen Formel ich jetzt auch erst raussuchen müsste. Viel mehr als 100 Kilo Brutto dürftest du nicht ziehen dürfen, befürchte ich. Und da wird es mit einem langen Anhänger schon essig.
Grüße Falcone
Reifen sind mir so was von wurscht ... ich hab ja meinen TT100
§18 StVZO sagt, dass einachsige Anhänger hinter Krafträdern zulassungsfrei sind. Er sagt auch, dass Anhänger, die vor dem 1. April 1961 erstmals in den verkehr gekommen sind, keine Betriebserlaubnis brauchen. Dies ist aber in der neunen Fahrzeugverordnung weggefallen. Vermutlich versehentlich. Die Experten streiten gerade darüber, ob das noch gilt. In diesem Falle brauchte man nur eine Eintragung für die Anhängerkupplung.
Der besondere Fall der Einradanhänger im §18, Erl 15, ist, wie Jörg ganz richtig schreibt, explizit auf PKW bezogen.
Deswegen dürfen Motorräder natürlich trotzdem Einradanhänger ziehen, nur die Prüfvorschriften des §18 sind nicht zwingend auf diese Anhänger anzuwenden.
Grüße falcone
Reifen sind mir so was von wurscht ... ich hab ja meinen TT100
Na, dann steht meinem Surf-Anhänger ja nix im Weg ... Die Kupplung wird an den hinteren Rahmenrohren (der XBR) befestigt. Breite (der Transportkiste)~60 cm, Länge 2,50, Höhe der Kiste ~40 cm. Das Ganze aus federleichten PVC-Sandwichplatten mit Kohlefaser-Außenhaut! Fehlt nur noch die Kupplung, Deichsel und Fahrgestell / Räder. Mann wäre das goil!!!
Ich fahr doch jetzt immer auf dem Radweg/Bürgersteig ( auf den Strßen sind einfach zu viele Idioten unterwegs). Und da dachte ich mir, son Fähnchen an ner Fieberglasrute wäre das richtige. Und wenn die lang genug wäre könnte ich direkt von den Oberleitungen der Staßenbahnen Strom klauen und meine Batt. aufladen. ( Wohne einfach zu weit von jedem Sender entfernt. Dort Stromklauen geht also nicht.)
Was manche Menschen sich selber vormachen, das macht ihnen so schnell keiner nach.
Bin beim Surfen bei Euch auch noch über den richtigen Betrag gewitscht.
Zur Zeit sammle ich fleißig Material für ungefähr den gleichen Hänger. Allerdings 295lg 70br ca60h. er soll nicht mehr als 22kg wiegen. Ausgehend Von einer Kamei Dachbox als Koffer mit GFK-Rohren und Übergängen aus Al-Rohr zur Kupplung und Rad. Als gefederte Anlenkung nehme ich eine Rollergabel die sich auch gut anlenken läst. Aufgrund von Testfahrten mit einem Holzmodell (außerhalb d.öff. Verkehrsraum) war schnell klar daß die Länge ohne nach lenken des Trailers nur schlechte Karten im Verkehr, bzw. bei den engen Radien auf Feldwegen etc. hat. Daher habe ich profisorisch eine Zwangssteuerung eingebaut und bei der nächsten Testfahrt diese Vorzüge zu schätzen gelernt. ( macht süchtig wenn das Teil auf der Spur um die Ecke huscht.)
Beleuchtung ist auch angesagt, da andere Verkehrsteilnehmer nicht unbedingt mit so einem langen Trailer am Roller rechnen, so daß er beim passieren von Ausfahrten oder Kreuzungen schnell übersehen wird. Besonders wenns an einer Reihe parkender Fahrzeuge entlang geht und dann die Lücke kommt.
Mit den Bestimmungen fehlt mir allerdings auch noch etwas Scheibenreiniger fürn Durchblick.
Als Zugfahrzeug ist der 168er EVT vorgesehen bis 45 km/h. Ich weis die Hälfte schmunzelt sich gerade eins. Aber das Teil hat die letzten 7500km ohne irgenwelchen Schnupfen seine Leistungsdaten eingehalten und zieht weg wie eine 80er. Da wirst Du einfach durch den Wind geschoben und nichts brüllt dich an, fast wie schweben.